Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeits-Versicherung
Eine plötzliche Berufsunfähigkeit kann Vieles verändern. Abgesehen von der kompletten Umgestaltung des Alltags, entstehen auch finanzielle Sorgen, die man vorher nicht hatte.
Eine gesetzliche Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Hier ist nur noch die Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Umso wichtiger ist eine private Vorsorge, die den Zeitraum bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente überbrückt. Hat man keine vorbeugenden Maßnahmen getroffen, besteht die Gefahr ins Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu rutschen. Welche Möglichkeiten der Versicherer bietet und welche Leistungen der Anbieter erbringt, erfahren Sie hier. Sie finden außerdem wichtige Informationen darüber, was bei der Wahl des Versicherers zu beachten ist. Nehmen Sie sich bitte trotzdem die Zeit, sich persönlich beraten zu lassen. Gerne führe ich ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch mit Ihnen.
Eine optimale Absicherung ist nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Familie von großem Vorteil.
Weitere Infos über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Hat man über den deutschen Staat keine ausreichende Berufsunfähigkeitsabsicherung? In diesem Video erfahren Sie mehr über dieses Thema und über die Höhe der Absicherung vom dt. Staat.
Unterscheidung von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Wichtig ist dabei auch der Prognosezeitraum. Der behandelnde Arzt stellt eine Schätzung an, wie lange der Versicherte voraussichtlich ausfällt. Dieser Prognosezeitraum muss mindestens 6 Monate betragen. Bei den meisten Versicherungen liegt er zwischen mindestens 6 Monaten und höchstens 3 Jahren.
Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit bedeutet Berufsunfähigkeit nicht, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. Berufsunfähigkeit per Definition bedeutet, dass man zwar nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten, aber durchaus andere Tätigkeiten übernehmen kann.
Teilweise und volle Berufsunfähigkeit
Man unterscheidet zwischen der teilweisen und der vollen Berufsunfähigkeit.
Unter der teilweisen Berufsunfähigkeit versteht man die Verminderung der Berufsfähigkeit um mindestens 50%. Das bedeutet, der Beruf kann nur noch teilweise ausgeübt werden.
Die volle Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Rückkehr in den bisherigen Beruf auch stundenweise undenkbar ist (bezogen auf den Prognosezeitraum).
Verweisung seitens der Berufunfähigkeitsversicherung
Im Einzelfall ist zu klären, ob der Versicherte eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit in Kauf nehmen muss. Denn ist diese sozial zumutbar und kann fachlich und gesundheitlich vom Versicherten bewältigt werden, kann eine Berufsunfähigkeit seitens der BU Versicherung unter Umständen abgelehnt werden.
Wann eine Verweisung zulässig ist, ist in Deutschland immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen.
Als Orientierung über die Zumutbarkeit einer Tätigkeit gelten die Grundsätze, die das Bundessozialgericht aufgestellt hat. Demnach gelten Tätigkeiten, die die gleiche Qualifikationsstufe wie der vorherige Arbeitsplatz aufweisen, als zumutbar.
Wichtig: Auch die nächst geringere Qualifikationsstufe ist dem Berufsunfähigen zumutbar.
Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird mithilfe eines medizinischen Gutachtens festgestellt. Ergänzend kann auch ein berufskundliches Gutachten eingeholt werden.
Erwerbsunfähigkeit
Dem entgegen steht die Erwerbsunfähigkeit. Man unterscheidet sie in die volle Erwerbsunfähigkeit und die teilweise Erwerbsunfähigkeit.
Bei der teilweisen Erwerbsunfähigkeit liegt die erwerbsfähige Arbeitszeit bei 3-6 Stunden. Liegt sie unter 3 Stunden, geht man von einer vollen Erwerbsunfähigkeit aus.
Im Gegensatz zur BU Rente ist die Erwerbsunfähigkeitsrente über die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt.
