Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt zu Recht als der „Königsweg“ der Arbeitskraftabsicherung, doch die Realität sieht oft anders aus: Schwere Vorerkrankungen oder zu hohe Beiträge – gerade in körperlichen Berufen – machen den Abschluss für viele unmöglich. Wenn dieser „Plan A“ scheitert, ist Aufgeben jedoch die falsche Strategie und der gefährlichste aller Fehler. Denn auch ohne klassische BU gibt es leistungsstarke Alternativen, die Ihre Existenz im Ernstfall retten können. Dieser Leitfaden führt Sie durch die wichtigsten Ersatzlösungen – von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung über die Grundfähigkeitsversicherung bis zur Unfallversicherung – und zeigt Ihnen, welche Absicherung für Ihre Situation die richtige ist.

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zu lange zu schwer gehoben – Bandscheibenvorfall – was nun, wenn man keine BU hat?

Warum überhaupt nach Alternativen suchen? Die Grenzen der BU

Es gibt im Wesentlichen zwei Szenarien, die die Suche nach Alternativen zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig machen. Das erste Szenario betrifft die Gesundheit: Die Gesundheitsfragen im Antrag einer BU sind streng und gehen tief ins Detail. Wer in den letzten Jahren wegen psychischer Probleme, Rückenleiden oder chronischer Krankheiten in Behandlung war, erlebt oft eine Ablehnung durch den Versicherer. Zwar können wir über eine anonyme Risikovoranfrage oft noch Lösungen finden, doch bei manchen Diagnosen ist die Tür zur BU verschlossen.

Das zweite Szenario ist der Preis. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist in körperlichen Berufen statistisch sehr hoch. Ein Dachdecker oder Fliesenleger zahlt für eine Rente von 1.500 Euro oft Beiträge von 150 bis 200 Euro im Monat. Das sprengt viele Familienbudgets. Hier ist es besser, eine solide Alternative zu haben, die 80 Prozent der Risiken für einen bezahlbaren Beitrag abdeckt, als gar keinen Versicherungsschutz zu besitzen und auf die minimale staatliche Erwerbsminderungsrente zu hoffen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU): Der „kleine Bruder“ der BU

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) ist die Alternative, die der Berufsunfähigkeitsversicherung strukturell am nächsten kommt. Sie sichert ebenfalls Ihre Arbeitskraft ab und zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Definition des Leistungsfalls. Während die BU Ihren konkreten Beruf schützt (den „Ingenieur“ oder den “Maurer”), schützt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lediglich Ihre Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.

Die Hürde für die Leistung ist hier höher. Sie gelten in der Regel erst dann als erwerbsunfähig, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können – und zwar in irgendeinem Job. Das bedeutet: Wenn Sie als Dachdecker nicht mehr auf das Dach steigen können, aber theoretisch noch 4 Stunden am Tag als Pförtner oder im Callcenter arbeiten könnten, zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft nicht.

Dennoch ist die EU eine sehr wertvolle Absicherung. Ihr großer Vorteil ist, dass sie – genau wie die BU – auch bei psychischen Erkrankungen leistet. Da psychische Leiden mittlerweile die Hauptursache für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sind, bietet die EU einen echten Mehrwert gegenüber rein körperbezogenen Versicherungen. Zudem sind die Gesundheitsfragen oft etwas weniger streng und die Prämien günstiger als bei einer vollen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist oft der ideale „Plan B“ für Menschen mit Vorerkrankungen oder für Berufsgruppen, bei denen die BU zu teuer ist, die aber dennoch das psychische Risiko abdecken wollen.

1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
• Zahlt bei: Erwerbsunfähigkeit
• Zielgruppe: Risikoberufe, Vorerkrankte
2. Grundfähigkeitsversicherung
• Zahlt bei: Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen)
• Zielgruppe: Körperlich Arbeitende
3. Dread-Disease-Versicherung
• Zahlt bei: Schweren Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt)
• Zielgruppe: Schwerkranke
4.Unfallversicherung
• Zahlt bei: Invaliditat durch Unfall
• Zielgruppe: Gefährliche Berufe
5. Multi-Risk-Versicherung
• Zahlt bei: Mehrfachrisiken (Unfall, Krankheit)
• Zielgruppe: Umfassender Schutz
6. Funktionsinvaliditätsversicherung
• Zahlt bei: Verlust bestimmter körperlicher Funktionen
• Zielgruppe: Berufsspezifische Risiken
Die möglichen Alternativen zur BU gibt es – weiter unten, werden diese ausführlicher beleuchtet

Die Grundfähigkeitsversicherung (GF): Der Körperschutz

Eine relativ neue und immer beliebter werdende Form der Arbeitskraftabsicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung (GF). Sie verfolgt einen völlig anderen Ansatz als die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die EU. Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist nicht entscheidend, ob Sie noch arbeiten können oder nicht. Es ist auch egal, welchen Beruf Sie ausüben oder wie viel Sie verdienen. Versichert sind ganz konkrete körperliche und geistige Fähigkeiten.

