So vermeiden Sie Fehler, die Ihre Existenz gefährden Berufsunfähigkeits-Versicherung richtig abschließen
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist zweifellos eine der weitreichendsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens, da Sie sich vertraglich oft über Jahrzehnte an einen Versicherer binden und im Ernstfall Ihre gesamte wirtschaftliche Existenz von der Qualität dieses Papiers abhängt. Während der Kauf von Konsumgütern oft impulsiv erfolgt, gleicht der Weg zur passenden Absicherung Ihrer Arbeitskraft eher einem komplexen Minenfeld aus juristischen Klauseln, medizinischen Details und strengen Gesundheitsfragen. Viele Interessenten unterschätzen die Tragweite kleiner Fehler im Antrag, die erst Jahre später im Leistungsfall zu einer Ablehnung führen können.
Dieser Leitfaden führt Sie sicher durch den Dschungel der Tarife und Anbieter, erklärt die unverzichtbare Rolle einer professionellen Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler und zeigt Ihnen, wie Sie mit der anonymen Risikovoranfrage auch bei Vorerkrankungen den bestmöglichen Versicherungsschutz erhalten.

Der richtige Zeitpunkt – Wann sollten Sie eine BU abschließen?
Eine der am häufigsten gestellten Fragen in der täglichen Beratung lautet: „Ist es jetzt schon sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, oder sollte ich noch warten?”
Meine Antwort ist hierbei eindeutig: Je früher Sie sich um Ihre Absicherung kümmern, desto besser und günstiger ist das Ergebnis für Sie.
Es gibt zwei fundamentale Mechanismen, die gegen das Warten sprechen und die Sie kennen müssen, um keine unnötigen Kosten zu produzieren.
Der Faktor „Eintrittsalter“ und die Entwicklung der Beiträge
Die Versicherer kalkulieren das individuelle Risiko einer Berufsunfähigkeit sehr stark anhand Ihres Alters bei Vertragsbeginn. Wenn Sie den Vertrag beispielsweise im Alter von 25 Jahren unterzeichnen, sichern Sie sich die günstigen Konditionen für die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt. Das statistische Risiko für den Versicherer ist in jungen Jahren geringer, was sich direkt in einem niedrigeren monatlichen Beitrag niederschlägt.
Warten Sie hingegen bis zum 35. oder 40. Lebensjahr, steigt der Beitrag für exakt dieselbe Berufsunfähigkeitsrente oft signifikant an. Sie zahlen diesen erhöhten Preis dann nicht nur einmalig, sondern jeden Monat über Jahrzehnte hinweg. Rechnet man diese Differenz auf die gesamte Laufzeit hoch, kostet das Warten oft einen fünfstelligen Betrag an unnötigen Mehrkosten.
Der kritische Faktor „Gesundheitszustand“
Noch gravierender als das Alter ist jedoch der Einfluss Ihres Gesundheitszustands. In jungen Jahren, etwa während des Studiums, der Ausbildung oder kurz nach dem Berufsstart, ist die medizinische Akte bei den meisten Menschen noch „sauber“. Es liegen in der Regel keine schweren Diagnosen, keine chronischen Rückenleiden und keine Behandlungen wegen psychischer Belastungen vor. Mit jedem Jahr, das Sie den Abschluss aufschieben, steigt die statistische Wahrscheinlichkeit für Arztbesuche und Diagnosen.
Ein einziger Besuch beim Orthopäden wegen Rückenschmerzen oder eine Stress-Diagnose wegen Überlastung im Job kann später dazu führen, dass Anbieter Sie nur noch mit einem empfindlichen Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder gar nicht mehr versichern. Wer früh abschließt, „friert“ seinen guten Gesundheitszustand dauerhaft ein. Erkrankungen, die nach dem Abschluss auftreten, sind mitversichert und müssen dem Versicherer nicht gemeldet werden.