Ursachen für die Berufsunfähigkeit
- Unfälle
- Herz- und Gefäßerkrankungen, Schlaganfälle
- Krebs
- Erkrankungen des Bewegungs- und Skelettapparates
- Nervenleiden
- Psychische Erkrankungen, Depressionen und Verhaltensstörungen

Glauben Sie auch, dass Sie NICHT berufsunfähig werden? Machen Sie den Test:
Am Häufigsten von Berufsunfähigkeit betroffene Berufs- & Altersgruppen
Hauptsächlich Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen nehmen Leistungen der Berufunfähigkeitsversicherung in Anspruch. So fallen unter die wichtigsten Berufsgruppen Versicherungsfälle von Dachdeckern, Krankenpflegern, Schlachtern, Tiefbauern und Maurern. Sie belegen im Top 10 Ranking die Plätze 1 bis 5.
Überraschend dürfte jedoch die Tatsache sein, dass dicht dahinter, auf Platz 7, die Sozialarbeiter stehen. Gründe dafür sind der ständig wachsende Druck und die extreme psychische Belastung in diesem Berufszweig.
Allein zwischen 2008 und 2014 ist die Häufigkeit der Inanspruchnahme aufgrund psychischer Erkrankungen um 11,49% gestiegen.Nicht überraschend hingegen ist der Fakt, dass der größte Anteil der Berufsunfähigen zwischen 56 und 60 Jahre alt ist. Dies spielt im weiteren Verlauf des Textes noch eine wichtige Rolle. Gerade im Bezug auf den Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss.
Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?
Gesetzliche Rentenversicherung sichert nicht gegen Berufsunfähigkeit ab
Als 2001 die Agenda 2010 in Kraft trat, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeit Versicherung abgeschafft.
Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass keine existenzielle Notlage besteht, wenn der Betroffene einer anderen Arbeit nachgehen kann. Ausgenommen sind hier folgende Personengruppen (Vertrauensschutzgesetz):
- Gesetzlich versicherte Personen, die vor dem 31. Dezember 2012 bereits eine Berufsunfähigkeitsrente bezogen haben.
- Gesetzlich versicherte Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden und erst nach dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig wurden.
In allen anderen Fällen ist eine Geltendmachung der Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass auch Personen mit hoher Qualifikation auf einfache Hilfsarbeiten verwiesen werden können.
Das Risiko, eine solche Arbeitsstelle zu finden, liegt allein beim Arbeitnehmer. Im Falle einer Arbeitslosigkeit ist dieser dann auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen. Ein Anspruch auf Leistungszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung besteht lediglich bei einer Erwerbsunfähigkeit. Denn aus Sicht der Rentenversicherung kann auch ein sehr gut ausgebildeter Arbeitnehmer Arbeiten ausführen, die unterhalb seiner Qualifikation liegen.
Ein kurzes Beispiel:
Ein angesehener Chirurg kann infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr operieren. Er ist trotzdem in der Lage, im Krankenhaus weiterhin beratenden Tätigkeiten nachzugehen. Darunter fallen womöglich die Patientenaufklärung und die Hilfe bei der Ausbildung von Assistenzärzten. Er ist somit im Sinne der Rentenversicherung nicht erwerbsunfähig. Ist er nicht zusätzlich privat gegen eine Berufsunfähigkeit abgesichert, trägt er das finanzielle Risiko selbst.
Abhilfe schafft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die die finanziellen Einbußen bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter ausgleicht. Im Versicherungsfall stellt dies eine wichtige Stütze dar und kann sogar existenzsichernd sein.
Berufsunfähigkeit Versicherung: nur privat möglich
Die Berufunfähigkeitsversicherung kann sowohl als eigenständige, als auch als kombinierte Versicherung abgeschlossen werden. Beliebte Kombinationsmöglichkeiten zur BU-Versicherung sind zum Beispiel eine Risiko- und Lebensversicherung oder eine Kapital- und Rentenversicherung. Auch Aktien- und Rentenfonds sowie betriebliche Rentenversicherungen werden sehr gerne mit der BU-Versicherung zusammengelegt. Am Häufigsten abgeschlossen wird sie jedoch in Verbindung mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Um im Versicherungsfall eine BU-Rente von der BU Versicherung ausbezahlt zu bekommen, muss die Berufsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Der Prognosezeitraum, der beschreibt, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich anhalten wird, liegt meist zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Wenn keine Aussicht darauf besteht, dass der Versicherte innerhalb dieses Zeitraums wieder seine Arbeit aufnehmen kann, gilt er als berufsunfähig. Ein Anspruch besteht erst ab 50% Berufsunfähigkeit.
