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Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich das bewegliche Eigentum eines Haushalts. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände und persönliche Dinge, die den Alltag begleiten. Der Versicherungsschutz gilt somit in der Wohnung selbst, im Keller und häufig auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Waschküchen oder Fahrradkellern. Schäden sind dabei durch klar definierte Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert, wobei immer die genaue Schadenursache entscheidend ist. Die Versicherung ersetzt nämlich nur dann Schäden, wenn diese auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass Abnutzung, altersbedingte Defekte oder unsachgemäße Nutzung dementsprechend nicht abgedeckt sind.
Schadensbeispiel 1: Glasbruch
Beim Thema Glasbruch zeigt sich gleich einmal besonders deutlich, wie unterschiedlich Verträge ausgestaltet sein können, denn viele Tarife erfassen Glasbruch nur eingeschränkt oder gar nicht. Versichert sind häufig bewegliche Glasgegenstände innerhalb des Haushalts, wie zum Beispiel Glastische, Glasplatten in Regalen oder Vitrinen. Zerbricht ein solcher Gegenstand durch ein Missgeschick im Alltag, übernimmt die Hausratversicherung bei entsprechendem Einschluss die Kosten.
Anders verhält es sich bei fest eingebauten Glaselementen. Fenster, Balkonverglasungen oder Glastüren gehören zum Gebäude und fallen aus diesem Grund nicht unter die Hausratversicherung. In diesem Falle würde dann die Wohngebäudeversicherung greifen. Auch Cerankochfelder oder Displays von Elektrogeräten gelten meist nicht als klassischer Glasbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Schadensbeispiel 2: Fahrraddiebstahl
Der Blick auf den leeren Fahrradständer am Morgen sorgt erst einmal für einen kurzen Moment der Sprachlosigkeit. Fahrraddiebstähle gehören in Deutschland wohl mit zu den häufigsten Schadensmeldungen, auch wenn die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2025 im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken ist. Viele Tarife schließen Fahrräder automatisch ein, begrenzen jedoch die Entschädigung, wodurch die maximale Leistung bei einem festen Prozentsatz der Versicherungssumme liegt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass teure Fahrräder oder E-Bikes meist nicht komplett mitversichert sind.
Außerdem gelten meist noch folgende Voraussetzungen:
- Der Besitz des Fahrrads muss durch Rechnung oder Kaufbeleg nachgewiesen werden.
- Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Schloss und an einem festen Gegenstand gesichert worden sein.
- Der Diebstahl muss unverzüglich polizeilich angezeigt werden.
- Mögliche zeitliche Einschränkungen im Tarif (tagsüber, nachts) müssen berücksichtigt werden.
Schadensbeispiel 3: Elementarschäden
Mit Elementarschäden sind Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch oder starker Schneedruck gemeint. In der Hausratversicherung sind diese Risiken aber nicht automatisch enthalten. Fehlt die entsprechende Ergänzung also, besteht im Schadenfall kein Anspruch auf eine Entschädigung.
Ein weiterer Punkt ist die regionale Risikoeinstufung. Versicherer bewerten zuvor, wie hoch das Risiko für Naturereignisse am jeweiligen Wohnort ist. Diese Einstufung beeinflusst, ob überhaupt ein Elementarschutz angeboten wird und wie hoch der Beitrag am Ende ausfällt. Gerade in Gebieten mit beispielsweise häufigem Starkregen oder starkem Schneefall sorgt dieser Zusatz dafür, dass Schäden durch extreme Wetterereignisse ganz bestimmt finanziell abgesichert sind und man nicht selbst auf den verursachten Kosten sitzen bleibt.

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Weitere Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Einbruchdiebstahl, bei dem Gegenstände entwendet werden und zusätzlich Schäden an Türen, Fenstern oder Möbeln entstehen, sofern ein gewaltsames Eindringen eindeutig nachweisbar ist
- Vandalismusschäden im Zusammenhang mit einem Einbruch, beispielsweise beschädigte Einrichtungsgegenstände oder mutwillige Zerstörungen innerhalb der Wohnung
- Leitungswasserschäden, die durch geplatzte Schläuche, defekte Rohre oder undichte Anschlüsse entstehen und sich häufig innerhalb kurzer Zeit ausbreiten
- Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die nach einem Blitzschlag auftreten und Geräte wie Fernseher, Computer oder Haushaltsgeräte betreffen
Absicherung, die zum Alltag passt
Die einzelnen Beispiele machen recht gut deutlich, dass die Hausratversicherung viele alltägliche Risiken abdeckt, der genaue Leistungsumfang jedoch stark vom jeweiligen Vertrag abhängt. Glasbruch, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden und auch andere Schadenfälle sind oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder nur über zusätzliche Bausteine mitversichert. Genau an dieser Stelle lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz in Ruhe zu betrachten und gegebenenfalls anzupassen oder zu ergänzen. So entsteht gleich ein gutes Gefühl im Alltag, weil im Schadenfall von Anfang an klar ist, was abgesichert ist und was nicht.