Gesundheitsfragen, die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gefragt werden
Kein Mensch braucht alle Versicherungen, die existieren. Es gibt daneben allerdings Versicherungen, die kein Mensch braucht. Viele Versicherungen existieren nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis, und manche Versicherungen nützen überhaupt niemandem. Außer vielleicht der Versicherungsgesellschaft.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört hingegen zu denjenigen Versicherungen, ohne die man eigentlich gar nicht aus dem Haus gehen dürfte. Zwar wird sie selten in Anspruch genommen, doch wenn sie benötigt wird, dann rettet sie dem Versicherungsnehmer die Existenz. Genau das macht sie so wichtig.
Wie bei jeder anderen Versicherung auch, sichern sich die Anstalten davor ab, dass ein Kunde eine Versicherung abschließt, in der Erwartung – oder schlimmer noch: in der Gewissheit – dass der Versicherungsfall in Kürze eintreten wird. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das für den Kunden, einen umfangreichen Fragenkatalog zur eigenen Gesundheit und Verfassung zu beantworten.
Diese Fragebögen sind das Thema dieses Artikels.
Wo das Problem mit den Fragebögen liegt
Die Seite der Versicherer ist klar. Risiko- bzw. Problemfälle müssen vermieden werden. Keine Versicherung möchte einen Neukunden, von dem schon klar ist, dass er aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands noch maximal ein halbes Jahr wird arbeiten können – und danach mit Sicherheit der Versicherungsfall eintritt. Deshalb möchte jeder Versicherungsanbieter so genau wie möglich wissen, welche Gefahren bzw. Risiken die neuen Kunden mitbringen. Hierzu dient der Fragebogen.
Für den Verbraucher stellen die Fragebögen eine große Herausforderung dar. Auf der einen Seite fragen manche Versicherer absolut jedes Detail ab, und für den Kunden bedeutet das, bis in persönlichste Bereiche hinein Fragen genauestens zu beantworten.
Auf der anderen Seite liegt immer die Gefahr in der Luft, dass der Kunde abgelehnt wird, oder eine bestimmte Krankheit per Klausel aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.
Für den normalen Versicherungsnehmer ist es schwer nachvollziehbar, warum er sich daran erinnern soll, ob er vor neun Jahren schon einmal an einer Grippeinfektion litt. Noch viel schwieriger ist es zu vermitteln, weshalb ein Versicherungsanbieter den Kunden ablehnt, weil dieser vor sechs Jahren eine Sportverletzung hatte.
Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, dass es keinen einheitlichen Fragebogen gibt. Die Inhalte unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, und das zum Teil gewaltig. Es sind jedoch nicht nur inhaltliche Unterschiede, sondern oftmals sind die genauen Formulierungen entscheidend.
Ob die Frage lautet: „Bestehen oder bestanden Krankheiten oder Beschwerden wie XYZ“, oder aber stattdessen die Formulierung „Waren Sie in den letzten Fünf Jahren in ärztlicher Behandlung wegen XYZ“ verwendet wird, macht einen entscheidenden Unterschied. Diese Wortwahl kann im einen Fall zu einer Annahme führen, im anderen Fall aber zu einer Ablehnung.
Wir schauen uns deshalb gemeinsam einige Versicherungsgesellschaften und deren spezielle Eigenheiten an, ich weise Sie dabei auf Gefahren und Fallstricke hin, und gebe auch die eine oder andere Empfehlung ab. Zuerst möchte ich Ihnen allerdings noch einige allgemeine Informationen über die Gesundheitsfragen an die Hand geben.
Welches ist der erste wichtige Schritt bei der Suche nach einem Versicherer?
Es gilt bei den Anbietern einer Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals der Grundsatz, dass der Kunde nur einen Schuss hat. Ein Antrag, der aufgrund des Gesundheitszustands abgelehnt wird, kann nicht oder nur in Ausnahmefällen zur Revision gestellt werden. Der meist einzige Weg ist es in einem solchen Fall, es bei einer anderen Versicherung zu versuchen. Auch dies ist übrigens nicht ohne Weiteres möglich, denn Versicherungen möchten wissen, ob der Kunde schon anderswo abgelehnt wurde. Darüber tauschen sie sich sogar oftmals direkt aus.
