Private Krankenversicherung

Kann eine private Krankenversicherung die passende Option für Sie sein? 

Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede der privaten Krankenversicherung (PKV) im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Des Weiteren klären wir Sie darüber auf, was für und was gegen eine PKV spricht, da der Wechsel in die PKV nicht zu jedem passt.

Am Ende klären wir Sie darüber auf, wieso Ihnen die PKV bis zu mehrere Zehntausende Euros retten kann, wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge und/oder Mieteinkünfte haben.

Inhaltsübersicht

1.) Wichtige Hinweise vorab

1.) Vorab aber eine paar wichtige Hinweise bzgl. Ihrem Vorhaben und Ihrem Interesse mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung.

Wir beschäftigen uns mit der Frage, ob die private Krankenversicherung für Sie eine gute Option sein kann. Nur weil ich private versichert bin seit über 15 Jahren heißt das nicht, dass eine PKV auch zu Ihnen passt und das Beispiel können Sie auch mit Ihrem Kollegen verwenden oder Ihrem Nachbarn. Die PKV ist super individuell und jeder muss selbst entscheiden, ob er wechseln möchte oder nicht. Daher erstmal ein paar Punkte zum Klarstellen, für wen eine private Krankenversicherung keine Lösung ist und wen wir auch nicht beraten würden:

  • Wenn Sie vor allem Geld sparen wollen durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung.
  • Sie haben sich gerade selbständig gemacht und wollen in die PKV wechseln, dann überstürzen Sie erstmal nichts, Sie können auch noch später wechseln und beobachten Sie erstmal Ihre Umsatzentwicklung.
  • Sollten Ihnen die Leistungen der privaten Krankenversicherung egal sein und Sie möchten nur schnell eine billige PKV, so stehen wir Ihnen auch nicht zur Verfügung.
  • Beachten Sie auch Ihren familiären Lebensweg bzw. Ihre familiäre Planung. Wenn Sie sich mehrere Kinder wünschen z.B. 5 und Ihr Partner bleibt zu Hause & kümmert sich die nächsten 15 Jahre als „Hausfrau / -mann“ um die Kinder, so kann die Absicherung in der GKV günstiger ausfallen aufgrund der Familienversicherung.
  • Sie interessieren nur die Beitragsrückerstattungen oder das Bonusprogramm der PKV. Diese spielen bei der Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung für eine langfristige Versorgung nur eine sehr geringe bis gar keine Rolle bei uns, daher wären wir nicht der richtige Ansprechpartner für Sie.

 

Eine private Krankenversicherung kommt für Sie in Frage, wenn …

  • Ihnen die beste Absicherung im Krankheitsfall sehr wichtig ist und Sie sich diese auch leisten möchten und können!
  • Sie keine Leistungskürzungen wie in der GKV während Ihres Lebens möchten.
  • Sie mit der medialen Kritik an der PKV leben können, weil nicht alle mit dem Zweiklassensystem zufrieden sind und die Beitragssteigerungen in der GKV höher ausfallen als in der PKV.
  • Ihnen qualitativ hochwertige Bedingungen sehr wichtig sind und Sie sich nicht von Lockangeboten ködern lassen.
  • Ihr Gesundheitszustand relativ gut ist bzw. dieser überhaupt eine Aufnahme in die PKV ermöglicht.

 

Diese Fragen müssen Sie vorab auf jeden Fall klären. Wir vermitteln keine private Krankenversicherung zum Geld sparen, sondern aus dem Grund, dass Sie von diesem nachhaltigen System (im Gegensatz zur GKV) und den weitaus besseren Leistungen überzeugt sind. Sie werden auf diversen anderen Internetportalen sicherlich etwas anderes lesen, aber lieber ziehen wir unseren ehrlichen Weg durch und können am nächsten Morgen noch in den Spiegel sehen als Ihnen etwas Falsches zu verkaufen oder das nicht passende Produkt. Für uns ist es wichtig, dass Sie am Tag der Unterschrift mit gutem Gewissen unterschreiben und in die PKV wechseln, weil es eine bewusste und wohlüberlegte Entscheidung ist. Das wird Ihnen bestätigt durch unsere vielen Kundenbewertungen, wo Sie am Ende ein paar Beispiele finden. 

Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren Sie von besserer Behandlung. Doch zahlt sich dieser Schritt in die „PKV“ für sie aus?
Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren Sie von besserer Behandlung. Doch zahlt sich dieser Schritt in die „PKV“ für sie aus?

Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln?

In Deutschland können Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Einkommen erreichen, in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Das Einkommen muss dabei über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Für das Jahr 2023 beträgt diese Grenze 66.600 Euro brutto im Jahr oder 5.550 Euro brutto im Monat.

Darüber hinaus können auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten in die PKV wechseln.

2.) Was ist eine private Krankenversicherung? 

Eine private Krankenversicherung (PKV) ist eine Art von Krankenversicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die in Deutschland für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch ist, können sich in der PKV in der Regel nur Selbstständige, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte), Beamte und gut verdienende Angestellte versichern.