Das Minenfeld der Gesundheitsfragen & Vorerkrankungen
Der mit Abstand kritischste und fehleranfällige Punkt beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ist die Gesundheitsprüfung. Hier geschehen die meisten, oft unbeabsichtigten Fehler, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie jahrelang brav Ihre Beiträge zahlen, aber nie eine Rente sehen, wenn Sie sie brauchen.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Das Gesetz nimmt Sie als Kunden streng in die Pflicht. Sie müssen alle Gesundheitsfragen des Versicherers im Antrag absolut wahrheitsgemäß, vollständig und lückenlos beantworten. Dies nennt man die vorvertragliche Anzeigepflicht. Die Versicherer fragen in der Regel sehr detailliert nach Ihrer medizinischen Historie. Größtenteils umfasst dies alle ambulanten Behandlungen, Arztbesuche und Verschreibungen der letzten 5 Jahre sowie alle stationären Aufenthalte, Operationen und oft auch psychische Behandlungen der letzten 10 Jahre. Auch die Einnahme von Medikamenten, Allergien oder scheinbar harmlose Beschwerden müssen angegeben werden.
Die Gefahr der „vergessenen“ Diagnose
Das große Problem in der Praxis ist selten böse Absicht, sondern oft schlichte Unwissenheit oder Vergesslichkeit. Ein klassisches Beispiel verdeutlicht das Risiko: Sie waren vor drei Jahren wegen starker Kopfschmerzen einmalig beim Arzt. Der Arzt hat „Spannungskopfschmerz“ abgerechnet oder vielleicht sogar „Verdacht auf Migräne” in die Akte notiert, Ihnen aber nur Ruhe verordnet und kein Rezept ausgestellt. Sie haben diesen Vorfall längst vergessen und kreuzen im Antrag bei der Frage nach „Kopfschmerzen / Migräne” gutgläubig ein ‚Nein‘ an.
Jahre später tritt der Leistungsfall ein – vielleicht aus einem völlig anderen Grund, wie etwa einem Burnout oder einer Krebserkrankung. Der Versicherer prüft nun Ihre Krankenakte, wozu er im Leistungsfall berechtigt ist. Findet er die verschwiegene Diagnose von damals, kann er Ihnen eine Verletzung der Anzeigepflicht vorwerfen. Die juristische Konsequenz ist hart: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Versicherungsschutz erlischt rückwirkend, als hätte er nie existiert. Sie erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente und bekommen in vielen Fällen nicht einmal die gezahlten Beiträge zurück. Ihre Existenz steht auf dem Spiel, nur wegen einer vergessenen Angabe.Experten-Tipp: Verlassen Sie sich bei den Gesundheitsfragen niemals nur auf Ihr Gedächtnis. In einer professionellen Beratung fordern wir gemeinsam Ihre Patientenquittungen oder Auszüge der Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse und Ihren Ärzten an. Nur so können wir die Angaben im Antrag mit der Realität in Ihren Akten abgleichen und böse Überraschungen ausschließen.
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Mehr InformationenDie Lösung – Die anonyme Risikovoranfrage
Viele Menschen haben eine Gesundheitshistorie, die nicht makellos ist. Vorerkrankungen wie Heuschnupfen, eine ausgeheilte Sportverletzung, Schilddrüsenunterfunktion oder vergangene Therapiestunden sind eher die Regel als die Ausnahme. Bedeutet das, dass Sie keine gute Berufsunfähigkeits-Versicherung mehr bekommen? Nein. Aber es bedeutet zwingend, dass Sie niemals einfach so einen „scharfen“ Antrag stellen dürfen.
Warum ein abgelehnter Antrag fatal ist
Wenn Sie mit Ihren Vorerkrankungen einen regulären Antrag bei einem Versicherer stellen und dieser Sie ablehnt („Wir können das Risiko leider nicht versichern“), hat das weitreichende Konsequenzen. Sie landen oft im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft).