Deshalb muss dieses Szenario von Vornherein vermieden werden. Bei Versicherungen ist es nicht möglich, einfach so shoppen zu gehen, wie bei einem Gemüsehändler. Die Anfragen – sie werden meist als Risikoanfragen bezeichnet – bedeuten Aufwand und nicht zuletzt auch Kosten. Dabei ist es für einen Versicherer grundsätzlich einfacher, einen Antrag ohne intensive Prüfung abzulehnen, als sich detailliert damit auseinanderzusetzen. Der Grund dafür liegt in Angebot und Nachfrage: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wie eingangs erwähnt, nahezu unverzichtbar.
Tipp 1: zu einem Vermittler gehen
Ein Berater, der sein Geschäft versteht, kennt auch die verschiedenen Versicherungsgesellschaften und deren Eigenheiten. Er kann die Erfolgsaussichten schon vorab sehr gut einschätzen. Und er kann Ihnen ganz konkret dabei helfen, bei der Auskunft über Ihren Gesundheitszustand alles richtig zu machen.
Wenn Sie sich mit dem Berater unterhalten, dann kann dieser häufig schon anhand Ihrer Angaben und der Antworten auf die Gesundheitsfragen sehen, welcher Anbieter die besten Chancen bietet. Übrigens können Sie beim Berater einen eigenen Fragebogen erhalten, bestehend aus einem Risikovorab-Fragebogen und einem Gesundheitsdaten-Beiblatt, die Ihnen bei den Angaben helfen und schnell zum Kern der Sache kommen.
Tipp 2: die detaillierte Angabe aller Daten, die Ihren Gesundheitszustand betreffen
Die Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen sich um Anfragen keine Sorgen machen. Ich habe dies weiter oben schon erwähnt. Deshalb kann ein Kunde, der unvollständige Angaben macht, dessen Fragebogen Widersprüche enthält, oder der zu viele Fragen offenlässt, schnell mit einer Ablehnung rechnen.
Ein Risikoprüfer muss sich ein vollständiges Bild davon verschaffen, wie groß die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer ein All-In, es geht ums Ganze. Während die Krankenversicherung eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt bezahlen muss, oder die Haftpflichtversicherung einen einmaligen Schaden zu decken hat – all dies sind Kosten, die ein Ende und einen überschaubaren Umfang haben – muss die Berufsunfähigkeitsversicherung im schlimmsten Fall den Rest des Lebens absichern. Darunter ist nicht nur der Bausparvertrag oder die Lebensversicherung zu verstehen, sondern auch Rentenversicherungsbeiträge, Riester, Rürup und Darlehensverträge.
Wenn die Angaben dem Prüfer zu wenig Informationen geben, um das Risiko abseits von Würfeln oder Teesatzlesen akkurat einzuschätzen, dann wird er zur Ablehnung greifen.
Tipp 3: die Gefahrenumstände ernst nehmen und detailliert schildern
Der § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Angabenpflicht. Machen Sie unvollständige Angaben zu den Gefahrenumständen oder unterschlagen einzelne Aspekte, räumen Sie dem Versicherungsgeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ein, von dem er mit Sicherheit rechtzeitig Gebrauch machen wird, bevor er in die Pflicht genommen wird.
Angaben zur Gesundheit bzw. zu vergangenen Krankheiten werden seit der Vereinheitlichung durch die World Health Organisation WHO in Codeform festgehalten. Dieses System wird “International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems” genannt, und landläufig mit ICD abgekürzt. Die Codes sagen jedoch nichts über den tatsächlichen Verlauf oder die Schwere einer Krankheit aus. Die alleinige Angabe des ICD-Codes ist für einen Risikoprüfer daher wenig aussagekräftig.
Wenn Sie dem Prüfer also vollständige Eckdaten geben wollen, machen Sie eigene, zusätzliche Angaben. Nennen Sie die Dauer Ihrer Abwesenheit von Beruf, Schule oder Universität, gemäß Ihrer Berufsunfähigkeitsbescheinigung. Weisen Sie darauf hin, dass die Behandlung erfolgreich war und in der Folge keine Beschwerden mehr aufgetreten sind.