In der PKV können Versicherte in der Regel individuelle Tarife wählen, die auf ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten zugeschnitten sind. Die Beitragshöhe in der PKV hängt vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Im Gegensatz zur GKV ist der Beitrag in der PKV jedoch nicht einkommensabhängig.

In der PKV haben Versicherte oft Zugang zu einem breiteren Leistungsspektrum als in der GKV, können aber auch höhere Eigenanteile und Selbstbeteiligungen in die Tarife einbauen. Es ist auch möglich, Zusatzversicherungen abzuschließen, um den Leistungsumfang der PKV zu erweitern wie z.B. eine Pflegezusatzversicherung oder ein Krankentagegeld.

Es ist wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob eine private Krankenversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten geeignet ist, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

3.) Wie finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot und können Leistungen gestrichen werden um die Beiträge stabil zu halten?

Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V ist ein Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es besagt, dass die Krankenkassen die ihnen anvertrauten Gelder wirtschaftlich und sparsam einsetzen müssen, um eine angemessene und ausreichende Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot umfasst mehrere Aspekte:

  1. Zweckmäßigkeit: Die Krankenkassen müssen nur Leistungen erbringen, die medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind.
  2. Wirtschaftlichkeit: Die Krankenkassen müssen die Kosten im Rahmen halten und dürfen keine unnötigen Ausgaben tätigen.
  3. Angemessenheit: Die Krankenkassen müssen eine angemessene Vergütung an die Leistungserbringer zahlen.
  4. Transparenz: Die Krankenkassen müssen die Versicherten über die Kosten und die Leistungen informieren.

Hier das Gesetz im genauen Wortlaut:

Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll sicherstellen, dass die Beiträge der Versicherten sinnvoll und sparsam eingesetzt werden und dass eine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet ist. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Leistungen nach diesen Grundsätzen zu erbringen und zu prüfen, ob eine Leistung im Einzelfall notwendig und angemessen ist.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer mehr eingeschränkt und es werden sogar Leistungen gestrichen oder über einen Selbstbehalt nachgedacht. Hier ein Beitrag im Spiegel aus dem Jahr 2023:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/kassenpatienten-sollen-bis-zu-2000-euro-selbstbeteiligung-bezahlen-a-08c51bcd-e488-4acc-bd99-e66541544329

Schauen wir uns eine vereinfachte Grafik an, was sich in den letzten Jahren getan hat. Die Älteren unter uns bzw., die Eltern kennen noch eine Zeit, wo es noch nicht massive Zuzahlungen gab:

Die demographischen Probleme machen auch nicht vor der gesetzlichen Krankenkasse halt. Glaubst Sie, dass es künftig wieder Mehrleistungen geben wird in der GKV oder wird eher wieder etwas gekürzt? Fragen Sie mal in Ihrem Bekanntenkreis, wie hoch eine Zahnarztrechnung ausfallen kann und wie viel davon von der GKV übernommen wird? Das ist schon besorgniserregend und kann vielleicht auch mal auf andere medizinische Bereiche umgeändert werden.

 

In der GKV sind Sie ein Spielball der Politik und sind weiteren Kürzungen hilflos ausgeliefert. Natürlich können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen für den ambulanten, stationären und dentalen Bereich um diese Lücken zu schließen, aber irgendwann wirst Du dann auf einem Beitragsniveau sein, welches in keinem vernünftigen Rahmen mehr liegt, weil die Zusatzversicherung zum GKV Beitrag kommt und von Ihnen privat getragen werden muss, hierfür gibt es z.B. keinen AG-Zuschuss. 

Über die DKV können Sie eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen, wo Sie beim Hausarzt als Privatpatient gesehen werden. Der Haken an dieser Zusatzversicherung ist, dass der Beitrag für eine Person die 1993 geboren ist, bei knapp 200 € pro Monat liegt. 

Hier ein Screenshot aus der Software der DKV:

 

Quelle: Software der DKV

Noch detaillierter sehen Sie die Kürzungen und Streichungen in der GKV an folgenden zwei Grafiken:

Quelle: Broschüre Signal Iduna
Quelle: Broschüre Signal Iduna

Ein Ende wird hierbei nicht in Sicht sein und vor allem dann, wenn die Demographie noch stärker einschlägt & die Wirtschaft mal nicht mehr so rund läuft wie im letzten Jahrzehnt.

Die GKV muss jetzt schon vom Staat gestützt werden!

Um die Beiträge und die Leistungsversprechen nicht komplett aus dem Ruder laufen zu lassen, unterstützt der Staat aus Steuermitteln die GKV seit vielen Jahren, wie man an folgender Grafik sieht:

Quelle: https://www.pkv.de/positionen/bundeszuschuss/

Lag die Unterstützung 2004 noch bei einer „überschaubaren“ Milliarde Euro, sind wir in den letzten Jahren schon bei 16,5 Milliarden Euro angekommen. Wir sprechen in den letzten Jahren übrigens von einem Jahrzehnt mit einer starken Wirtschaft, steigenden Löhnen und quasi Vollbeschäftigung. Dies wird nicht immer ein Dauerzustand bleiben und so bleibt die Finanzierung der GKV weiterhin auf löchrigen Füßen.

