Die Grundfähigkeits-Versicherung

Erfahren Sie, wie sich diese Versicherung von einer gewöhnlichen BU-Rente unterscheide und wann die Wahl einer Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll für Sie ist.
Inhaltsübersicht

Das neue Jahr 2020 startet für viele mit positiven Vorsätzen und für die Meisten von uns mit dem Willen auch in puncto Versicherungen das optimale Angebot für sich zu finden.

Eine neue Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung bildet besonders in 2020 die Grundfähigkeitsversicherung. Sie gehört zu den Arbeitskraftversicherungen und zahlt genau wie die Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle eines Unfalls eine monatliche Rente.

Voraussetzung ist jedoch hier, dass eine der menschlichen Grundfähigkeiten wie Sprechen, Sehen, Hören, Sitzen, etc. nicht mehr möglich sind. Zu beachten ist jedoch, dass diverse Versicherungsanbieter unterschiedliche Grundfähigkeiten im Rahmen ihrer Versicherung definiert haben.

Die Grundfähigkeitsversicherung greift bei Verlust der menschlichen „Grundfähigkeiten

Ähnliche zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch hier eine bestimmte monatliche Rente auf die Länge der Vereinbarung gezahlt, sollte es zum Verlust der Grundfähigkeit kommen. Interessant ist, dass es hier jedoch nicht darauf ankommt, ob der davor ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann.  Entscheidend ist nur der Verlust einer der benannten menschlichen Grundfähigkeiten.

Bei einigen Versicherungen wird der Verlust der Grundfähigkeit auch gedeckt, wenn es im Alter zu einer Demenz oder Pflegebedürftigkeit kommt.

Unterschiede können jedoch in der Dauer des Ausfalls der Grundfähigkeit auftreten. Einige Versicherungen führen hier Unterschiede auf. So kann es sein, dass einige Versicherungen einen Leistungsausfall der Grundfähigkeiten von bis zu 12 Monaten verlangen und andere Versicherungen den Ausfall schon ab dem 6 Monat bezahlen.

Man sollte hier besonders gut bei den Versicherungen Nachforschen, da auch Unterschiede in der Definition der Grundfähigkeit liegen. Welche Voraussetzungen zum Beispiel vorliegen müssten, möchte ich hier kurz aufführen:

  • Sprechen:
    Keine Möglichkeit der verständlichen Artikulation
  • Sehen:
    Auf jedem Auge ein maximales Sehvermögen von nur 5 %. Oder Gesichtsfeld umfasst
    auf jedem Auge nur 15 Grad vom Zentrum.
  • Hören:
    Höchstens 20 % auf beiden Ohren an Hörfähigkeit
  • Herzfunktion:
    Einschränkung der Pumpfähigkeit des Herzens durch Krankheit oder Verletzung.
  • Geistige
    Leistungsfähigkeit
    : Ausfall der Alltagstätigkeit durch Einschränkung der
    Konzentration oder des Gedächtnisses.
  • Eigenverantwortliches
    Handeln
    : Gesetzliche Betreuung durch psychiatrisches Gutachten
  • Lungenfunktion:
    Erhebliche Minderung der Lungenfunktion durch Verletzung oder Erkrankung
  • Schreiben:
    Einschränkung der rechten oder liken Hand beim Schreiben von mindestens 5
    Wörtern mit jeweils 10 Buchstaben
  • Sitzen:
    Maximale Sitzdauer von nur 20 Minuten möglich, auch bei veränderter Position
    oder Abstützung auf Armlehne
  • Gehen-
    und Treppensteigen
    : Keine Fähigkeit 400 Meter zu laufen oder eine Treppe
    hinauf und hinab zusteigen, auch mit Pause
  • Hand- und
    Fingerfertigkeit
    : Ausfall der Fähigkeit einen Wasserhahn auf- und
    zuzudrehen
  • Stehen:
    Keine Fähigkeit länger als 10 Minuten zu stehen, ohne abstützen.
  • Gleichgewicht:
    Keine Fähigkeit ohne Unfallrisiko Leitern, Treppen, Gerüste oder Dächer
    hinauszuklettern.
  • Knien-
    und Bücken
    : Ausfall der Fähigkeit sich hinzuknien oder zu Bücken, um den
    Boden mit den Fingern zu berühren und sich dann wiederaufzurichten.
  • Gebrauch
    eines Arms
    : Ausfall der Fähigkeit den linken oder rechten Arm, vor oder seitwärts
    10 Sekunden auf Schulterhöhe abzuspreizen, halten und drehen.

