Versorgungswerk Berufsunfähigkeitsversicherung

Beiträge Versorgungswerk
Beiträge Versorgungswerk

Selbstständige wie Ärzte, Architekten, Notare, Steuerberater oder Anwälte können sich von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung freistellen lassen.

Dennoch müssen auch sie für das Alter vorsorgen und eine mögliche Berufsunfähigkeit absichern. Um das Alter, die Invalidität und den Tod abzusichern, können sie den berufsständischen Versorgungswerken beitreten. Auch wenn Beiträge Versorgungswerk gezahlt werden, sollte die private Vorsorge nicht außer Acht geraten.

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Wichtig ist nämlich zu wissen, dass man nur dann Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk hat, wenn man die Zulassung komplett zurückgibt!

Nachlesen können Sie den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungswerk in diesem Auszug von der bayerischen Architektenversorgung: Auszug Architektenversorgung

Eine sehr wichtige und auch gravierende Aussage ist folgende in der Versorgung: “Nach Wegfall der Berufsunfähigkeit kann kein Antrag mehr gestellt werden”. D.h. in anderen Worten, wenn jemand nach einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Erkrankung wieder arbeiten kann, so besteht kein weiterer Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk, falls er nochmal berufsunfähig werden sollte aus dem gleichen oder einem anderen Grund. Die Berufsunfähigkeitsrente Versorgungswerk reicht alleine nicht aus und es ist zwingend erforderlich zusätzlich privat vorzusorgen!

Die Berechnung der Beiträge Versorgungswerk

Die Beiträge Versorgungswerk werden auf der Grundlage der monatlichen Einkünfte erzielt. Die monatlichen Einkünfte sind die Einkünfte, die im Steuerbescheid als erste Position auftauchen, also alle Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit abzüglich der geleisteten Betriebskosten.

Die Beiträge Versorgungswerk orientieren sich an der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung und liegen daher derzeit bei 18,9 Prozent.

Diejenigen, die nur über geringe Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit verfügen zahlen als Beiträge Bersorgungswerk den Mindestbeitrag von 165 €uro im Monat. Wer über keine Einkünfte verfügt oder Einkünfte hat, die mehr als 20% unter der Beitragsbemessungsgrenze von 13.920 EUR liegen, zahlt bei entsprechenden Belegen keine Beiträge Versorgungswerk.

Da ein Selbständiger keinen Arbeitgeber hat, muss dieser den Arbeitgeberanteil bei der Rentenversicherung selbst übernehmen und muss die 18,9 % komplett aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Versorgungswerk

Wer aufgrund von körperlichen Gebrechen oder wegen einer Schwäche von seinen geistigen oder körperlichen Kräften nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben, gilt als berufsunfähig. Bei Ärzten, Anwälten und Architekten darf diese berufliche Tätigkeit nur derjenige ausüben, der eine entsprechende Zulassung besitzt.

Einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben die Versicherten im Versorgungswerk nur dann, wenn die ihre Zulassung komplett zurückgeben. Ich bin mir sicher, dass das die wenigsten Versicherten im Versorgungswerk wissen und auch kaum einer seine Zulassung abgeben möchte. Aus diesem Grund ist auch für einen Beitragszahler im Versorgungswerk eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig.

Bei der privaten Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z.B. eine selbständige Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Steuervorteile oder in Kombination mit einer Basis-Rente (=Rürup-Rente), wo man die Beiträge dann steuerlich absetzen kann. Wie man eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung versteuern muss, können Sie hier nachlesen auf meinem Blog:

Weitere nützliche Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Wie wählt man dann die richtige private Berufsunfähigkeitsversicherung aus? Das kann z.B. Anhand von Ratings passieren. Weitere Info´s zum Thema “BU-Rating” finden Sie hier auf meinem Blog:

Wie finden Sie die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?

Laden Sie sich meinen Leitfaden mit den wichtigsten Handlungshilfen für die Selektion einer geeigneten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herunter, das erleichtert Ihnen die Auswahl:

Die Verweisbarkeit im Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit

Keine Satzung von einem Versorgungswerk wird einen Juristen, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, auf einen anderen Beruf verweisen (z.B. Pförtner). Solange er aber in der Lage ist, seine juristischen Fähigkeiten als Rechtsanwalt, zum Beispiel an der Universität, Verwaltung oder in verschiedenen Bereichen der Juristerei auszuüben und dadurch weiterhin Einkünfte aus rechtsanwaltlicher Tätigkeit erzielt, kann er dahingehend verwiesen werden.