Die Steuersubventionen vom Deutschen Staat sorgen für einen künstlich niedrigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.“

4.) Wie funktioniert das Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland wird das Umlageverfahren angewendet. Das bedeutet, dass die Beiträge der Versicherten nicht in einen individuellen Spar- oder Anlagefonds fließen, sondern zur Finanzierung der aktuellen Kosten der Versorgung von kranken Versicherten verwendet werden.

Konkret bedeutet dies, dass die Beiträge aller Versicherten gemeinsam in einen Topf fließen und daraus die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Versicherten bezahlt werden. Dabei gilt das Solidarprinzip: Die Beiträge der Versicherten richten sich nach ihrem Einkommen, aber unabhängig davon haben alle Versicherten Anspruch auf dieselben Leistungen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen eine gute medizinische Versorgung erhalten können.

Hierzu eine Grafik über das Umlageverfahren der GKV:

Quelle: Broschüre Barmenia

Das Umlageverfahren hat den Vorteil, dass die Beiträge der Versicherten direkt für die aktuelle Gesundheitsversorgung verwendet werden und keine Überschüsse anfallen, die irgendwo angelegt oder gespart werden müssen. Allerdings kann es auch zu Schwankungen in der Finanzierung kommen, wenn beispielsweise viele Versicherte gleichzeitig teure Behandlungen benötigen.

Um Schwankungen auszugleichen, haben die Krankenkassen Reserven gebildet, die sie im Fall von Mehrkosten oder anderen Finanzierungsengpässen nutzen können. Zudem gibt es auch verschiedene Regelungen, wie der Beitragssatz im Notfall angepasst werden kann, um die Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Im Gegensatz zur GKV funktioniert die Finanzierung der PKV ganz anders, wie Ihnen hier gezeigt wird:

Hier sparen Sie individuell durch einen Sparanteil für das hohe Alter an. Ebenso gibt es einen gesetzlichen Zuschlag seit dem 01.01.2022, welcher derzeit 10 % des Beitrages ausmacht und bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden muss. Dieser Zuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben und findet sich daher in jedem Tarif privater Krankenversicherer wieder. Die Einnahmen, welche durch den Zuschlag verdient und verzinslich angelegt werden, sollen im Alter die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr für den Versicherten stabilisieren oder auch absenken. 

 


Man zahlt also in jungen Jahren mehr, als durchschnittlich Krankheitskosten verursacht werden, um im Alter keine Beitragssteigerung zu erfahren. Es sollte theoretisch ein stabiler Beitrag entstehen.

Währenddessen die gesetzliche Krankenversicherung über keinerlei Altersrückstellungen verfügt, sind es bei den privaten Kassen mittlerweile 287 Milliarden Euro (Stand 2020!):

Welches System dürfte nachhaltiger und besser ausfinanziert sein? Die Summen der Altersrückstellungen sind Jahr für Jahr gestiegen und auf eine beträchtliche Summe angewachsen, wie Sie anhand der Grafik sehen können.

5.) Werden Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gebildet?

Wie oben bereits erwähnt, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Altersrückstellungen gebildet. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV), in der Versicherte individuelle Altersrückstellungen bilden, um im Alter höhere Gesundheitskosten abdecken zu können, basiert die Finanzierung der GKV auf dem Umlageverfahren.

Das bedeutet, dass die Beiträge der aktiven Mitglieder der GKV direkt zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung der aktuellen Versicherten verwendet werden und somit keine Ansammlung von Rücklagen im Sinne von individuellen Altersrückstellungen erfolgt.

Das Finanzierungsprinzip der GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass die Versicherten unabhängig von ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand dieselben Leistungen erhalten und somit auch keinen individuellen Rückstellungsbedarf haben.

Stattdessen werden in der GKV Finanzreserven gebildet, um Schwankungen in der Finanzierung auszugleichen und eine stabile Beitragsentwicklung sicherzustellen. Auch werden die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur GKV proportional zum Einkommen berechnet, wodurch höhere Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen als niedrigere Einkommen.

6.) Wie werden Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung gebildet?

Wie man oben in den Grafiken bereits sieht und nachlesen kann, werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) Altersrückstellungen gebildet, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern. Das bedeutet, dass Versicherte einen Teil ihrer Beiträge als individuelle Rücklage bilden, um im Alter höhere Gesundheitskosten bezahlen zu können.

Die Altersrückstellungen werden von der PKV-Gesellschaft für jeden Versicherten individuell gebildet und angelegt. Dabei werden die Beiträge, die ein Versicherter zahlt, aufgeteilt in den Teil, der für die aktuellen Gesundheitskosten verwendet wird, und den Teil, der als Altersrückstellung angelegt wird. Dieser Teil wird dann von der PKV-Gesellschaft langfristig angelegt und verzinst.

Je länger ein Versicherter in der PKV versichert ist und je früher er mit dem Aufbau der Altersrückstellung beginnt, desto höher fällt seine individuelle Rücklage aus. Die Höhe der Altersrückstellung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Versicherungsumfang.