Der Versicherer zahlt die vereinbarte Rente, wenn Sie eine der im Vertrag definierten Grundfähigkeiten verlieren. Zu diesen Grundfähigkeiten gehören typischerweise:

  • Sehen, Sprechen, Hören
  • Gehen (z. B. keine 400 Meter mehr am Stück)
  • Treppensteigen
  • Gebrauch der Hände (Greifen und Halten)
  • Knien oder Bücken
  • Sitzen oder Stehen
  • Autofahren (Führerscheinverlust aus gesundheitlichen Gründen)

Der große Vorteil dieser Alternative liegt in der Transparenz. Der Leistungsfall ist sehr klar definiert („Kann nicht mehr greifen”). Zudem ist der Bezug zum Beruf oft indirekt gegeben: Ein Handwerker, der seine Hände nicht mehr gebrauchen kann, ist faktisch berufsunfähig. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dann, egal ob er noch als Berater arbeiten könnte. Die Gesundheitsfragen sind meist deutlich einfacher als bei der BU, was die Grundfähigkeitsversicherung für Menschen mit Vorerkrankungen (z. B. Rückenleiden in der Vergangenheit, die ausgeheilt sind) sehr attraktiv macht. Auch preislich ist sie für Handwerker oft eine sehr günstige Lösung für eine hohe monatliche Rente.

Der Nachteil: Psychische Erkrankungen sind in vielen Basistarifen nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert. Da die Psyche aber ein Hauptgrund für das Scheitern der Arbeitskraft ist, klafft hier eine Lücke im Schutz. Manche modernen Tarife bieten Bausteine für die Psyche an, erreichen dann aber oft preislich fast das Niveau einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Unfallversicherung: Ein wichtiger Baustein, aber kein Ersatz

Oft wird die private Unfallversicherung als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. Das ist jedoch gefährlich und falsch. Eine Unfallversicherung leistet – wie der Name sagt – nur dann, wenn die Gesundheitsschädigung durch einen Unfall (ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis) verursacht wurde.

Hier sprechen die Statistiken der Versicherer und der Rentenversicherung eine brutale Sprache: Nur etwa 8 bis 10 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sind auf einen Unfall zurückzuführen. Über 90 Prozent werden durch Krankheiten ausgelöst (Psyche, Krebs, Herz-Kreislauf, Rücken, Rheuma etc.).

Wer sich also ausschließlich auf eine Unfallversicherung verlässt, ist gegen 90 Prozent der Risiken, die seine Arbeitskraft bedrohen, nicht versichert.

Dennoch hat die Unfallversicherung ihre Berechtigung als Ergänzung. Sie ist extrem günstig, erfordert kaum Gesundheitsfragen und zahlt bei schweren Invalidität durch einen Unfall hohe Einmalsummen (Kapitalleistung), mit denen man zum Beispiel das Haus behindertengerecht umbauen kann. Als alleinige Absicherung des Einkommens in Form einer Rente ist sie jedoch völlig unzureichend. Sie ist eher ein „Plan C“ oder eine sinnvolle Zusatz-Option, aber keine echte Alternative zur BU oder EU.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung & Krankentagegeld: Die Brücke

Ein Begriff, der oft für Verwirrung sorgt, ist die „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“. In der Regel ist damit keine eigenständige Langzeit-Versicherung gemeint, sondern entweder das Krankentagegeld oder die sogenannte „AU-Klausel“ innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Sie krank werden, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn fort. Danach fallen Sie in das Krankengeld der gesetzlichen Kasse, das deutlich niedriger ist als Ihr Netto-Einkommen. Um diese Lücke zu schließen, gibt es das Krankentagegeld. Dies sichert aber nur das vorübergehende Risiko der Arbeitsunfähigkeit ab, nicht den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft.