Dies ist eine Art „Schufa für Versicherungen”, in der besondere Wagnisse und Ablehnungen gespeichert werden. Andere Anbieter können diesen Eintrag sehen, wenn Sie dort einen Versuch starten. Die Wahrscheinlichkeit, danach bei einer anderen Versicherung zu normalen Konditionen angenommen zu werden, sinkt dramatisch. Sie sind für den Markt quasi „verbrannt“.
Der Königsweg: Die anonyme Risikovoranfrage
Ein spezialisierter Versicherungsmakler nutzt daher das Instrument der anonymen Risikovoranfrage, um dieses Risiko komplett zu eliminieren. Der Ablauf unterscheidet sich grundlegend von einem normalen Abschluss über ein Vergleichsportal. Zunächst bereiten wir Ihre Gesundheitsdaten professionell auf. Wir anonymisieren Ihre persönlichen Daten, sodass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist.
Wir qualifizieren die Diagnosen, indem wir beispielsweise aus einem pauschalen Eintrag „Rückenschmerzen“ durch ein ärztliches Attest und eine Eigenerklärung den Sachverhalt präzisieren: „Einmalige Muskelverspannung nach Umzug vor 3 Jahren, seitdem beschwerdefrei, keine Behandlung mehr nötig.”
Diese aufbereiteten, anonymen Daten senden wir dann an eine Vielzahl von Versicherern (oft 20 bis 30 relevante Gesellschaften) und bitten um eine unverbindliche Einschätzung des Risikos. Wir fragen konkret: „Würden Sie diese Person versichern? Zu welchem Beitrag? Mit welchen Ausschlüssen oder Zuschlägen?“
Die Versicherer prüfen die Unterlagen und geben ein verbindliches Votum ab. Das Ergebnis ist oft sehr unterschiedlich: Anbieter A lehnt das Risiko vielleicht ab. Anbieter B fordert einen Risikozuschlag von 30 Prozent auf den Beitrag. Anbieter C hingegen bewertet die Unterlagen anders und bietet eine „Normalannahme“ ohne Zuschläge an. Erst wenn diese Voten auf dem Tisch liegen, entscheiden wir uns gemeinsam für den besten Anbieter (in diesem Beispiel Anbieter C) und stellen den eigentlichen Antrag.
Da das Votum bereits vorliegt, ist die Annahme nur noch eine Formsache. Dieses Verfahren schützt Sie vor negativen Einträgen im HIS und garantiert Ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis trotz bestehender Vorerkrankungen.
Worauf beim Abschluss einer BU achten? Die Tarif-Qualität
Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung ist gleich gut, auch wenn sie auf den ersten Blick ähnlich heißt. Wenn der Preis stimmt und die Gesundheitsprüfung sauber vorbereitet ist, müssen wir tief in das Kleingedruckte schauen. Ein günstiger Beitrag bringt Ihnen nichts, wenn die Versicherungsbedingungen (Klauseln) im Vertrag so formuliert sind, dass der Versicherer im Ernstfall Schlupflöcher hat. Verbraucherschützer und Experten definieren klare Mindeststandards, die ein moderner Tarif erfüllen muss.
Hier sind die essenziellen Klauseln für Ihre Absicherung:
- Verzicht auf Abstrakte Verweisung: Dies ist das wichtigste Kriterium. Der Versicherer muss vertraglich darauf verzichten, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Wenn Sie Ihren aktuellen Beruf und Ihre Lebensstellung nicht mehr ausüben können, muss die Rente fließen – völlig egal, ob Sie theoretisch noch als Pförtner oder in der Poststelle arbeiten könnten. Ohne diesen Verzicht ist die Versicherung oft wertlos.
- Prognosezeitraum 6 Monate: Die Leistung muss bereits dann fällig werden, wenn ein Arzt prognostiziert, dass Sie voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sein werden. Ältere oder schlechte Tarife verlangen oft eine Prognose von 3 Jahren oder dauerhafter Berufsunfähigkeit, was medizinisch schwer vorherzusagen ist.