Bei vielen Versicherungen besteht auch die Möglichkeit auch noch Zusatzleistungen nach Wahl zu versichern.

So können auch noch bei Erkrankungen wie Depressionen die Psyche versichert werden, der Führerschein oder auch eine lebenslange Pflegerente.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Die Grundfähigkeits-Versicherung versichert elementare Fähigkeiten des Menschen. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung hingegen sichert primär den bisher erworbenen Status und die wirtschaftliche und soziale Lebensstellung ab.

Somit kann man streng genommen die Grundfähigkeits-Versicherung gar nicht mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung vergleichen. Die Annahme, dass eine BU-Versicherung im Leistungsfall immer eher zahlen würde als eine GF-Versicherung stimmt so nicht. Es lässt sich pauschal nicht sagen, für wen welche Absicherung ideal ist. Es bedarf immer einer ausreichenden und persönlichen Beratung, der Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zugrunde liegen müssen.

Ähnliche zur Berufsunfähigkeits-Versicherung wird auch hier eine bestimmte monatliche Rente auf die Länge der Vereinbarung gezahlt, sollte es zum Verlust der Grundfähigkeit kommen. Interessant ist, dass es hier jedoch nicht darauf ankommt, ob der davor ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann.  Entscheidend ist nur der Verlust einer der benannten menschlichen Grundfähigkeiten.

Bei einigen Versicherungen wird der Verlust der Grundfähigkeit auch gedeckt, wenn es im Alter zu einer Demenz oder Pflegebedürftigkeit kommt.

Unterschiede können jedoch in der Dauer des Ausfalls der Grundfähigkeit auftreten. Einige Versicherungen führen hier Unterschiede auf. So kann es sein, dass einige Versicherungen einen Leistungsausfall der Grundfähigkeiten von bis zu 12 Monaten verlangen und andere Versicherungen den Ausfall schon ab dem 6 Monat bezahlen.

Man sollte hier besonders gut bei den Versicherungen nachforschen, da auch Unterschiede in der Definition der Grundfähigkeit liegen.

Doch für wen eignet sich die Grundfähigkeits-Versicherung?

Klarzustellen ist erstmal, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung immer noch die erste Wahl sein sollte, wenn es um eine allumfassende Versicherung und einen guten Schutz geht. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. der zu hohen Risikoeinstufung des ausgeübten Berufes oder möglicher Vorerkrankungen eine BU nicht möglich ist.

Hier bildet die Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative. Die Gesundheitsfragen sind hier deutlich einfacher und minimierter, was von Vorteil für den Versicherten ist.

Doch wie bei jedem Abschluss einer Versicherung, sollte man sich auch beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung professionelle Hilfe zu Rate ziehen, um einen optimalen Vergleich zu bekommen. Die Versicherungen unterscheiden sich noch immer, sodass ein Profi, ein optimales Angebot herausfiltern kann.

Gerne stehe ich für ein persönliches Beratungsgespräch und weitere Fragen zur Verfügung.

Wann zahlt eine Grundfähigkeits-Versicherung?

Zahlreiche Fähigkeiten sind in der Grundfähigkeits-Versicherung versichert, immer abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wenn Sie mindestens eine dieser Fähigkeiten nicht mehr so ausüben können, wie es die Versicherung verlangt, dann erhalten Sie Ihre Rente.

Der Verlust der Grundfähigkeit muss dabei nicht zwingend dauerhaft sein. Es reichen in der Regel voraussichtlich 12 Monate. Die Bayerische, die Canada Life, die Nürnberger, die Allianz, die Stuttgarter und auch die Zurich bieten aber mindestens einen verbesserten Zeitraum von nur 6 Monaten an. Meiner Einschätzung nach werden noch weitere Versicherer diesem Trend folgen.

Gibt es Leistungen bei psychischen Erkrankungen?

Grundsätzlich besteht für psychische und psychosomatische Erkrankungen in der Grundfähigkeiten-Versicherung erst einmal kein Versicherungsschutz.

Trotz der großen Ausnahme dieser Erkrankungen in der Grundfähigkeiten-Versicherung können aber viele Tarife am Markt durch einen Baustein „Psyche“ ergänzt werden. Hier sollte man jedoch genau lesen und sich am besten umfangreich beraten lassen, denn die Bausteine heißen fast überall gleich, aber unterscheiden sich deutlich hinsichtlich der Qualität.