Die Altersrückstellungen dienen dazu, im Alter höhere Gesundheitskosten abzudecken, da die Krankheitskosten im Alter im Allgemeinen höher sind als in jüngeren Jahren. Zudem haben Versicherte in der PKV im Alter keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung und müssen daher alle Gesundheitskosten aus eigener Tasche bezahlen.

 

Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag aus meinem Blog:

7.) Können Leistungen in der privaten Krankenversicherung gestrichen werden?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Leistungen im Rahmen des individuellen Versicherungsvertrags zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber vereinbart. Die Versicherungsbedingungen und Leistungen können daher je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein. Es ist jedoch üblich, dass PKV-Unternehmen ihren Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, welche Leistungen im Tarif enthalten sind und welche nicht.

Es ist grundsätzlich möglich, dass die Leistungen in der PKV gestrichen werden. Allerdings bedarf dies in der Regel einer Änderung des Versicherungsvertrags und muss vom Versicherungsgeber gegenüber dem Versicherungsnehmer angekündigt werden. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer in der Regel das Recht, den Vertrag zu kündigen oder in einen anderen Tarif zu wechseln, der die gewünschten Leistungen umfasst. Der Versicherungsnehmer kann das Änderungsangebot auch ablehnen.

8.) Das Prinzip der Sachleistung bei der gesetzlichen Krankenversicherung versus dem Kostenerstattungsprinzip bei der privaten Krankenversicherung.

Das Prinzip der Sachleistung ist ein grundlegendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei dem die Versicherten direkt Leistungen von den Leistungserbringern (z.B. Ärzten oder Krankenhäusern) erhalten. Die Kosten für diese Leistungen werden dabei direkt zwischen der GKV und den Leistungserbringern abgerechnet. Die Versicherten müssen in der Regel lediglich eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung leisten, die sich nach der Art der Leistung und dem Einkommen des Versicherten richtet.

Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Versicherten die Kosten für medizinische Leistungen zunächst selbst tragen und die Rechnungen im Anschluss bei ihrer PKV einreichen, um die Erstattung der Kosten zu erhalten. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von den individuellen Versicherungsbedingungen ab.

 


Das Kostenerstattungsprinzip in der PKV kann für Versicherte, die eine umfassende medizinische Versorgung benötigen, flexibler sein als das Prinzip der Sachleistung in der GKV. Die Versicherten können selbst entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten und sind nicht an bestimmte Vertragsärzte oder Krankenhäuser gebunden. Allerdings müssen sie die Kosten für die Leistungen zunächst aus eigener Tasche bezahlen und in der Regel auch einen höheren Verwaltungsaufwand bei der Erstattung der Kosten in Kauf nehmen.

Das Prinzip der Sachleistung in der GKV hingegen bietet den Vorteil, dass die Versicherten unmittelbar medizinische Leistungen erhalten und sich nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen. Allerdings kann die medizinische Versorgung durch die begrenzten Leistungen der GKV eingeschränkt sein.

 


Die Signal Iduna Krankenversicherung hat es sehr einfach beschrieben in der Grafik aus deren Broschüre:

Quelle: Broschüre Signal Iduna

Nochmal im Klartext: Bei einem normalen grippalen Infekt werden Sie keinen großen Unterschied merken. Wir sprechen aber von Ihrer Gesundheit, Ihrem wichtigsten Gut. Eine schwere Krankheit ist schlimm genug. 

Möchten Sie dann nicht die bestmögliche Versorgung haben? In jungen Jahren denken Sie vielleicht noch nicht daran.  Aber man wird älter und die kleinen und großen Wehwehchen nehmen zu.

Sie sollten dabei aber beachten, dass wir immer von sehr guten Tarifen sprechen, Bedingungen und vernünftigen Versicherungsgesellschaften. Sie müssen sich die Mehrleistungen auch leisten wollen & können. Die PKV ist für Sie die passende Lösung, wenn Ihnen ein umfassender Versicherungsschutz wichtig ist. Nicht, wenn Sie schnell ein paar Hundert Euro sparen möchten, klappt sowieso in den meisten Fällen nicht. Das ist der falsche Ansatz, welcher Ihnen auch vor die Füße fallen wird. Alles was vorher zu günstig war, wird später stark ansteigen. Zudem ist ein löchriger Versicherungsschutz im Zweifel existenzbedrohend. Daher lieber richtig oder gar nicht. 

9.) Die Familienversicherung in der GKV

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige, welche kein eigenes Einkommen besitzen, im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jedes Mitglied seinen eigenen Beitrag und hat somit eine optimale Absicherung für seine medizinische Versorgung.

 

Grundsätzlich gilt folgende grobe Rechnung:

  • Arbeitet der Ehepartner nach ein paar Jahren wieder im Beruf (mindestens Teilzeit) und beide haben miteinander bis zu zwei bis drei Kinder, so ist leistungsbereinigt bzw. unter Berücksichtigung notwendiger Krankenzusatzversicherungen die PKV nicht teurer als die GKV.