Fehlen diese Angaben, bleibt dem Prüfer oft nichts anderes übrig, als immer den schlimmsten möglichen Fall anzunehmen. Ein Fernbleiben von der Arbeitsstelle aufgrund von Kopfschmerzen kann seine Ursache in einem exzessiven Bacchanal haben, das am Vorabend stattfand – und eine einmalige und abgeschlossene Angelegenheit darstellen. Es kann aber auch der Auftakt zu einer lebenslangen Serie schwerer Migräne-Anfälle sein. Ist dies nicht ausführlich geschildert, muss der Prüfer das Letztere annehmen.
Am Ende sollten folgenden Fragen klar beantwortet sein:
- Wann wurde die Diagnose gestellt?
- Wann war die Behandlung und über welche Zeitdauer?
- Welche Ursache hatte die Erkrankung?
- Wie wurde sie behandelt?
- Wann war die Erkrankung ausgeheilt?
- Welche ähnlichen Beschwerden gab es seither (ideal: gar keine)?
Um nicht von der Versicherung ausgeschlossen zu werden, kann es sinnvoll sein, sich ein ärztliches Attest zu holen. Darin kann Ihr Arzt bestätigen, dass eine vor einigen Jahren aufgetretene Sportverletzung vollständig ausgeheilt ist. Ohne dieses Attest oder eine ähnliche Erklärung, muss ein Prüfer befürchten, dass diese Verletzung regelmäßig auftretende Beschwerden verursacht.
Auch die Prüfer sind Menschen. Sehen diese, dass Ihnen die ausführliche Beantwortung der Fragen ein echtes Anliegen sind, wird dies positiv bewertet. Auch eine schlampige oder nachlässige Beantwortung der Fragen fällt auf. Oft ist dieser subjektive Eindruck, den ein Prüfer erhält, das bekannte Zünglein an der Waage.
Tipp 4: korrekte Angaben zu Hobbys und Sport
Freizeitaktivitäten sind ein Teil der gesunden Lebensführung. Bei extrem betriebenen Sportarten wird jedoch die Grenze zum Risiko überschritten. Viele hundert Kilometer in der Woche auf dem Rennrad bedeuten über kurz oder lang Bandscheibenschäden an der Lendenwirbelsäule, und jeder Snowboarder in der Halfpipe wird mindestens einen Daumengelenksriss in seinem Leben erlitten haben. Vor allem aber Extremsportarten wie Free Climbing, Base Jumping oder Fliegen mit dem Wingsuit, lassen schnell die Augenbrauen des Prüfers in die Höhe wandern.
Deshalb sind auch hier detaillierte Angaben für die Annahme von Vorteil, da sie dem Prüfer die Ungewissheit nehmen. Machen Sie sich keine Sorgen. Wer einmal in der Woche mit den alten Herren vom Verein Fußball spielt, verbessert seine Chancen, und verschlechtert sie nicht.
Tipp 5: den Beruf ausführlich beschreiben
Es gibt Berufsgruppen, die keiner weiteren Beschreibung bedürfen. Womit ein Steuerberater, ein Taxifahrer oder ein Holzfäller seinen Tag verbringt, steht außer Frage. Bei vielen anderen Berufen aus Verwaltung, Werbung oder Medienwelt, genügt die Berufsbezeichnung nicht. Insbesondere bei den aus dem englischsprachigen Raum stammenden Bezeichnungen, die mit ‚Specialist‘ oder ‚Manager‘ enden, gilt diese Regel, denn diese können nahezu alles oder gar nichts bedeuten.
Beschreiben Sie daher Ihren Beruf so, wie er ist. Nennen Sie Bildschirmarbeit, Umgebung, Lautstärke, Rauch und Staub, stehen oder sitzen (und den Anteil davon am Tagesablauf).
Auch hier helfen die ausführlichen Angaben dabei, dass ein vollständiger Eindruck entsteht – und sie unterstützen Sie dabei, Ihre Chancen auf Annahme zu verbessern.