Vertragsinhalt der Berufsunfähigkeits-Versicherung
Um zwischen all den Berufsunfähigkeitsversicherungen die Richtige für Sie zu finden, achten Sie bitte auf die Eckdaten, die im Vertrag enthalten sind:
- Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall, also die Höhe der monatlichen Leistungszahlung.
- Die Versicherungsdauer, also der Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss (Man kann beispielsweise festlegen, dass der Versicherungsfall vor dem 55. Lebensjahr eintreten muss, um Anspruch zu haben. So kann der Versicherte Beiträge sparen. Er muss die Zeit bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter jedoch anders überbrücken. Infrage kommen z.B. die Inanspruchnahme einer Frührente oder Altersteilzeit. Wir erinnern uns aber: Die meisten Berufsunfähigen sind zwischen 56 und 60 Jahre alt.)
- Das Eintrittsalter in die Berufsunfähigkeitsversicherung
- Das Alter, bis zu dem die BU-Rente vom Anbieter ausbezahlt wird (Die Empfehlung wird bei 67 Jahren liegen, denn ab da greift die gesetzliche Rentenversicherung)
- Rückwirkende Leistungen, wenn die Frage der Berufsunfähigkeit nicht sofort geklärt werden kann. Bzw. wenn der Prognosezeitraum nicht direkt absehbar ist
- Nachsicherungsgarantie (Möglichkeit den Tarif anzupassen, wenn sich die persönlichen Umstände, beispielsweise durch Heirat, ändern. Hier ist eine Erhöhung der Rente ratsam)
- Karenzzeit / Sperrfrist (Ab welchem Zeitpunkt nach Abschluss der BU-Versicherung Leistungen gewährt werden.)
- Wegfall der Beitragszahlungen im Versicherungsfall
Da dies ein sehr umfangreiches Spektrum bildet, ist eine persönliche Aufklärung / Empfehlung unerlässlich. Die Gesetzestexte sind für den Laien oft verwirrend und per Definition nicht immer leicht abgrenzbar.
Gerne helfe ich Ihnen dabei weiter. Zur Kontaktaufnahme füllen Sie dieses Kontaktformular aus.
Gesundheitsfragen für die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Um die Beiträge für die BU-Versicherung zu berechnen, spielen neben den gewünschten Leistungen auch andere Faktoren eine wichtige Rolle.
Der Versicherte muss vor Vertragsabschluss umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Diese werden vom Anbieter genauestens geprüft. Deshalb ist es ratsam, diese Fragebögen zusammen mit seinem Arzt auszufüllen. Auch eine anschließende Rücksprache mit seinem Berater ist sinnvoll. Werden hier bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht, kann dies zu einem späteren Leistungsausschluss führen. Der Versicherte verliert gegebenenfalls seinen Versicherungsschutz und muss möglicherweise unberechtigt erhaltene Leistungen zurückzahlen.
Hier gehe ich detaillierter auf das Thema ein: Gesundheitsfragen, die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gefragt werden.
Inhalt des Gesundheitsfragebogens
Relevant sind besonders Fragen in Bezug auf Krankheiten und Störungen sowie Beeinträchtigungen und Beschwerden. Gleichermaßen werden Drogenabhängigkeit, Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen innerhalb der letzten 5 Jahre abgefragt. Interessant für den Versicherungsträger sind auch die Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre. Neben Unfällen und Verletzungen werden zahlreiche weitere Möglichkeiten geprüft.
Aufgrund des Gesundheitsfragebogens wägt der Anbieter ab, ob der Antragssteller in die Versicherung aufgenommen wird. Entsprechende Vorerkrankungen können von vornherein von der Leistung ausgeschlossen sein. Auch eine Komplettablehnung des Antragsstellers ist möglich. Wird er trotzdem in die Versicherung aufgenommen, muss er mit Preisaufschlägen auf den Beitrag rechnen. Im Detail kann ich Ihnen hierüber telefonisch Auskunft geben. Füllen Sie dazu mein Kontaktformular aus. Wir rufen binnen 24 Stunden zurück.