Ist Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig (Hausmann / Hausfrau) ist die PKV bis einschließlich zwei Kinder nicht teurer als die GKV, wenn man auch hier die Leistungsunterschiede berücksichtigt. Das Prinzip mit „Hausfrau / Hausmann“ wird aber in der heutigen Zeit immer weniger „gelebt“.

Wie schon öfters erwähnt – es geht um die bestmöglichste Absicherung im Krankheitsfall und nicht um einen detaillierten Vergleich auf Euro und Cent. Erst, wenn eine größere Krankheit kommen sollte, schätzt man die umfangreiche und schnellere Versorgung.

10.) Ein Arzt dürfte Sie in der PKV besser behandeln als in der GKV

Auch hier bitte nicht falsch verstehen. Grundsätzlich sollte jeder die gleiche medizinische Versorgung bekommen. Aber schauen wir uns mal das System der GKV an.
Wissen Sie, was ein Hausarzt an Ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung verdient?

Die Vergütung beim Arzt für gesetzlich Krankenversicherte wird über eine Besuchspauschale abgerechnet. Der Hausarzt erhält pro Patienten und Quartal einen Pauschalbetrag, unabhängig vom Umfang der Behandlung und von der Anzahl der Patientenbesuche. Es ist also zunächst unerheblich, ob der Patient nur einmal oder zehn Mal kommt oder wie aufwändig und kostenintensiv die Untersuchungen oder Behandlungen sind. Für das laufende Quartal wird die Pauschale nur einmal ausbezahlt. 

Vergütung Hausarzt nach Besuchspauschalen (GKV)

  • bis zum vollendeten 4. Lebensjahr: 40,80 Euro
  • bis 18. Lebensjahr: 33,64 Euro
  • bis 54. Lebensjahr: 30,66 Euro
  • bis 75. Lebensjahr: 36,39 Euro
  • ab 76. Lebensjahr: 41,03 EUR

Die genaue Höhe des Honorars ist letztendlich von den erbrachten Leistungen des Hausarztes und der Anzahl seiner Patienten abhängig. Quelle: https://www.praktischarzt.de/

Bitte lesen Sie sich das nochmal in Ruhe durch. Denken Sie, dass so ein Arzt eigentlich vernünftig arbeiten und behandeln kann? Wir könnten es nicht. Von diesen Einnahmen muss ein Arzt noch die Kosten der Praxismiete, Nebenkosten, Personal und Ausstattung für die Praxis finanzieren. Und zuletzt kommt noch die Steuer dazu…

Viele Ärzte leisten bei uns in Deutschland einen phantastischen Job und kümmern sich herausragend um ihre Patienten.  Aber finanziell ist dies für sie (besonders für chronisch Kranke) nicht wirklich interessant bzw. müsste viel mehr zur Geltung kommen.

Ein PKV Patient ist sehr solidarisch für das System!

Ein PKV-Patient wäre auch in dieser Hinsicht viel solidarischer, da der Arzt teilweise das Zehnfache mehr verdient. Nicht umsonst gibt es den besorgniserregenden Trend, dass manche Ärzte (besonders in größeren Städten) nur noch Privatpatienten betreuen. Rein wirtschaftlich gesehen müssen wir dafür sogar Verständnis aufbringen. Viele Arztpraxen können auch nur noch überleben, indem die PKV-Versicherten sie über die Runden halten.  Wir wissen, perfide. Es ist aber so…

Hinter vorgehaltener Hand (auch wenn es die Politik verschweigt) bekommen Privatpatienten auch viel schneller und einfacher einen Termin beim (Fach-) Arzt. Der Grund dürfte so banal wie einfach sein. Vielleicht würden wir genauso vorgehen als Arzt… Immerhin muss dieser ja auch seine Angestellten und seine gesamte Praxis bezahlen und letztendlich muss hierbei am Monatsende auch etwas übrig bleiben. Im Gespräch mit vielen Ärzten (viele Ärzte sind Kunden bei uns mit deren Praxisversicherungen aber auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung & PKV) können wir klar bestätigten, dass die Situation unbefriedigend ist. Den Mythos, dass ein Arzt im Monat zwei Wochen Golf spielt und mit dem Ferrari vorfährt, können wir definitiv nicht bestätigen. Viele Ärzte arbeiten am Maximum ihrer Möglichkeit, was auch etwas dem derzeitigen System der GKV geschuldet ist.

11.) Sind Sie angestellt und sorgen mit einer betrieblichen Altersvorsorge vor?

Dann kann Ihnen die PKV mehrere Zehntausend Euro retten!