- Rückwirkende Leistung: Oft dauert es Monate, bis eine Berufsunfähigkeit eindeutig diagnostiziert ist. Der Versicherer muss die Rente dann rückwirkend ab dem Beginn der Krankheit zahlen, nicht erst ab dem Tag der Meldung.
- Nachversicherungsgarantien: Ihr Leben verläuft nicht linear. Sie heiraten, bekommen Kinder, bauen ein Haus oder machen Karrieresprünge mit deutlich mehr Einkommen. Gute Tarife erlauben es Ihnen, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bei solchen Ereignissen (oder auch ereignisunabhängig in den ersten Jahren) zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Ohne diese Klausel frisst die Inflation Ihre Absicherung auf und es entsteht eine Versorgungslücke.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, ob Sie für ein Projekt ins Ausland gehen oder dauerhaft auswandern – Ihre BU muss weltweit gelten und leisten.
Zusätzlich prüft ein Versicherungsmakler berufsspezifische Anforderungen, die für Standard-Rechner zu komplex sind. Beamte benötigen beispielsweise zwingend eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU), da sie rechtlich gesehen nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden. Ärzte und medizinisches Personal benötigen eine Infektionsklausel, die auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot leistet. Ein Standard-Tarif aus dem Internet bietet diesen spezifischen Schutz meist nicht. Worauf Sie achten müssen finden Sie hier im Detail.
Warum ein Versicherungsmakler und kein Vertreter?
Die Wahl des Beraters entscheidet oft stärker über die Qualität der Absicherung als die Wahl der Versicherungsgesellschaft selbst. Es ist für Sie als Kunden essenziell, die Unterschiede der Marktakteure zu verstehen, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Ein klassischer Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer einzigen Versicherung. Er ist weisungsgebunden und muss Ihnen die Produkte seines Arbeitgebers verkaufen, auch wenn diese für Ihren Beruf oder Ihre Vorerkrankungen nicht die optimale Lösung darstellen. Er steht rechtlich im Lager der Gesellschaft.
Vergleichsportale wie Check24 bieten zwar einen schnellen Preisüberblick, leisten aber keine tiefe, individuelle Beratung zur Aufbereitung Ihrer Krankenakte. Die Gefahr von Fehlern bei den Angaben im Online-Formular ist hier extrem hoch, und im Leistungsfall haben Sie keinen persönlichen Ansprechpartner, der für Ihre Rechte kämpft. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hingegen ist gesetzlich („Sachwalterurteil”) dazu verpflichtet, ausschließlich im Interesse des Kunden zu handeln – nicht im Interesse der Versicherer. Er ist unabhängig, kann aus fast allen Tarifen am Markt frei wählen und nutzt die Risikovoranfrage, um für Sie das optimale Angebot zu finden.
Wir kombinieren diesen Status des unabhängigen Experten mit moderner Technologie. Über unsere App „simplr” haben Sie alle Vorteile eines digitalen Portals – alle Dokumente griffbereit, einfache Verwaltung –, aber im Hintergrund steht ein echter Experte, der die Haftung für die Beratung übernimmt und im Ernstfall persönlich für Sie da ist. Dieses hybride Modell bietet Ihnen maximale Sicherheit und Komfort.
Fazit: Ihr Weg zum sicheren Abschluss
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist echtes Handwerk, keine Fließbandarbeit. Es geht darum, Ihre individuelle Gesundheitshistorie sauber und rechtssicher aufzuarbeiten, den gesamten Markt per Risikovoranfrage nach der besten Lösung zu scannen und einen Vertrag zu finden, dessen Bedingungen wasserdicht sind. Verlassen Sie sich bei Ihrer Existenzsicherung nicht auf Glück, Algorithmen oder schnelle Klicks. Nutzen Sie die Beratung eines Experten, um Ihr Einkommen unantastbar zu machen. Der Beitrag, den Sie in eine saubere Beratung investieren – nämlich Ihre Zeit und Aufmerksamkeit –, zahlt sich im Fall der Fälle tausendfach aus, wenn die Rente verlässlich auf Ihrem Konto eingeht.