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Risikobewertung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein weiterer Indikator für die Ermittlung des Beitrages ist die berufliche Risikobewertung. So wird ein Buchhalter statistisch gesehen seltener berufsunfähig als ein Dachdecker. Deshalb muss er einen geringeren Beitrag zahlen, als der in er Risikobewertung höher Eingestufte. Ähnlich, wie bei der privaten Krankenversicherung, findet hier das Individualprinzip Anwendung. Demnach wird jeder Beruf nach seinem zu versichernden Risiko eingestuft. Übt man mehrere Berufe aus, muss dies der BU Versicherung unbedingt mitgeteilt werden. Eine falsche Angabe gegenüber dem Versicherer kann auch hier zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch, wenn diese unbeabsichtigt war.
Die Angaben des Versicherten müssen der Wahrheit entsprechen. Geheimhaltung, Verschleierung und Beschönigung können ebenso zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Anzeigepflicht gegenüber der BU-Versicherung
Welche Umstände anzeigepflichtig sind, also welche Informationen dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden müssen, obliegen dem Versicherer selbst. Der Antragsteller muss lediglich die Informationen in Textform angeben, die der Versicherer abfragt. Nach Abgabe der Vertragserklärung endet diese Anzeigepflicht. Eine Nachforderung seitens des Anbieters ist nicht möglich.
Hat der Antragsteller jedoch falsche Angaben gegenüber den Berufsunfähigkeitsversicherungen gemacht, hat der Versicherer, je nach Verschulden, folgende Möglichkeiten:
- Der Versicherte hat aus Arglist gehandelt: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten. Das bedeutet für den Versicherten, dass er keine private Berufsunfähigkeitsrente seitens des Anbieters erhält.
- Der Versicherte hat vorsätzlich gehandelt: Nun kann der Versicherer vom Vertrag zurück treten. Auch das bedeutet für den Versicherten, eine Leistungsfreiheit (die private Berufsunfähigkeitsrente wird nicht ausbezahlt)
- Der Versicherte handelte aus grober Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann je nach Umstand (vertragshindernd oder vertragsändernd) vom Vertrag zurück treten oder Klauseln (Ausschlüsse) bzw. Beitragszuschläge auslösen.
- Der Versicherte handelte aus einfacher Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann aufgrund vertragshindernder Umstände von seinem Kündigungsrecht als Versicherer Gebrauch machen. Er ist aber für einen bereits eingetretenen Schaden leistungspflichtig. Vertragsändernde Umstände ziehen, wie auch bei der groben Fahrlässigkeit, ebenfalls Klauseln und Beitragszuschläge nach sich.
Sowohl Kündigung als auch Rücktritt sind nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich. Diese Frist beträgt 5 Jahre. Ausgenommen sind Vorsatz und Arglist. Hier gilt ein Zeitraum von 10 Jahren. (Quelle: Wikipedia)
Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel: BU zahlt nicht – Gründe für die Berufsunfähigkeit und Gründe für die Ablehnung
Übliche Klauseln in der BU-Versicherung
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Vertrags sind die sogenannten leistungseinschränkenden und die leistungserweiternden Klauseln.
Letztere Klauseln bringen dem Versicherten Vorteile, da sie wortgemäß den Versicherungsschutz erweitern.
Diese sind jeweils an die Berufsgruppen angepasst, wie beispielsweise die Flugunfähigkeitsklausel oder die Infektionsklausel. Da es sich um zusätzliche Leistungen des Versicherungsträgers handelt, sind sie oftmals mit Beitragssteigerungen verbunden.
Durch leistungseinschränkende Klauseln hingegen sollen besondere Risiken vorab aus dem Leistungsumfang heraus genommen werden. Darunter fallen unter anderem Vorerkrankungen, gefährliche Berufe oder eine risikoreiche Lebensweise (zum Beispiel Extremsportler).
Aber auch andere Klauseln, sind durchaus üblich. So gibt es die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte, die die Leistungsauszahlung einfacher zugänglich macht. Auch für Schüler, Azubis, Studenten, Hausfrauen und Existenzgründer sind angepasste Klauseln absolut gängig.