Das Wichtigste zur betrieblichen Altersvorsorge in Kürze:

  • Basisfall, Verträge ab 2005: Falls Sie eine Direktversicherung besparen und gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie auf die spätere Betriebsrente oder Einmalauszahlung durchschnittlich 15,7 Prozent an Kran­ken­kas­senbeiträgen.
  • Variante 1: Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur auf die echte Betriebsrente Kran­ken­kas­senbeiträge.
  • Variante 2: Betriebsrenten bis 160 Euro sind stets frei von Abgaben. Das ist neu seit 2020. Nur wer mehr bekommt, muss auf den Unterschiedsbetrag Kran­ken­kas­senbeiträge zahlen.
  • Fall Altvertrag: Wer seit 2004 oder früher monatlich in eine Direktversicherung einzahlt, zahlt Kran­ken­kas­senbeiträge auf die heutigen Beiträge und auf die spätere Rente.
  • Rente wie Einmalauszahlung müssen Sparer mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Es ist ein perfides Spiel, welches die Politik mit den Bundesbürgern spielt. 2004 wurde (auch rückwirkend) ein Gesetz eingeführt, worauf mit Rentenbezug Sie die eingesparten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen müssen. Nicht nur aber Ihre Beiträge, auch die, welche Ihr Arbeitgeber vorher übernommen hat. Das Portal Finanztipp gibt Auskunft darüber mit „Wie Krankenkassenbeiträge Ihre Betriebsrente schmälern.
Besonders bei einer sehr hohen betrieblichen Altersvorsorge kann dies locker mehrere Zehntausend Euro verschlingen.

Sind Sie in der privaten Krankenversicherung, werden keine Abgaben fällig. Weitere Infos dazu gibt es auch im Artikel „Warum sind Privatversicherte bei einer Direktversicherung im Vorteil?“.

Ergänzender Hinweis: Auch Mieteinkünfte sind krankenversicherungspflichtig aber nur dann, wenn man nicht in der PKV versichert ist.

Auch in der Fernsehsendung „Marktcheck“ wird umfangreich darüber berichtet mit dem Tenor „Bei der Betrieblichen Altersvorsorge wird dann im Alter abkassiert“.

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12.) Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln? 

In die private Krankenversicherung (PKV) können grundsätzlich nur bestimmte Personengruppen wechseln. Dazu gehören:

  1. Selbständige und Freiberufler: Selbständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln.
  2. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn sie ein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2023: 66.000 Euro pro Jahr) verdienen. Das Einkommen muss dabei in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
  3. Beamte: Beamte und Anwärter auf den Beamtenstatus können in die PKV wechseln.
  4. Studenten: Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV wechseln. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass sie während ihres Studiums in der PKV bleiben müssen und nicht in die GKV wechseln können.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Aufnahme in die PKV auch von verschiedenen Faktoren abhängen kann, wie beispielsweise Alter, Gesundheitszustand, Beruf oder Nationalität. Sollten Sie Vorerkrankungen haben, sollte unbedingt vorab 

Darüber hinaus kann ein Wechsel in die PKV nicht immer die beste Entscheidung sein, da es individuell auf die jeweilige Lebenssituation und Bedürfnisse ankommt, wie oben bereits beschrieben. Es empfiehlt sich daher, sich vor einem Wechsel gründlich über die Vor- und Nachteile sowie die Bedingungen der PKV zu informieren und gegebenenfalls auch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Alleine würde ich den Wechsel nicht vollziehen. 

13.) Was gibt es bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten? 

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erfordert eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine genaue Prüfung der individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen. Hier sind einige wichtige Punkte, die es bei einem Wechsel in die PKV zu beachten gibt:

  1. Langfristige Verpflichtungen: Der Wechsel in die PKV ist in der Regel eine langfristige Entscheidung, da die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft schwierig oder sogar unmöglich ist. Daher sollte man sich vor einem Wechsel genau überlegen, ob man langfristig in der PKV bleiben möchte.
  2. Versicherungsbedingungen: Die Versicherungsbedingungen der PKV können sich stark unterscheiden. Es ist wichtig, die Leistungen und Bedingungen der verschiedenen PKV-Anbieter genau zu vergleichen und auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen.
  3. Gesundheitszustand: Der Gesundheitszustand ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine PKV. Vor einem Wechsel muss man sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen, bei der Vorerkrankungen oder Risikofaktoren berücksichtigt werden. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann es schwierig oder teuer sein, einen Versicherungsschutz in der PKV zu erhalten.
  4. Finanzielle Belastbarkeit: Die Beiträge in der PKV sind oft günstiger als in der GKV, insbesondere für jüngere und gesunde Personen. Allerdings sind die Beiträge in der PKV auch einkommensabhängig und können im Laufe der Zeit steigen. Es ist daher wichtig, die finanzielle Belastbarkeit langfristig zu planen und mögliche Beitragssteigerungen zu berücksichtigen.
  5. Zusatzversicherungen: Die PKV bietet oft nur einen begrenzten Leistungsumfang. Es kann daher sinnvoll sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um eine umfassende medizinische Versorgung sicherzustellen. Dabei sollte man aber auch die Kosten für Zusatzversicherungen berücksichtigen.
  6. Wechseloptionen: Die PKV bietet oft verschiedene Tarife an, die sich in Bezug auf Leistungen und Beiträge unterscheiden. Es ist daher wichtig, sich vor einem Wechsel über die Wechseloptionen innerhalb der PKV zu informieren und gegebenenfalls auch einen Tarifwechsel in Betracht zu ziehen.