Jeder Makler hat eine gewisse Historie mit den Versicherungsgesellschaften. Wer zum Beispiel viele neue Kunden ins Haus bringt, hat immer ein besonderes Standing. Doch die Quantität alleine ist noch nicht alles. Kunden, die ihre Beiträge pünktlich bezahlen, geforderte Informationen zeitnah einreichen und – hier sind wir beim wichtigsten Punkt – gesund bleiben, so dass kein Versicherungsfall aus ihnen entsteht, sind ganz ohne Frage für die Versicherungen am wertvollsten. Wenn wir viele solcher Kunden an Land ziehen, dann wächst unser Renommée ganz von selbst.
Ist der Prüfer im Zweifel, und weiß einfach nicht, was die richtige Entscheidung ist, dann kann es durchaus passieren, dass er einen Kunden von uns annimmt, weil er uns eben gut kennt. Im Falle eines anderen Maklers ist es nicht auszuschließen, dass derselbe Kunde abgelehnt worden wäre, weil diese persönliche Beziehung und der gute Ruf nicht vorhanden sind.
In Einzelfällen ist es sogar möglich, dass ein chancenloser Kandidat auf unsere Bitte hin mit einigen Sonderklauseln doch noch seinen Versicherungsschutz erhält. Der Prüfer schließt sich mit der Zentrale kurz, und erfragt hier die Arbeit, die wir bisher für die Versicherung geleistet haben.
Welches Business hat denn die Agentur Marco Mahling in den letzten Jahren so ins Haus gebracht?
Kommt dann die Bestätigung zurück, dass wir für zuverlässige und risikoarme Kunden bekannt sind, dann kann der Prüfer auch schon einmal das sprichwörtliche Auge zudrücken. Eine Hand wäscht schließlich die andere.
Das erste Gespräch beim Berater
Haben Sie Ihre Gesundheitsgeschichte in dieser Form aufbereitet – und ich empfehle Ihnen, dafür die Vordrucke Ihres Beraters zu verwenden – dann steht dem ersten Gespräch nichts mehr im Wege. Ihr Berater wird jetzt die Unterschiede der einzelnen Anbieter bei der Zulassung zu Ihren Gunsten nutzen.
Der Berater macht sich dabei den Vorteil zunutze, den er hat, indem er nicht an eine Gesellschaft oder an eine Gruppe von Anbietern gebunden ist, sondern aus nahezu allen vorhandenen Versicherern den oder diejenigen aussuchen kann, die genau passen.
Mit Ihrem Berater gemeinsam können Sie die Gesundheitsfragen und Ihre Antworten durcharbeiten. Dabei kommen die unterschiedlichen Fragebögen der einzelnen Gesellschaften ins Spiel. Ihr Berater kennt die Fragen, die gestellt werden, und kann die Tragweite der Unterschiede einschätzen. Ein typischer Aspekt, der über Wohl und Wehe entscheidet, ist die Zeitspanne, welche der Kunde zurückrechnen soll.
Eine Psychische Erkrankung mit in der Folge durchgeführter Psychotherapie zum Beispiel führt bei nahezu allen Anbietern zur Ablehnung des Kunden. Wird im Fragebogen nach einer Psychotherapie innerhalb der letzten fünf oder der letzten zehn Jahre gefragt, und lag die Therapie irgendwo dazwischen, dann wird der Antragsteller bei der einen Gesellschaft angenommen und bei der anderen abgelehnt.
Dies ist der Grund, weshalb es so wichtig ist, vor dem Gespräch mit dem Berater die Geschichte der Krankheiten und Behandlungen aufzuarbeiten. Gute Berater machen es Ihnen übrigens leicht dabei: sie stellen auf ihren Webseiten Formulare zum Download bereit, die Sie durch diese Aufgabe führen.
Die Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern
Ich möchte Ihnen jetzt einige Bestandteile der Gesundheitsfragebögen vorstellen, und Ihnen dabei die Auswirkungen erklären, welche es nach sich zieht, je nachdem, wie der Aspekt formuliert ist. Ich stelle Ihnen dabei verschiedene Anbieter konkret vor, und zeige Ihnen die wichtigen Besonderheiten aus deren Fragebögen.
