Im Jahr 2004 wollte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit einer umfangreichen rechtlichen Modernisierung das deutsche Gesundheitssystem reformieren – Das “GKV-Modernisierungsgesetz” trat vor fast 20 Jahren in Kraft. Inhalt war etwa die EinfĂĽhrung von PraxisgebĂĽhren und FestzuschĂĽssen fĂĽr den Zahnersatz, aber auch die Neuordnung Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV). Dies hatte Konsequenzen fĂĽr die Altersvorsorge vieler erwerbstätiger Versicherter. 

Hinlänglich als “Betriebsrente” bekannt sind die VersorgungsbezĂĽge, auf welche seit der Gesetzesänderung der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden musste. Eine weitere Gesetzesänderung 2019, 2020 brachte fĂĽr einen GroĂźteil der Versicherten erneute Veränderungen bei der Beitragszahlung auf VersorgungsbezĂĽge. 

Betriebsrenten – eine Erklärung

Betriebsrenten und andere VersorgungsbezĂĽge, beispielsweise Zahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken, sind Teil der Altersversorgung. Sie treten in verschiedenen Varianten auf. Arbeitnehmer können etwa ĂĽber den Arbeitgeber zu einer Direktversicherung gelangen; hier ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und ĂĽbernimmt anstelle des Arbeitnehmers fĂĽr die Dauer der Beschäftigung die anfallenden Beiträge fĂĽr ihn. Von diesen Einzahlungen in die Direktversicherung, also der Betriebsrente, profitiert der Arbeitnehmer dann im Alter – zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

Diejenigen, die gesetzlich versichert sind, mĂĽssen von ihrer Betriebsrente einen gewissen Beitrag an die Krankenkasse entrichten; hierbei kommt es nicht darauf an, ob die vertraglich vereinbarte Summe jeden Monat oder auf einmal ausgeschĂĽttet wird. Auch ist es egal, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde oder ob der Versicherte freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder Pflichtmitglied ist. 

Höhe der Sozialabgaben bei Betriebsrenten

Das “Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge” beinhaltet eine wichtige neue Regelung und gilt seit dem 01. Januar 2020 für die Berechnung der Beiträge auf Betriebsrenten. Das sperrig klingende Gesetz führt einen monatlichen Freibetrag von 159,25 € (Stand 2020) ein: Nur derjenige, dessen Bezüge über diesen Betrag hinausgehen, muss einen Beitragssatz an die Krankenkasse entrichten. Der Freibetrag gilt auch für Betriebsrentner, die bereits die Rente beziehen oder wenn ihre Kapitalauszahlungen im Fall einer Einmal-Ausschüttung der Versorgungsbezüge weniger als zehn Jahre zurückliegt.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Rentner oder die Rentnerin pflichtversichert ist. Freiwillig gesetzlich versicherte Senioren sind von der Neuregelung nicht erfasst und mĂĽssen weiterhin einen Beitrag auf ihre gesamten VersorgungsbezĂĽge zahlen. 

Eine weitere Ausnahme gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung: Hier greift der alte Freibetrag von 155,74 €. Liegt die Betriebsrente unter dieser Grenze, so wird kein Beitrag fällig. Wenn doch, so sind auf den gesamten Betrag Abgaben an die Pflegekasse zu entrichten. In Zahlen: 3,05 % bzw. 3,3 % bei Kinderlosen.

Hohe Krankenkassenbeiträge: Die Praxis

Zur Veranschaulichung ein kleines Beispiel: Ein pflichtversicherter Rentner erhält aus seiner Direktversicherung eine Summe von 38.160 €, die er sich auf einmal auszahlen lässt. Seine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung werden über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt und dafür die Summe aus der Versicherung, also die 38.160€, auf den monatlichen Betrag für diese zehn Jahre umgewandelt. Die Rechnung sieht folgendermaßen aus: 38.160 € : 10 : 12 = 318 €.

Ziehen wir hiervon den Freibetrag in Höhe von 159,25 € ab, so muss er nun auf 158,75 € rund 15,7 Prozent für die Krankenversicherung zahlen (der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 % ist hier inkludiert, allerdings wurde dieser in 2022 erhöht auf 1,3%, aktuell liegt er bei 1,6% und ab Juli 2023 wird es für kinderlose noch teurer).

Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung von 3,05 % auf den gesamten Betrag von 318 € (wenn der Betroffene Kinder hat). Blickt man auf den gesamten Zahlungszeitraum von 10 Jahren, so ergibt sich ein Betrag von 4.154 €, wenn es zu keinen Beitragssatzerhöhungen in der Kranken- oder Pflegeversicherung kommt. Der Rentner in unserem Beispiel erhält außerdem keinen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger oder Ähnliches.

Ist der Betroffene freiwillig gesetzlich versichert, fällt der zusätzliche Beitrag deutlich höher aus.  Er mĂĽsste auf die ganzen 318 € 15,7 % an die gesetzliche Krankenversicherung und 3,05 % an die Pflegeversicherung zahlen. Monatlich wären das 59,63 €, fĂĽr ein Jahrzehnt wiederum 7.156 €. 

Rund 40 % der Betriebsrentner erhalten mehr als die 318 € aus dem obigen Beispiel, so das Bundesgesundheitsministerium. Die Abgaben fallen fĂĽr diese 40 % entsprechend höher aus; auch Kinderlose sind hiervon besonders betroffen. 

Private Krankenversicherungen kalkulieren ihre Beiträge hingegen einkommensunabhängig: Ein etwaiges Zusatzeinkommen des Versicherten hat demnach keinen Einfluss auf den Beitrag. Versicherte erhalten die gesamte Summe ihrer Altersvorsorge, es fallen nur die ĂĽblichen Steuern an. Diese mĂĽssen im Ăśbrigen auch gesetzlich Versicherte zahlen. 

Mein Ziel und Anspruch als der Berater mit den meisten positiven Bewertungen in MĂĽnchen ist es, Sie gut zu beraten, Sie gut zu betreuen und gemeinsam mit Ihnen alt zu werden!

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