Es empfiehlt sich, vor einem Wechsel in die PKV eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler oder -berater in Anspruch zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

14.) Kann man wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? 

Grundsätzlich ist es möglich, aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehört zum Beispiel, dass man wieder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (aktuell: 66.000 Euro pro Jahr). Auch eine Selbstständigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückkehr in die GKV führen.

Weiter ist zu beachten, dass eine Rückkehr in die GKV mit Nachteilen verbunden ist, da der Leistungsumfang der GKV geringer ist als der von der PKV. 

Es empfiehlt sich daher, vor einem Wechsel in die PKV genau zu prüfen, ob man langfristig in der PKV bleiben möchte.

Hierzu eine Kurzinformation vom Deutschen Bundestag aus dem Jahr 2020, wie der Wechsel von der PKV in die GKV auch dem 55. Lebensjahr möglich ist:

https://www.bundestag.de/resource/blob/684266/0e8b76c2a2209f8d13e4df46107fe140/WD-9-001-20-pdf-data.pdf

15.) Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung:

Die Beitragsrückerstattung ist eine Möglichkeit für Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV), einen Teil ihrer Beiträge zurückzuerhalten, wenn sie im Laufe eines Jahres keine oder nur geringe medizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.

Die Beitragsrückerstattung ist eine freiwillige Leistung der PKV und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist daher wichtig, die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag zu prüfen, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang eine Beitragsrückerstattung möglich ist.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem individuellen Tarif, der Höhe der gezahlten Beiträge und der Anzahl der Versicherten im Tarif, die im betreffenden Jahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben.

Es gibt unterschiedliche Arten der Beitragsrückerstattung, zum Beispiel die prozentuale Beitragsrückerstattung oder die Pauschalrückerstattung. Bei der prozentualen Beitragsrückerstattung wird ein bestimmter Prozentsatz der gezahlten Beiträge zurück erstattet, während bei der Pauschalrückerstattung ein fester Betrag pro Jahr zurückgezahlt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine hohe Beitragsrückerstattung nicht unbedingt ein Indikator für eine gute Versicherung ist. Denn die Beitragsrückerstattung hängt in erster Linie davon ab, ob Versicherte im betreffenden Jahr Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht, und nicht unbedingt von der Qualität der Leistungen oder des Versicherungsschutzes selbst.

16.) Können nur gesunde Menschen in die private Krankenversicherung wechseln oder auch welche mit Vorerkrankungen? 

Auch Menschen mit Vorerkrankungen können grundsätzlich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Allerdings kann es in einigen Fällen zu Problemen kommen, wenn die Vorerkrankungen als “Risiko” für die PKV eingestuft werden.

Die PKV muss bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durchführen, um das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers einschätzen zu können. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen kann es passieren, dass der Versicherungsanbieter einen Risikozuschlag verlangt oder bestimmte Leistungen ausschließt. In manchen Fällen kann es auch dazu kommen, dass die PKV den Versicherungsantrag ablehnt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bei Vorerkrankungen keine pauschale Aussage darüber geben kann, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist oder nicht. Es kommt immer auf den individuellen Fall an und darauf, wie die PKV die Vorerkrankungen einschätzt.

Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld gut zu informieren und eine anonyme Risikovoranfrage durchführen zu lassen um herauszufinden, welcher Krankenversicherer Sie aufnehmen würde oder u.U. zu erschwerten Bedingungen wie z.B. einem Risikozuschlag.

Mit welchem Alter benötigen die Menschen im Durchschnitt vermehrt ärztliche Leistungen?

Im Allgemeinen benötigen Menschen im höheren Alter vermehrt ärztliche Leistungen. Ab einem bestimmten Alter steigt das Risiko für altersbedingte Krankheiten und chronische Erkrankungen, die eine regelmäßige ärztliche Versorgung erfordern.

Laut Statistiken liegt das Durchschnittsalter der Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, bei etwa 65 Jahren. Auch bei ambulanten Behandlungen und in Arztpraxen ist eine höhere Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im höheren Alter zu beobachten.

Es ist jedoch zu beachten, dass der individuelle Gesundheitszustand und die Krankheitsgeschichte jedes Menschen unterschiedlich sind und dass auch jüngere Menschen in bestimmten Fällen vermehrt ärztliche Leistungen benötigen können.

Daher kann ich es nicht verstehen, wenn Kunden wieder in die GKV zurückwollen in einem Alter, wo sie noch gar keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Wenn sie dann älter werden, sind sie gesetzlich versichert und müssen mehrere Tage bzw. Wochen auf einen Arzttermin warten. Das macht überhaupt keinen Sinn in meinen Augen.

Daher ist meine Empfehlung, sich so früh wie möglich mit dem Wechsel zu beschäftigen, da man in jungen Jahren gesünder ist als im hohen Alter.

17.) Wie läuft die Beratung zur PKV ab?