Alte Leipziger Versicherung…
…nur drei Jahre in die Vergangenheit (?)
Die Alte Leipziger Versicherung hat einen einzigartig positiven Aspekt im Fragebogen. Bei vielen allgemeinen Beschwerden und Krankheiten wird die Auskunftspflicht nur auf drei Jahre in die Vergangenheit ausgelegt.
Was zunächst für den Verbraucher sehr gut klingt, muss allerdings genau betrachtet werden. Wie die anderen Anbieter auch, zieht die Alte Leipziger einen Strich zwischen ernsthaften und sehr schweren Krankheiten. So wird die Frage auch sehr unkonkret gehalten, indem nur nach „Krankheiten, Unfallfolgen oder Schäden“ gefragt wird – ein weites Feld und sehr schwammig formuliert. Wir sehen bei den anderen Anbietern bessere Beispiele, in denen konkret formuliert ist, wann ein Wehwehchen oder Unwohlsein tatsächlich als Krankheit zu bewerten ist.
…bei schweren Erkrankungen bleibt es bei fünf und mehr Jahren
Im Fragebogen der Leipziger Versicherung werden „Krankheiten der Psyche (auch Angststörung, Essstörung, Schlafstörungen (mehr als 5-mal im Monat), Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Selbstmordversuch)“ immer noch bis fünf Jahre zurück abgefragt. Dies ist kein Wunder, denn die heutigen Trends in Richtung ADHS und Burn-Out stehen ganz oben an der Spitze der Liste an Gründen, die für eine Berufsunfähigkeit vor dem Rentenalter sorgen.
…AIDS und Krebs sind bis in alle Ewigkeit der Knock-Out
Wurde bei einem Kunden schon einmal eine HIV-Infektion diagnostiziert oder eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Lymphome), dann spielt es keine Rolle, wie lange dies schon zurückliegt. Die Leipziger Versicherung will es einfach wissen.
So muss auch eine Strahlen- und Chemotherapie angegeben werden, die erfolgreich verlaufen ist, und mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Grundsätzlich ist die Alte Leipziger Versicherung durchaus empfehlenswert. Sie können aber an diesem Detail feststellen, das Krebs- und HIV-Kandidaten bei einer anderen Versicherung bessere Chancen haben, überhaupt angenommen zu werden.
Axa…
…exakte Fragen, doch stationärer Abfragezeitraum bleibt bei 10 Jahren
Auch die Axa-Berufsunfähigkeitsversicherung möchte Auskunft über stationäre Aufenthalte der letzten zehn Jahre. Doch sticht sie mit einem sehr detaillierten, an ärztlichen Untersuchungen orientierten Fragenkatalog heraus. Die Angaben, die gemacht werden müssen, sind so konkret und klar formuliert, dass wohl jeder Verbraucher auf Anhieb damit klarkommen wird.
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung…
…der wichtige Unterschied zwischen ‚Beschwerden‘ und tatsächlichen Krankheiten oder Behandlungen
Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung liefert in ihrem Fragebogen ein gutes (oder schlechtes) Beispiel dafür, wie wenig verbraucherfreundlich die Fragestellung sein kann. „Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden?“
Die Bedeutung der Begriffe ‚Störung‘ oder ‚Beschwerden‘ ist so unscharf, dass nicht wenige sich fragen werden, ob sie nun darüber Angaben machen müssen, als sie sich vor vier Jahren beim Zwiebelschneiden in den Finger geschnitten haben. Viele harmlose Vorfälle wie leichte Erkältung oder auch Erschöpfung und Ermüdung, für die ein Mensch zum Arzt geht, weil er sich krankschreiben lassen will, die aber keiner Behandlung bedürfen – in welche Kategorie sind die zu zählen? Bei der Bayerischen bleibt es bis zum Schluss unklar.