Leider kommt hinsichtlich der Absicherung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen keiner der aktuellen Grundfähigkeits-Versicherungen an die Berufsunfähigkeits-Versicherung heran. Hierzu ein kleiner Abriss:

Bei der Swiss Life und Grundfähigkeiten-Versicherung der Bayerischen ist neben der schweren Depression auch Schizophrenie abgesichert. Die Swiss Life setzt hierbei voraus, dass die versicherte Person mindestens einmal für mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung gewesen ist.

Nur die schwere Depression wird von der Dortmunder versichert.

Alle psychischen Erkrankungen, die im ICD (International Classification of Diseases) unter dem Buchstaben F gelistet sind, sind bei der Grundfähigkeiten-Versicherung der Nürnberger versichert. Zu beachten ist hier jedoch, dass es dabei zusätzlich zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit von mindestens 12 Monaten kommen muss. Ausgenommen sind aber hierbei Suchterkrankungen.

Wobei unterscheiden sich die Grundfähigkeits-Versicherungen?

Es kommt neben dem eben angesprochenen Unterschied der Dauer der Beeinträchtigung (sechs oder 12 Monate) auf die genaue Definition der einzelnen Grundfähigkeiten an. Ich habe Ihnen dazu nachfolgend eine Übersicht zusammengestellt, wie man die einzelnen Grundfähigkeiten definiert:

Grundfähigkeit Hören

Bei der Grundfähigkeit Hören unterteilt sich der Markt in zwei Lager: bei dem Einen müssen Sie an einem Hörverlust von 80 %, bei den Anderen an einer Hörminderung von 60 Dezibel leiden, um Ihre Rente zu erhalten.

Eine Hörminderung von 80 % wird mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit definiert. Ein Hörverlust von 60 dB stellt den Übergang von der mittelgradigen in die hochgradige Schwerhörigkeit dar.

Zum Beispiel die Canada Life, die Allianzdie Bayerische oder auch die Nürnberger bieten die für Sie bessere Definition nach Dezibel an. Es müssen dabei jedoch immer beide Ohren betroffen sein.

Grundfähigkeit Sehen

Sie erhalten Ihre Rente bei allen gängigen Grundfähigkeits-Versicherungen, sofern auf beiden Augen das Sehvermögen mindestens so weit eingeschränkt ist, dass Sie auf dem besseren Auge maximal ein Restsehvermögen von 5 % haben.

Grundfähigkeit Sprechen

Hierzu gibt es am Markt unterschiedliche Ansichten, was die Grundfähigkeit Sprechen anbelangt.

Wenn Sie Ihre Sprache z.B. durch einen Schlaganfall so weit verloren haben, dass Sie von Ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden werden können, stellt die am häufigsten verwendete Formulierung dar.

Die Stuttgarterdie Bayerische als auch die Nürnberger geben hier eine noch genauere Definition: Sie müssen von einem Dritten nicht mehr verstanden werden. Ihr soziales Umfeld (Kinder, Eltern, vertraute Familienangehörige oder nahe Freunde) kann Sie gegebenenfalls noch verstehen, wohingegen ein Ihnen unbekannter Dritter nichts mehr versteht.

Grundfähigkeit Stehen

Sie erhalten Ihre volle Leistung dann, wenn Sie nicht mehr mindestens 10 Minuten stehen können. Da ist sich der Markt weitestgehend einig, wobei es auch hier Ausnahmen gibt: Die Zurich oder auch der Tarif „Plan D – Die 9“ von der Dortmunder haben diese Grundfähigkeit überhaupt nicht abgesichert. Die Stuttgarter verlangt kein selbstständiges Stehen, sondern Sie müssen sich zur Not abstützen.

Grundfähigkeit Treppe steigen

Wenn Sie keine 12 Treppenstufen mehr hinauf und wieder hinab gehen können, erhalten Sie in der Regel aus dem Verlust der Grundfähigkeit Treppe steigen Ihre Rente.

Ähnlich wie bei der Grundfähigkeit des Gehens ist es jedoch auch beim Treppe steigen: Zum Beispiel bei der Gothaer, der Canada Life, der Dortmunder, der Stuttgarter oder dem Volkswohl Bund ist eine Pause von bis zu einer Minute zulässig.

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