Wer sich um Versicherungen, Finanzen und Vorsorge kümmert, kennt die Situation: In vielen Familien übernimmt eine Person den organisatorischen Teil. Versicherungsverträge werden geprüft, Dokumente abgelegt, Fristen überwacht und Änderungen koordiniert. Gleichzeitig besitzt jedoch jede Person ihre eigenen Versicherungsverträge und damit auch ihren eigenen simplr-Account.

Lange Zeit bedeutete das in der Praxis: Wer einen Überblick über die Verträge des Partners oder anderer Familienmitglieder haben wollte, musste zwischen mehreren Accounts wechseln. Mit der neuen Funktion bietet simplr nun eine deutlich komfortablere Lösung:

Verträge können gezielt mit anderen simplr-Nutzern geteilt werden. Dadurch erhalten ausgewählte Personen Einsicht in Verträge und Dokumente, ohne dass die Eigenständigkeit der jeweiligen Accounts untergeht.

Warum benötigt jede Person einen eigenen simplr-Account?

Auf den ersten Blick erscheint die Frage berechtigt: Warum gibt es nicht einfach einen gemeinsamen Familienzugang?

Die Antwort liegt vor allem in den Bereichen Datenschutz, Vertragszuordnung und rechtssicherer Dokumentation. Versicherungsverträge sind immer einer konkreten Person oder einem Unternehmen zugewiesen. Entsprechend müssen auch Dokumente, Beratungsnachweise, Nachrichten und Vertragsänderungen eindeutig einem Versicherungsnehmer zugeordnet werden können.

Darüber hinaus schützt die Trennung der Accounts die Privatsphäre aller Beteiligten. Nicht jede Information muss automatisch für andere Familienmitglieder sichtbar sein. Jeder Nutzer behält die Kontrolle darüber, welche Daten er freigibt und welche nicht. Die neue Freigabefunktion verbindet somit zwei wichtige Ziele miteinander: Übersicht und Transparenz auf der einen Seite sowie Datenschutz und Eigenständigkeit auf der anderen.

Für wen ist die Funktion besonders interessant?

In der Praxis gibt es zahlreiche Situationen, in denen das Teilen von Verträgen einen echten Mehrwert bietet.

Zwar bestand bereits die Möglichkeit, zwischen verschiedenen simplr-Accounts einfacher zu wechseln. Das eigentliche Problem blieb jedoch bestehen: Verträge unterschiedlicher Personen wurden weiterhin ausschließlich im jeweiligen Nutzerkonto angezeigt. Erst die neue Freigabefunktion schafft hier eine zentrale Übersicht. Besonders häufig wird die Funktion von Ehepartnern und Lebensgemeinschaften genutzt. Oft kümmert sich eine Person überwiegend um Versicherungen und Finanzen, während die Verträge auf beide Partner verteilt sind.

Ebenso sinnvoll kann die Funktion für Familien mit volljährigen Kindern sein. Eltern behalten so beispielsweise den Überblick über wichtige Absicherungen ihrer Kinder während der Ausbildung oder des Studiums. Auch bei älteren Angehörigen, für die Kinder oder andere Vertrauenspersonen organisatorische Aufgaben übernehmen, kann die Freigabe einzelner Verträge eine erhebliche Erleichterung darstellen.

Selbstständige und Unternehmer profitieren ebenfalls von einer besseren Übersicht, wenn private und geschäftliche Verträge innerhalb der Familie oder mit bevollmächtigten Personen koordiniert werden.

So funktioniert das Teilen von Verträgen

Das Teilen eines Vertrags erfolgt direkt innerhalb der simplr-App.

Der Versicherungsnehmer erstellt für den gewünschten Vertrag einen Freigabelink und sendet diesen an die Person, die künftig Einsicht erhalten soll. 

Schritt-für-Schritt-Darstellung der Funktion „Vertrag teilen“ in simplr – vom Vertragsmenü über die Auswahl freizugebender Informationen bis zum Teilen des Freigabelinks.