…Zeitraum der Behandlung mit Medikamenten
„Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 14 Tagen Medikamente ein? Welche, in welchen Abständen und in welcher Dosierung?“
Schwere Krankheiten werden häufig mit Medikamentengabe von mehr als zwei Wochen Dauer behandelt. Vor diesem Hintergrund scheint die Frage durchaus berechtigt zu sein. Dennoch fallen hierunter auch viele harmlose Vorfälle:
- Einnahme eines Antazidums bei saurem Magen
- Entzündungshemmer nach einer Sportverletzung
- Augentropfen zur Behandlung einer Bindehautentzündung
- Hustenlöser bei einer zähen Erkältung
Die Liste der völlig harmlosen Situationen, die ein Mensch bedenkenlos über zwei Wochen medikamentös behandeln würde, ist lang. Bei der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies zu Problemen führen.
…psychotherapeutische Behandlungen und stationäre Aufenthalte
Bei der Frage nach Behandlungen aus dem Sektor der psychischen Störungen beschränkt sich der Fragebogen auf fünf Jahre.
„Wurden Sie in den letzten 10 Jahren in einem Krankenhaus, in Rehabilitations- oder Kureinrichtungen untersucht, beraten oder behandelt oder sind solche innerhalb des nächsten Jahres ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?“
Im Krankenhaus, im Sanatorium oder sogar im Kurbad kann schon eine Untersuchung oder Behandlung dazu führen, dass der Kunde als Risikofall eingestuft wird. Die Antworten hierauf müssen bis zehn Jahre in die Vergangenheit und auch noch für ein Jahr in die Zukunft gegeben werden. Hier wird es schwer, jemanden zu finden, der nicht in die Kategorie fällt.
LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung…
…der Zustand ‚Krankheit‘ konkret beschrieben
In der selben Klarheit fragt auch die LV 1871 nach konkreten Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten. Für den Verbraucher entsteht hierdurch eine gute Basis, auf welcher alle Fragen beantwortet werden können.
…wenn die Beschreibung nicht konkret ist
Allerdings taucht in einer späteren Frage die Formulierung auf, ob Beschwerden in einem der zuvor genannten Bereiche auftraten, ohne dass ein Arzt aufgesucht wurde. Dies klingt zunächst abschreckend, denn solcherlei Beschwerden haben die meisten Menschen regelmäßig.
Die LV 1871 fragt dabei allerdings nur nach solchen Beschwerden, die in den letzten sechs Monaten aufgetreten sind. Wer sich bei der LV 1871 versichern möchte, und erst vor einigen Wochen mit Erkältung im Bett lag, mag mit der Antragstellung vielleicht einfach warten, bis das halbe Jahr des gewerteten Zeitraums vorüber ist.
Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung…
…Unterschied ambulante und stationäre Behandlung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter Versicherung wird der Fragebogen mit einer ausführlichen Frage begonnen, die sowohl nach stationären wie ambulanten Behandlungen, Operationen oder Reha-Maßnahmen fragt. Es wird zudem danach gefragt, ob solche geplant oder von einem Arzt für die nächsten zwei Jahre empfohlen wurden. Was zunächst eher nachteilig klingt, hat aber einen ganz großen Vorteil. Die Stuttgarter Versicherung behandelt ambulante und stationäre Behandlungen gleich, und verlangt in beiden Fällen nur Informationen aus den vergangenen fünf Jahren.
…nur fünf Jahre bei psychischen Erkrankungen
Auch bei Krankheiten der Psyche, des Gehirns, des Nervensystems, etc. – der Fragebogen listet hier etliche weitere Beschwerden wie Depressionen, Gefühlsstörungen, Bulimie, Selbstmordversuch, Epilepsie, Multiple Sklerose, Lähmungen, Migräne, Burn out, Alzheimer, Parkinson, Demenz, Entwicklungsstörungen auf – wird nur Auskunft aus fünf Jahren Vergangenheit verlangt.
Genau wie bei den Krankenhausaufenthalten kann hier die Stuttgarter Versicherung zum idealen Anbieter werden für Kunden, die zwischen sechs und zehn Jahren früher behandelt wurden. Der marktübliche Wert ist nämlich, bis zehn Jahre zurückliegende Fälle angeben zu müssen.
