Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
- Wann kann ich wechseln?
Zum Jahresende mit Frist bis 30. November, außerdem außerordentlich nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder bei Fahrzeugwechsel - Worauf kommt es an?
Auf den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, auf die Werkstattbindung und auf die Neuwertentschädigungsdauer - Lohnt sich Vollkasko noch?
Das hängt vom Fahrzeugwert und Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Ich rechne es durch, statt pauschal zu raten - Was kostet die Beratung?
Nichts. Die Vergütung erfolgt über die Gesellschaft, bei der der Vertrag zustande kommt