Der Empfänger kann die Freigabe anschließend im eigenen simplr-Account annehmen.

Freigabeansicht eines geteilten Unfallversicherungsvertrags mit Möglichkeit, die Vertragsfreigabe anzunehmen oder abzulehnen.

Nach erfolgreicher Freigabe erscheint der Vertrag in einem separaten Bereich für geteilte Verträge. Dort können die freigegebenen Informationen eingesehen werden, ohne dass die Vertragsinhaberschaft verändert wird.

Übrigens: Die Freigabefunktion beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf klassische Versicherungsverträge. Auch andere in simplr verwaltete Verträge, etwa Baufinanzierungen, können in die gemeinsame Übersicht eingebunden werden. 

Vertragsübersicht in simplr mit einem separat gekennzeichneten Bereich für geteilte Versicherungsverträge.

Besonders praktisch: Es können nicht nur einzelne Verträge, sondern auf Wunsch auch mehrere oder sämtliche Verträge gleichzeitig freigegeben werden. Dadurch lässt sich die komplette Vertragsübersicht innerhalb einer Familie mit wenigen Schritten organisieren.

simplr-App mit Auswahl mehrerer Versicherungsverträge zum Teilen und anschließendem Teilen des Freigabelinks über verschiedene Apps.
Screenshot aus simplr mit geöffnetem Vertragsmenü und hervorgehobener Funktion „Vertrag teilen“.

Welche Informationen können geteilt werden?

Der Umfang der Freigabe lässt sich individuell festlegen.

Je nach Wunsch können beispielsweise folgende Informationen freigegeben werden:

  • Beitragsinformationen
  • Adressdaten
  • Bankverbindungen
  • Vertragsdokumente
Auswahl der Informationen, die beim Teilen eines Versicherungsvertrags in simplr freigegeben werden können, darunter Beitrag, Adresse, Bankverbindung und Dokumente.

Damit bleibt die Kontrolle stets beim Versicherungsnehmer. Niemand ist verpflichtet, sämtliche Informationen freizugeben. Wer beispielsweise lediglich einen Überblick über bestehende Verträge ermöglichen möchte, kann den Zugriff auf sensible Dokumente bewusst einschränken.

Was kann der Empfänger sehen – und was nicht?

Ein wichtiger Punkt, der häufig zu Missverständnissen führt: Die Freigabe eines Vertrags bedeutet nicht, dass die andere Person sämtliche Rechte des Versicherungsnehmers erhält. Geteilte Verträge können eingesehen werden, viele Funktionen bleiben jedoch ausschließlich dem eigentlichen Vertragsinhaber vorbehalten.

Keine Vertragsänderungen bei geteilten Verträgen
Wer lediglich Zugriff auf einen geteilten Vertrag hat, kann keine Änderungen an diesem Vertrag vornehmen. Adressänderungen, Änderungen der Bankverbindung oder andere vertragsrelevante Anpassungen können ausschließlich vom Versicherungsnehmer selbst durchgeführt werden. Änderungen wirken sich daher auch nicht automatisch auf Verträge aus, die lediglich zur Einsicht freigegeben wurden.

Keine Dokumentenuploads in fremde Verträge
Auch das Hochladen von Dokumenten bleibt dem jeweiligen Versicherungsnehmer vorbehalten. Wer Zugriff auf einen geteilten Vertrag besitzt, kann zwar freigegebene Dokumente einsehen, jedoch keine eigenen Unterlagen in den Vertrag einstellen.

Lädt der Versicherungsnehmer neue Dokumente hoch, werden diese allerdings unmittelbar für alle Personen sichtbar, die Zugriff auf die entsprechenden Dokumente erhalten haben.

Gesundheitsunterlagen bleiben besonders sensibel
Gerade bei Prozessen wie einer anonymen Risikovoranfrage für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung spielt Datenschutz eine besonders wichtige Rolle.

Gesundheitsunterlagen und medizinische Dokumente sollten grundsätzlich nur dann freigegeben werden, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist. Wer die Einsicht auf Vertragsdaten beschränkt, kann sensible Gesundheitsinformationen gezielt ausnehmen.