Volkswohlbund Berufsunfähigkeitsversicherung…
…zehn Jahre zurück bei stationärer oder psychologischer Behandlung
Der Volkswohlbund gibt in seinem Fragebogen ein gutes Beispiel für einen streng bemessenen Zeitraum für die Angabe von Krankheiten. Sowohl stationäre Aufenthalte – und dies beinhaltet auch Kuren und Reha-Maßnahmen – müssen bis zu zehn Jahren in der Vergangenheit liegend angegeben werden, als auch Psycho- oder Chemotherapie.
Hier wird deutlich, dass nur kerngesunde Menschen als risikofrei für die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten.
HDI Berufsunfähigkeitsversicherung…
…die Wichtigkeit der konkreten Bedingung einer Krankheit
Die HDI-Versicherung fragt weder schwammig nach Beschwerden, noch nach etwaigen Krankheiten, die keiner Behandlung bedurften, sondern sehr konkret nach Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten oder sonstigen Behandlern.
Auch bei den übrigen Fragen bleibt die HDI vorbildlich klar und konkret. Für Kunden, die sich nicht sicher sind, welche Vorfälle aus der Vergangenheit als Krankheit darzustellen sind, und welche nicht, ist die HDI daher ein empfehlenswerter Versicherungsgeber.
Zwei abschließende Themen zu Berufsunfähigkeits-Versicherungen
Sonderaktionen zu Werbezwecken
Im Rahmen einer Werbe- bzw. Marketingaktion verwenden manche Versicherungen einen vereinfachten Fragekatalog, oder einen kürzeren Zeitraum, über welchen die Fragen beantwortet werden müssen – zum Beispiel nur drei Jahre, statt fünf oder zehn.
Sehen Sie dabei genau auf die Rahmenbedingungen. Manchmal ist ein solches Angebot nur mit einer sehr beschränkten Versicherungssumme zu bekommen. In anderen Fällen ist es ein wirkliches Schnäppchen, um neue Kunden anzulocken.
Ihr Berater wird regelmäßig darüber informiert, welche Gesellschaft gerade ein solches Angebot führt. Geduldige Kunden können sich bei ihrem Berater vorstellen, und dann warten, bis ein Sonderangebot kommt, das ideal passt.
Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?
Solche Phrasen tauchen ab und zu in der Werbung von zwielichtigen Zeitschriften auf. Beim näheren Hinsehen zeigt sich, dass eine solche Versicherung nicht existiert. Dies sollte aber auch niemanden wundern. Eine Versicherung für all diejenigen, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands oder ihrer ungesunden Lebensweise bei allen anderen Gesellschaften abgelehnt wurden, wird in Kürze alle Risikokandidaten zu ihren Kunden zählen, und bald unter der Last der Versicherungssummen bankrottgehen.
Einzig die LV 1871 bietet einen Berufsunfähigkeitsversicherung-Vorsorgeschutz ohne Gesundheitsfragen. Diese sichert die Fortzahlung von Bausparverträgen oder Darlehen, Rentenversicherungen oder Fondssparplänen ab. Dabei wird tatsächlich nicht nach dem Gesundheitszustand oder nach gefährlichen Hobbys gefragt, auch nicht nach zuvor abgelehnten Anträgen bei anderen Gesellschaften.
Dennoch gibt es Einschränkungen. Diese Vorsorge wird nur für drei Berufsgruppen angeboten: Akademiker, kaufmännisch Tätige und handwerklich bzw. körperlich Tätige. Es werden nur Verträge bis in Summe 250 Euro pro Monat abgesichert, und es besteht eine Wartezeit von drei Jahren nach Antragstellung. Durch diese Wartezeit wird das Hauptrisiko vermieden, dass ein Kunde sich noch schnell versichern will, der schon weiß, dass er bald zum Versicherungsfall werden wird.
Fazit
So bleibt als Fazit vor allem die Erkenntnis, dass es sich lohnt, gesund zu leben. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, dann kommen Sie am besten mit sauber aufgearbeiteten Informationen über Ihre Gesundheit zu uns, und wir arbeiten uns Schritt für Schritt durch, bis wir den passenden Versicherer für Sie gefunden haben.
Merksatz: je mehr Informationen Sie liefern, desto besser stehen die Chancen auf Annahme.