Die Beratung zur PKV ist sehr komplex und wie es genau funktioniert erfahren Sie hier:

18.) Fazit GKV vs. PKV:

Nüchtern und ehrlich betrachtet aus unserer Sicht gibt es keinen vernünftigen Unterschied in der GKV zu bleiben, wenn folgende Faktoren auf Sie zutreffen:

  • Sie möchten umfangreiche medizinische Leistungen im Krankheitsfall!
  • Sie möchten sich die PKV leisten und können dies auch vor allem auch langfristig!
  • Ihr Gesundheitszustand es zulässt!

Das System der nachhaltigen Finanzierung, des individuell passenden Versicherungsschutzes und der langfristig geringeren Beitragssteigerungen sind einfach Argumente für die PKV. 

 

Lesen Sie auch den nachfolgenden Artikel aus meiner Blogsektion. Da geht es um den Vergleich der GKV und PKV (gesetzliche vs. private Krankenversicherung)

GKV und PKV im Vergleich – Was passt besser zu mir?

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19.) Bewertungen von Kunden zu meiner PKV Beratung

1.) …ich habe mit 3 Maklern gesprochen…

„Ich bin auf Herrn Mahling durch die vielen positiven Google Rezension auf aufmerksam geworden – und was soll ich sagen, ich kann dem zu 110% zustimmen. Ich habe mit 3 Versicherungsmaklern bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung und privater Krankenversicherung gesprochen. Herr Mahling zeichnete sich vor allem über die Kompetenz, Beratung, Antwortzeit und persönliche Nähe aus. Er war der einzige Makler, der mein Vertrauen gewann, durch seine transparente Kommunikation. Zum Beispiel empfahl er mir, meine Krankenakten anzufragen – da Ärzte teilweise andere Diagnosen geben oder man über den langen Betrachtungszeitraum Arztbesuche vergisst. Tatsächlich war beides bei mir der Fall, umso dankbarer war ich über die akribische Sorgfalt von ihm.

Zur Abfrage see Krankenakte versorgte er mich mit Templates, die ich nur noch anpassen musste.

Herr Mahling hielt mich immer auf dem Laufenden und nahm sich viel Zeit für meine ganzen Fragen.

Jedem, der eine Versicherung abschließen will, kann ich ihn nur wärmsten weiterempfehlen.

Quelle: Google https://g.co/kgs/v11p3i

2.) … sehr professionell und kompetent…

Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit die Herrn Mahling macht. Ich wurde sehr professionell und kompetent über das Thema Private Krankenversicherung beraten. Ich kann ihn definitiv weiterempfehlen.

Quelle: Google https://g.co/kgs/zEdBff

3.) … (hat) auch mögliche Randthemen im Blick, an die man selbst gar nicht gedacht hätte …

Ich habe in der Vergangenheit bereits andere Berater aufgesucht und mich nie wirklich wohl gefühlt. Herr Mahling ist der erste Berater, dem ich voll und ganz vertrauen kann und mich sehr gut aufgehoben fühle. Er berät einen ehrlich mit allen Vor- & Nachteilen und hat dabei immer das Wohl des Kunden im Blick. Man merkt, dass er seinen Beruf mit Leidenschaft ausübt und sehr viel Fachwissen hat. Diese Kompetenz kommt einem als Kunde zugute, da er einen so super beraten kann und auch möglich Randthemen im Blick hat, an die man selbst gar nicht gedacht hätte. Er begleitet einen bis zum erfolgreichen Abschluss und darüber hinaus, ist immer erreichbar und sehr schnell. Alles in allem bin ich 100% zufrieden mit der Rundumbetreuung von Herr Mahling. Ich empfehle in absolut weiter und werde auch selbst weitere Themen in der Zukunft mit ihm besprechen. Vielen Dank für alles!

Quelle: Google https://g.co/kgs/kjBMVH

4.) … so stelle ich mir einen perfekten Berater vor …

Seit einigen Jahren habe ich schon meine Erfahrung mit diversen  Versicherungsmaklern gemacht. Daher konnte ich viele Vergleichsmöglichkeiten sammeln und bin bereits über viele Finanzthemen sehr gut informiert und persönlich gut aufgestellt. Herr Mahling ist meiner Meinung nach einer der besten Finanz-und Versicherungsmakler in der Branche. Und ich habe Glück gehabt an einen solch kompetenten, seriösen und professionellen Berater zu gelangen. Herr Mahling nimmt sich viel Zeit, ist absolut fair und ist immer darum bemüht eine für den Kunden zufriedenstellende Lösung zu finden. So stelle ich mir einen perfekten Berater vor. Ich kann Herrn Mahling aus persönlicher Erfahrung und Überzeugung nur wärmstens empfehlen.

Quelle: Google https://g.co/kgs/fRxWmN

5.) … Top Service und Beratung, fühle mich gut aufgehoben …

„Tolle Abwicklung meiner Verträge, weil dort einiges angepasst werden muss. Seit dem Abschluss sind einige Monate bzw. Jahre vergangen aber auch heute noch ein Top Service und Beratung, fühle mich gut aufgehoben.”

Quelle: WhoFinance

https://www.whofinance.de/berater/marco-mahling/#reviewid=559308

Weitere PKV Artikel aus meinem Blog

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an weiteren Artikeln zum Thema “private Krankenversicherung”.

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