FAQ – Häufige Fragen zu Beratung und Abschluss
In der Regel ist dies nicht möglich. Eine vollumfängliche, leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jegliche Gesundheitsprüfung gibt es auf dem freien Markt nicht, da das Risiko für die Versicherer unkalkulierbar wäre. Es gibt gelegentlich Aktionen mit „vereinfachten Gesundheitsfragen“ (zum Beispiel in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung oder für bestimmte Berufsverbände), bei denen weniger detaillierte Fragen gestellt werden. Aber ganz ohne Angaben zum Gesundheitszustand ist eine echte Absicherung der Arbeitskraft kaum realisierbar. Vorsicht ist geboten bei Angeboten, die dies versprechen – oft handelt es sich dabei um Unfallversicherungen oder Tarife mit extremen Wartezeiten und Leistungsausschlüssen.
Das Vergessen einer Erkrankung stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Der Versicherer hat dann – abhängig von der Schwere des Verschuldens (leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Im schlimmsten Fall verlieren Sie im Leistungsfall Ihren kompletten Versicherungsschutz rückwirkend und erhalten keine Rente, obwohl Sie jahrelang pünktlich Ihre Beiträge gezahlt haben. Sollte Ihnen nach Abschluss auffallen, dass Sie etwas vergessen haben, melden Sie diese Angaben sofort nach! Ein Versicherungsmakler unterstützt Sie dabei, den Schaden zu begrenzen und den Schutz zu retten.
Ein offizieller Antrag ist eine verbindliche Willenserklärung. Wenn dieser von einem Versicherer abgelehnt wird, riskieren Sie einen negativen Eintrag im HIS (der Wagnisdatei der Versicherer). Eine Risikovoranfrage hingegen ist unverbindlich und, wenn sie professionell durchgeführt wird, anonym. Sie dient lediglich dazu, die Konditionen (Annahme, Risikozuschlag oder Ausschluss) bei verschiedenen Anbietern im Vorfeld zu klären, bevor man sich rechtlich bindet. Sie sollten daher immer erst den Weg der Risikovoranfrage wählen, wenn Sie auch nur kleinste Vorerkrankungen haben, um sich nicht den Weg zu anderen Gesellschaften zu verbauen.
Ein Online-Portal ist ein gutes Werkzeug für einen ersten groben Preisvergleich der Tarife. Es kann jedoch Ihre individuelle Krankenakte nicht analysieren, keine spezifische, anonyme Risikovoranfrage durchführen und keine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Vorerkrankungen entwickeln. Zudem haften Makler persönlich für die Richtigkeit ihrer Beratung. Bei einem reinen Online-Abschluss ohne Beratung (Execution-only) tragen Sie das volle Risiko für fehlerhafte oder unvollständige Angaben allein. Die Kombination aus der Expertise eines Maklers und der digitalen Verwaltung über eine App (Hybrid-Modell) ist der sicherste und komfortabelste Weg zur BU.
Idealerweise sollte der Schutz bis zu Ihrem regulären Renteneintrittsalter laufen, also meist bis zum 67. Lebensjahr. Manche Versicherer bieten Tarife an, die nur bis 60 oder 63 laufen, um den monatlichen Beitrag optisch günstiger erscheinen zu lassen. Das ist jedoch eine gefährliche Mogelpackung: Werden Sie beispielsweise mit 61 berufsunfähig, endet die Zahlung der BU-Rente schlagartig und Sie müssen die Jahre bis zur gesetzlichen Altersrente aus eigenen Ersparnissen überbrücken. Diese finanzielle Lücke ist für die meisten Menschen nicht tragbar. Sparen Sie daher nicht an der Laufzeit, sondern sichern Sie sich bis zum Schluss ab.
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