Besondere Klausel: Die Verweisungsklausel in der BU-Versicherung
Die abstrakte Verweisungsklausel
Die abstrakte Verweisungsklausel, die heutzutage nur noch sehr selten in den Versicherungsvertrag aufgenommen wird, besagt:
Ein Versicherter, der seine bisherige Arbeit nicht wieder aufnehmen kann, aber in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, kann vom Versicherer eine Verweisung erhalten. Das bedeutet, dass der Versicherte eine andere, ihm zumutbare Arbeit verrichten muss. Dabei muss allerdings der bisherige Lebensstandard gewahrt bleiben. Geringe Einbußen, bis etwa 20% des vorherigen Einkommens, muss der Versicherte nach einer Verweisung akzeptieren. Auch hier trägt der Versicherte das volle Risiko, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. (Siehe Beispiel des Chirurgen)
Die konkrete Verweisungsklausel
Im Gegensatz dazu steht die konkrete Verweisung. Hat der Versicherte bereits eine neue Stelle angetreten, wird die Berufsunfähigkeits-Versicherung die Einkünfte prüfen lassen. Sind diese Einkünfte ähnlich seines ursprünglichen Einkommens und ist die Tätigkeit seinen persönlichen Kenntnissen entsprechend, ist der Versicherer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Ist die Differenz zu seinem bisherigen Einkommen allerdings erheblich, muss die Betriebsunfähigkeits-Versicherung einspringen. Es gilt auch hier, den bisherigen Lebensstandard des Versicherten durch den Anbieter konstant zu halten.
In neueren Policen verzichtet man zum Schutze des Versicherten auf Klausen mit den oben genannten Verweisungen. Dennoch ist es für den Versicherungsnehmer wichtig, diese zu kennen.
Beitragsbemessung der BU-Versicherung
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Beiträge nicht nur aus den gewünschten Leitungen zusammensetzen. Ebenso ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind das Eintrittsalter und die Dauer der Versicherungszeit (die Jahre, über die die Beiträge gezahlt werden). Neben der Risikobeurteilung des aktuell ausgeübten Berufs ist auch die Krankenvorgeschichte wichtig für die Beitragserhebung.
Was bei der Auswahl der BU-Versicherung zu beachten ist
Während des Beratungsgespräches ist es wichtig, die Konditionen für den späteren Vertrag genau durchzusprechen. Besonders vorteilhaft für den Versicherten sind Tarife, die auf die abstrakten und konkreten Verweisungsklauseln verzichten. Je kürzer der Prognosezeitraum ist, desto früher tritt die Leistungspflicht der Versicherung in Kraft.
Ebenso sollten eventuelle rückwirkende Zahlungen und eine Nachversicherungsgarantie im Falle persönlicher Veränderungen im Vertrag festgehalten werden. Tritt der Versicherungsfall ein, sollte eine Beitragszahlung wegfallen.
Steuerliche Vorteile durch die Beiträge zur BU-Versicherung
Was viele nicht wissen: Die Beiträge zur BU-Versicherung sind steuerlich absetzbar. Bei der Einkommenssteuererklärung können Sie unter dem Punkt „Sonderausgaben“ angegeben werden. Damit wird die allgemeine Steuerlast gesenkt.
Die ausgezahlte private Berufsunfähigkeitsrente selbst, wird, wie jede andere Rente auch, versteuert. Wie die Versteuerung im Einzelnen erfolgt, ist davon abhängig, in welchem Rahmen der Vertrag abgeschlossen wurde (z.B: Höhe der monatlichen Leibrente).
Leistungsprüfung vor Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Wurde die Berufsunfähigkeit durch den Arzt nachgewiesen, wird dem Versicherten die vertraglich vereinbarte private Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Dies geschieht im monatlichen Rhythmus.
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Versicherte zu mindestens 50% in der Ausübung seines Berufes eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf in absehbarer Zeit nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben kann.
Stellt der Arzt fest, dass die Berufsunfähigkeit über den Prognosezeitraum hinaus bestehen wird, findet die Auszahlung umgehend statt. Manchmal ist im Vorfeld nicht absehbar, ob der Mindestprognosezeitraum von 6 Monaten erreicht wird. Dann tritt die die regelmäßige Zahlung automatisch ab dem 7. Monat in Kraft.
