BU trotz fehlerhafter Falschabrechnung in der Krankenakte?

Sie möchten sich eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen, fordern Ihre Krankendokumentation vom Arzt an und müssen feststellen, dass Fehler innerhalb der Krankenakte auftreten, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren könnten. Was nun?

Marco Mahling | Störer

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Inhaltsübersicht

Wer kennt es nicht, man möchte sich eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen, fordert seine Krankendokumentation vom Arzt an und muss feststellen, dass Fehler innerhalb der Krankenakte auftreten, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren könnten. Dennoch sollten Sie, bevor Sie Maßnahmen gegen Ihren zu behandelnden Arzt treffen, die Gesetzeslage genau kennen.

 

Grundsätzlich besteht keine Pflicht der persönlichen Einsicht der Krankenakte. Es wird lediglich erwartet, dass der zu Versichernde seine Angaben gemäß einer zumutbaren Gedächtnisleistung tätigen.

Textauszug zur Anzeigepflicht
Sie haben eine Anzeigepflicht zu erfüllen

Hat man jedoch Kenntnis über eine Falschabrechnung, so hat man die gesetzliche Pflicht der Richtigstellung. Leider ist diese Aufgabe immer mit Aufwand verbunden, jedoch enorm wichtig im Prozess einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Um Missmut beim Arzt nicht aufkommen zu lassen, empfehle ich immer folgende Formulierungen zu nutzen, die ein Arzt attestieren lassen könnte:

Vorlage 1:

„Herr Mustermann befindet sich seit 12/2018 in meiner ambulanten hausärztlichen Behandlung. In dieser Zeit wurde Herr Mustermann wegen sogenannter banaler Erkrankungen behandelt. Eine ernsthafte oder chronische Erkrankung wurde in der Zeit nicht meiner Behandlung nicht festgestellt.“


Vorlage 2:

„Ärztliches Attest zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Frau Mustermann ist seit November 2001 in unserer hausärztlichen Behandlung. Es sind bei ihr keine chronischen, organischen oder psychischen Erkrankungen bekannt. Die Konsultationen betrafen akute Erkältungen, die keinerlei Folgeerscheinungen nach sich ziehen.“


Vorlage 3 (Gynäkologe):

„Frau Mustermann war erstmalig am 12.02.2014 in meiner Praxis vorstellig.

Sei erscheint regelmäßig zur Rezeptausstellung zur Pille und hält Termine zur jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen ein. Seither gab es aus gynäkologischer Sicht keinerlei Auffälligkeiten.“


Die Selbstangaben werden so sauber durch den behandelnden Arzt attestiert, sollte man vorab keine Kenntnis über Falschabrechnungen innerhalb der Krankenakte haben.

Wie eine Klarstellung aussehen könnte, sehen Sie am möglichen Formblatt. Der Patient wurde beim Arzt gemäß einer Mukoviszidose abgerechnet hatte jedoch nur eine BWS Blockade.

Bei längeren Ausführungen bietet sich ein komplettes separates Extrablatt an:

Die optimalste Problemlösung ist jedoch immer noch ein Ärztliches Attest

Im Regelfall sollte man den Arzt um solch ein Attest bitten, jedoch im Hinterkopf behalten, dass eine Falschabrechnung nicht zwingend vorsätzlich passiert ist. Man sollte dem Arzt auch genau erklären, warum eine Richtigstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hier entscheidend ist.

Der Arzt hat dann immer noch die Möglichkeit eine Diagnose zu korrigieren und den Fehler zu bescheinigen.

Wichtiger Hinweis: Die Risikoprüfung sollte immer auf einem hohen Niveau sein.

Dieser Punkt wird oftmals unterschätzt und es wird nicht realisiert, dass die Annahmequote der Versicherungen unterschiedlich ist. So kann es alleine schon innerhalb der gleichen Versicherung zu Unterschieden innerhalb der Voten kommen.

Es ist immer gut sich vorab zu informieren, welche Versicherung nur mit einer Software arbeitet und welche noch Detailverliebt ist und eine individuelle Risikoprüfung durchführt.

Hier sollte man immer auf seinen Finanzberater hören, der gezielt an ausgewählte Gesellschaften die Anfrage sendet, da er schon vorab einschätzen kann, welche Erfolgschancen bestehen.

Zurzeit stehe ich in einem sehr guten Kontakt zu den Versicherungen und kooperiere mit vielen „Entscheidern“. Auch ist immer eine plausible Erläuterung, sollte es sich wirklich um Falschabrechnungen handeln sehr sinnvoll. Jedoch ist immer wichtig, dass die eigene Gesundheitshistorie sauber aufgearbeitet ist. Hier kann ich gerne behilflich sein (KLICK).

Sollte es jedoch doch mal zu einer Falschabrechnung kommen, so machen Sie sich bitte keine Sorgen. In der Regel kann diese vom Arzt richtiggestellt werden und mit den Angaben beim Risikoprüfer zur Korrektur, steht einer BU-Versicherung nichts im Wege.

Hier stehe ich gerne zur Verfügung und berate bei sämtlichen Formen der Risikoprüfung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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