Die Unterscheidung zwischen einer dauernden und vorübergehenden Berufsunfähigkeit

Besteht für eine bestimmte Dauer die Berufsunfähigkeit, so wird die Berufsunfähigkeitsrente in der Regel bewilligt. Hier enden die Rentenzahlungen automatisch nach Beendigung des Bewilligungszeitraums. Besteht die Erkrankung weiterhin, muss ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden. Wird eine unbefristete Berufsunfähigkeitsrente bewilligt, endet diese dann, wenn der Übergang zur Altersrente erfolgt oder durch den Tod.

Die Berufsverbände erkennen nur eine Berufsunfähigkeit an, wenn diese zu 100% besteht. Wichtig für die Anerkennung ist, dass keine nennenswerten Einkünfte mehr aus der bisherigen Tätigkeit erzielt werden und die Zulassung zurückgegeben wird.

Hochrechnung der Ruhegeldanwartschaften und Ruhegeld aus dem Versorgungswerk

Hier können Sie sich ein Beispiel ansehen von einem Kunden von mir, wie hoch seine Ansprüche aus dem Architekten Versorgungswerk sind. Er bezahlt lt. dieser unverbindlichen Hochrechnung Versorgungswerk 500 € mtl. ein und bekommt dafür mit 67 eine Rente von 1.350 € prognostiziert. Falls er schon früher in Rente gehen muss z.B. aus gesundheitlichen Gründen, so würde er 880 € mtl. Rente bekommen abdem 62. Lebensjahr. Man muss dabei berücksichtigen, dass es sich dabei immer um die Bruttorente handelt und diese muss noch versteuert werden.

Dabei muss man auch noch den Beitrag zur privaten Krankenversicherung berücksichtigen, der natürlich auch im Rentenalter bezahlt werden muss. Aktuell hat dieser Kunde einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente Versorgungswerk von 461 € und ist somit völlig unterversorgt über das Versorgungswerk allein. Hier können Sie alle weiteren Daten als PDF von der Hochrechnung Versorgungswerk nachlesen:

Wichtiges und Wissenswertes

Die Risikoabsicherung sollte immer von der reinen Altersvorsorge abgetrennt sein. Das schützt insbesondere bei finanziellen Engpässen. Allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherungen sind meist teurer als die Beiträge Versorgungswerk bei schlechteren Versicherungsbedingungen. Als Idealform wird eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer BU-Versicherung.

Hier werden die Überschussgewinne direkt mit den Beiträgen versichert. Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten immer dynamisch abgeschlossen werden, sodass ein steigendes Einkommen berücksichtigt wird. Eine interessante Alternative kann aber auch die Kombination mit einer Basis-Rente (=Rürup-Rente) sein, wo man die Beiträge steuerlich absetzen muss und im Leistungsfall werden diese komplett von der Versicherung übernommen.

Wichtige Versicherungsbedingungen

In den Verträgen darf keine Verweisbarkeitsklausel enthalten sein, d. h. nur der ausgeübte Beruf ist maßgebend. Karenzzeiten bis zur Auszahlung der Rente versorgen gerade in der wichtigsten Zeit nicht. Auch der Prognosezeitraum, also der Zeitraum, in dem der Arzt die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit festlegt, sollte nicht über sechs Monaten liegen. Zudem sollten Beiträge rückwirkend gezahlt werden, wenn eine Berufsunfähigkeit nicht als solche erkennbar war. Zudem sollte auf die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und auf eine Vertragsarztklausel und Arztanordnungsklausel verzichtet werden. Vor Abschluss sollte man sich die Quoten der geführten Prozesse zeigen lassen.

Rückfragen / weitere Unterlagen

Wenn Sie dazu Fragen haben zur Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungswerk oder weitere Unterlagen wünschen, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu (info@marco-mahling.de) oder nutzen mein Kontaktformular.

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