Unter Umständen ist eine Rückerstattung möglich. Dafür musste in den letzten 6 Monaten eine dauerhafte, ununterbrochene Berufsunfähigkeit bestehen.
Eine Erhebung des tatsächlich entstandenen Schadens findet nicht statt.
Die Höhe der Leibrente richtet sich nach dem vorher vertraglich vereinbarten Betrag.
Ist das Arbeiten während dem Bezug einer BU-Rente erlaubt?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob sie neben dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente arbeiten dürfen.
Grundsätzlich gilt: Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit darf keinesfalls nebenher weitergeführt werden. Sie ist maßgebend für den Eintritt des Versicherungsfalls. Arbeitet man dennoch nebenher in seinem ursprünglichen Beruf, erlischt der Anspruch auf die BU Rente.
Ob man einen anderen Arbeitsplatz neben dem oben genannten Rentenbezug annehmen darf, ist Gegenstand des abgeschlossenen Versicherungsvertrags.
Bei einer ähnlichen Beschäftigung, wie der zuletzt ausgeführten, hat der Versicherer die Möglichkeit, einen Verweis auszusprechen. Damit erlischt der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente.
In der Police sind alle Angaben enthalten, die eine weitere Beschäftigung regeln. Bleiben trotzdem Fragen offen, ist es ratsam, direkt bei seiner BU Versicherung nachzufragen. So ist dem Verlust des Versicherungsschutzes vorgesorgt.
Nachprüfungsverfahren im Falle einer bestehenden Berufsunfähigkeit
Der Versicherer hat jederzeit das Recht zu überprüfen, ob der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente fortbesteht. Er ist berechtigt, regelmäßig Auskünfte einzuholen. Diese können gegebenenfalls Informationen über die Erkrankung selbst oder eine neu aufgenommene Berufstätigkeit umfassen. Aber auch die Forderung einer ärztlichen Untersuchung ist denkbar.
Wie bereits bei der Leistungsprüfung, ist auch hier die 50%-Regelung richtungsweisend. Der Versicherte muss in der Lage sein, seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nachzugehen.
Abschließend kann man zusammenfassen:
Die Themen rund um Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung in Abgrenzung zur Erwerbsunfähigkeit sind häufig undurchsichtig.
Wichtig ist, sich von Begriffen wie Verweisung und Klauseln nicht verunsichern zu lassen. Zu vergleichen, welche Möglichkeiten man hat, um im Versicherungsfall optimal abgesichert zu sein, ist lohnenswert. Es bringt nichts, die Beiträge durch Falschangaben oder Verschweigen niedrig zu halten. Dadurch wird ein Versicherungsverlust riskiert, der im Ernstfall schwerwiegende finanzielle Folgen mit sich bringt. Unter Umständen erlischt der Versicherungsschutz und man rutscht in die Arbeitslosengeldzahlung.
Meine Empfehlung:
Eine telefonische Erstaufklärung ist daher empfehlenswert. Dort können weitere Informationen angefordert, aber auch bereits bestehende Fragen beantwortet werden. Welche Regelung greift wann? Wann tritt der Versicherungsfall ein? Wie vermeidet man Anzeigepflichtsverletzungen? Wie fülle ich die Anträge richtig aus?
Um aus einem Wald von Versicherungen die richtige Berufsunfähigkeits Versicherung für Sie zu finden, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Über den folgenden Link können Sie einen Beratungstermin vereinbaren:
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Checkliste für Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung:
Bitte berücksichtigen Sie bei der Auswahl Ihrer BU Versicherung folgende Aspekte:
- Wie hoch soll Ihre BU Rente sein?
- Bis zu welchem Zeitpunkt möchten Sie in die private Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen?
- Bis zu welchem Alter soll die BU Rente ausbezahlt werden?
- Sind rückwirkende Nachzahlungen vereinbart?
- Besteht eine Nachsicherungsgarantie?
- Welche Klauseln sind im Vertrag vereinbart?
- Wie lange ist die Sperrzeit bis zur möglichen Leistungserbringung?
- Fällt die Beitragszahlung im Versicherungsfall weg?
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