Erhalte ich Benachrichtigungen über neue Dokumente?

Nein, Benachrichtigungen über neue Dokumente oder Vertragsänderungen werden weiterhin an den ursprünglichen simplr-Account beziehungsweise den Versicherungsnehmer gesendet. Die Person mit dem geteilten Zugriff erhält keine separaten Push-Nachrichten oder E-Mails über neu eingestellte Dokumente.

Kann eine Freigabe wieder beendet werden?

Die Freigabe kann jederzeit durch den Versicherungsnehmer widerrufen werden. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Freigabe ursprünglich erteilt wurde.

Gerade bei veränderten Lebenssituationen – etwa nach einer Trennung, Scheidung oder dem Ende einer Betreuungssituation – lässt sich der Zugriff unkompliziert mit wenigen Klicks wieder entziehen. Die Kontrolle über die eigenen Daten bleibt somit jederzeit beim jeweiligen Kontoinhaber.

Datenschutz: Wer trägt die Verantwortung?

Der Datenschutz spielt bei der Freigabe von Verträgen naturgemäß eine zentrale Rolle. Wichtig zu wissen ist, dass simplr die Freigabe nicht eigenständig vornimmt. Vielmehr entscheidet jeder Nutzer selbst, welche Informationen er mit anderen Personen teilen möchte.

Die Verantwortung für die Freigabe liegt daher beim jeweiligen Kontoinhaber. Dieser bestätigt im Freigabeprozess ausdrücklich, dass die ausgewählte Person Einsicht in die entsprechenden Daten erhalten darf. Wer bestimmte Informationen – wie etwa Gesundheitsunterlagen – nicht teilen möchte, kann die Freigabe entsprechend einschränken.

Entfällt künftig das Wechseln zwischen mehreren Accounts?

Für viele Nutzer lautet die Antwort wohl: weitgehend ja. Zwar besitzt weiterhin jede Person ihren eigenen simplr-Account, durch die neue Freigabefunktion können jedoch die wichtigsten Verträge und Dokumente zentral eingesehen werden.

Gerade für Ehepartner, Familien oder Betreuungssituationen stellt dies eine erhebliche Vereinfachung des Alltags dar.

Bereits simplr-Nutzer, aber unzufrieden mit der Betreuung?

Selbstverständlich können Sie auch dann Kunde bei uns werden, wenn Sie simplr bereits nutzen. Die App selbst bleibt dabei unverändert nutzbar. Gleichzeitig profitieren Sie künftig von unserer Beratung, unserer Erfahrung und unserer Unterstützung in allen Versicherungs- und Finanzfragen.

Wichtig ist allerdings: Aus Datenschutzgründen kann ein bestehender simplr-Account nicht einfach von einem bisherigen Vermittler auf einen neuen Makler übertragen werden. In der Regel ist hierfür eine neue Registrierung erforderlich. Die technische Übertragung der Vertragsdaten erfolgt anschließend über die entsprechenden Prozesse unseres Dienstleisters.


Fazit: Ein kleines Update mit großer Wirkung

Die neue Funktion zum Teilen von Verträgen gehört zu den praktischsten Erweiterungen, die simplr in den letzten Jahren erhalten hat.

Gerade für Familien, Paare und Personen, die gemeinsam finanzielle Entscheidungen treffen, entsteht dadurch ein deutlich besserer Überblick über bestehende Verträge und wichtige Dokumente. Gleichzeitig bleiben Datenschutz, Eigenständigkeit und die Kontrolle über die eigenen Daten vollständig erhalten.

Wenn Sie simplr bereits nutzen oder mehr über die digitale Verwaltung Ihrer Versicherungen erfahren möchten, beraten wir Sie gerne persönlich. Als freie Versicherungsmakler und -berater unterstützen wir Sie nicht nur bei der Einrichtung und Nutzung von simplr, sondern auch bei allen Fragen rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzplanung. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.