Bausparen bietet Ihnen viele Möglichkeiten
Der Bausparvertrag gehört sicherlich zu einem der beliebtesten Sparformen der Deutschen. Die Verwirklichung des Vorhabens, ein eigenes Haus als Nest für sich und die eigene Familie zu bauen, beschäftigt – ab einem gewissen Alter – sicherlich jeden von uns.
Als Finanzprodukt ist der Bausparvertrag auf eine Mindestlaufzeit von 12 bis 80 Monaten ausgelegt. Wenn die angesparten Beträge einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme erreicht haben, wird der Vertrag „zuteilungsreif“. Ab dann kann der Bausparbetrag ausgezahlt werden und die Differenz zur Bausparsumme über ein extragünstiges Darlehen finanziert werden.
Als Finanzberater begleiten wir jedes Jahr dutzende Familien auf ihren Weg in das eigene Heim. Wir können aus den Angeboten von mehr als zehn Bausparkassen wählen und somit gewährleisten, den für unsere Kunden am besten geeigneten Tarif ausfindig zu machen. Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche stehen im Mittelpunkt unserer Beratung und werden optimal berücksichtigt.
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Förderungen vom Staat und auch vom Arbeitgeber
Sie können für Ihren Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen (VWL) Ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Sprechen Sie diesen einfach auf das Thema an. Zusätzlich stehen Ihnen auch staatliche Förderungen in Form von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zu.
Wichtig für Sie: Ein Bauspardarlehen können Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen, ohne dass die üblichen Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung anfallen!
Absicherung des Bauspardarlehens
Die meisten Bausparkassen sichern ein gewährtes Bauspardarlehen durch eine auf Ihren Namen abgeschlossene Risikolebensversicherung ab. Die Kosten hierfür sind bereits im Zins des Darlehens enthalten.
Bei einem Ableben des Bausparers bzw. des Darlehnsnehmers springt entsprechend die Risikolebensversicherung ein und zahlt den (Rest-)Kredit vollständig an die Bausparkasse zurück. Dieser Vorgang bietet im Ernstfall also einen extrem wichtigen Schutz für die Hinterbliebenen, da keine weitere finanzielle Belastungen für diese anfallen.