Dabei ist die Unterscheidung im Versicherungsfall sehr wichtig.
Wer arbeitsunfähig ist, ist noch lange nicht berufsunfähig.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Wann sie sinnvoll ist?
Die Arbeitsunfähigkeit beschreibt den Zustand, in dem der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, seiner üblichen Arbeit nachzukommen oder Gefahr läuft, dass sich dieser durch die Arbeit verschlimmert.
Die Arbeitsunfähigkeit befreit den Arbeitnehmer vorübergehend, über einen bestimmten Zeitraum, von seiner Arbeitspflicht, solange eine körperliche oder mentale Krankheit zugrunde liegt. Allerdings spricht man hier von einer „normalen“ Krankmeldung und nicht etwa von einer Berufs- oder gar der Erwerbsunfähigkeit.
Zwar erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen Ihr reguläres Gehalt, ab der 7. Woche rutschen Sie jedoch automatisch in das sogenannte Krankengeld. Dies zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse und beträgt höchstens 70% des Bruttolohns. Auf das Krankengeld hat der Arbeitnehmer bis zu maximal 72 Wochen in 3 Jahren Anspruch (78, wenn man die 6 Wochen, die der Arbeitgeber zahlt, mitrechnet.)
Eine reine Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht, allerdings kann man in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeitsunfähigkeit mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel abdecken.
In den meisten Fällen wird hierfür ein Aufpreis auf die Beiträge berechnet.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet sich besonders für Privatversicherte (Krankentagegeld-Versicherung) an oder für Arbeitnehmer, denen ein standartgemäßes Krankengeld nicht ausreichen würde.
Denn egal, in welcher Ausgangssituation Sie sich befinden, ob finanziell gut gestellt oder nicht, ein unerwarteter Gehaltsausfall ist immer eine große Herausforderung. Zu wissen, dass Sie und Ihre Familie im Ernstfall bestmöglich abgesichert sind, ist wieder eine Sorge weniger, um die Sie sich Gedanken machen müssen.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Ab wann Sie eine Leistungsauszahlung erhalten
Eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Monate andauert, bedeutet für den Arbeitnehmer glücklicherweise nicht unbedingt auch eine Berufsunfähigkeit. Ist von Anfang an absehbar, dass der Arbeitnehmer wieder vollständig genesen und seiner bisherigen Arbeit wieder ohne Einschränkungen nachgehen können wird, bleibt er weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft. Das kann zum Beispiel bei komplizierten Verletzungen der Fall sein.
Inzwischen ist es möglich, durch die Arbeitsunfähigkeitsklausel das bereits erwähnte Krankengeld aufzustocken. Wichtig ist dabei aber zu beachten, dass die Leistungen erst ausbezahlt werden, wenn der Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten nachweisen kann. Meist ist eine Auszahlung der Leistungen auf 18-24 Monate begrenzt.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Rückzahlung bei Berufsunfähigkeit
Sollten Sie nun doch von einer Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit gleiten, sollten Sie Folgendes beachten:
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die rückwirkend Leistungen auf ihre Berufsunfähigkeit auszahlt (Nachzahlung der Berufsunfähigkeitsrente), kann das Krankentagegeld womöglich zurück verlangt werden.
Deshalb sollten Sie bei Abschluss Ihres Vertrages unbedingt darauf achten, dass der Versicherer auf eine Rückerstattung verzichtet.
Sollten Sie dennoch einen Tarif abschließen, der solch eine Rückerstattung beinhaltet, berücksichtigen Sie bitte, den Tarif so zu wählen, dass die Berufsunfähigkeitsrente der gleichen Höhe entspricht wie die Arbeitsunfähigkeitsrente.
Erhalten Sie beispielsweise 1500€ von Ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung (Krankentagegeld), aber nur 1200€ Berufsunfähigkeitsrente, so haben Sie, falls Sie eine Rückerstattung über 6 Monate zahlen müssen, einen Verlust von 1800€, den Sie selbst ausgleichen müssen. Sind jedoch beide Leistungen gleich hoch, entfällt dieser Verlust für Sie.
Da die Arbeitsunfähigkeitsversicherung Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, erhalten Sie hier keine gesonderte Befragung zu Ihrer Krankenvorgeschichte, Ihrer Arbeitstätigkeit oder ausgeübten Risikosportarten. Dies ist mit der ausführlichen Befragung bereits abgegolten.
Wahrheitsgemäße Angaben
Auch hier darf ich Sie daran erinnern, dass die Hilfe Ihres Arztes beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen unerlässlich ist. Gerne stehe auch ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn sich ihrerseits Fragen ergeben.
Das korrekte Ausfüllen der Anträge ist nicht nur wichtig für die Bemessung ihrer monatlichen Beiträge, sondern entscheidet auch über eine Versicherungszu- oder Absage. Bei Falschangaben werden Sie von der Versicherung ausgeschlossen.
Rundum optimal beraten
Das Feld rund um die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist sehr umfassend. Besonders die Klausel der Arbeitsunfähigkeitsversicherung erfordert eine klare Abgrenzung zu den beiden Erstgenannten.
Eine ausführliche und vor allem individuelle Beratung ist grundlegend für Ihre zukünftige Absicherung.
Möchten Sie kostenlos und unverbindlich beraten werden und aus verschiedenen Angeboten das Beste für Sie heraussuchen.