Es gibt jedoch spezielle Tarife (manchmal als „Arbeitsunfähigkeits-Police“ vermarktet), die zahlen, wenn Sie dauerhaft krankgeschrieben sind, aber noch nicht endgültig als berufsunfähig gelten. Meistens ist diese Leistung jedoch als Zusatzbaustein (Klausel) in einer Berufsunfähigkeitsversicherung integriert. Als alleinstehende Lösung für den dauerhaften Ausfall ist sie meist nicht gedacht, da die Leistung zeitlich begrenzt ist (z. B. auf 18 oder 24 Monate). Sie dient als Brücke, bis die Entscheidung über die Berufsunfähigkeitsrente oder die staatliche Erwerbsminderungsrente gefallen ist. 

BU-Zusatzversicherung und Koppelprodukte: Vorsicht bei Bundles

In der Beratung begegnen uns oft sogenannte Koppelprodukte. Hier wird die Arbeitskraftabsicherung (meist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ) an einen Sparvertrag gekoppelt, etwa eine Rentenversicherung, eine Rürup-Rente oder eine Risikolebensversicherung.

Die Argumentation der Vermittler: „Dann haben Sie Schutz und sparen gleichzeitig fürs Alter.”

Diese Kombinationen sind jedoch oft unflexibel. Wenn Sie sich den Beitrag für den Sparanteil später nicht mehr leisten können und den Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen, verlieren Sie oft auch Ihren Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Zudem ist die steuerliche Betrachtung im Leistungsfall oft ungünstig (besonders bei Kopplung an Schicht 1 / Rürup), da die Rente dann hoch versteuert werden muss.

Als Alternative zu einer reinen („selbstständigen”) Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) werden manchmal ‚Dread Disease‘-Versicherungen (Schwere-Krankheiten-Versicherung) als Zusatz angeboten. Diese zahlen eine Einmalsumme bei Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Dies ist keine Rente, sondern eine Nothilfe. Solche Produkte können sinnvoll sein, wenn aufgrund von Vorerkrankungen am Bewegungsapparat oder der Psyche keine BU oder EU möglich ist, da hier oft nur nach den konkreten Diagnosen gefragt wird.

Strategie für die Auswahl: Die Kaskade der Absicherung

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, wie Sie Ihre Arbeitskraft absichern, und die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist, empfehlen wir in der Beratung eine strategische Kaskade („Treppe der Absicherung”). Das Ziel ist es, so viel Schutz wie möglich für Ihr Budget und Ihren Gesundheitszustand zu erhalten.

  1. Stufe 1 (Goldstandard): Wir prüfen immer zuerst die Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch eine anonyme Risikovoranfrage klären wir, ob trotz Vorerkrankungen ein Abschluss möglich ist. Oft gibt es spezialisierte Versicherer, die Diagnosen anders bewerten als der Durchschnitt.
  2. Stufe 2 (Silberstandard): Klappt die BU nicht oder ist sie zu teuer, prüfen wir die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie deckt wie die BU auch psychische Erkrankungen ab, die Hauptursache für das Scheitern im Berufsleben. Für Menschen in Bürojobs mit körperlichen Vorerkrankungen ist dies oft die beste Alternative.
  3. Stufe 3 (Bronzestandard): Für Handwerker oder Menschen mit psychischen Vorerkrankungen ist die Grundfähigkeitsversicherung oft der Retter. Sie sichert die physische Existenzgrundlage (Fähigkeiten wie Hände, Rücken, Stehen) exzellent ab und ist bezahlbar.
  4. Stufe 4 (Notfallschutz): Die Unfallversicherung und die Dread-Disease-Versicherung sind Ergänzungen oder der letzte Strohhalm, wenn Stufe 1 bis 3 aufgrund schwerster Krankheiten nicht mehr möglich sind. Ein reiner Unfall-Schutz ist besser als nichts, aber lässt 90 Prozent der Risiken offen.

Wichtig ist: Eine „schlechtere“ Alternative ist immer noch unendlich viel besser als gar kein Versicherungsschutz. Wer nur auf die staatliche Erwerbsminderungsrente vertraut, riskiert im Fall der Fälle den sozialen Absturz auf Hartz-IV-Niveau (Bürgergeld).

Das Fazit: Individuelle Lösungen statt pauschaler Ablehnung

Die Botschaft ist klar: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn der erste Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde oder der Online-Rechner einen zu hohen Beitrag anzeigt. Die Welt der Arbeitskraftabsicherung ist vielfältig.

Ein spezialisierter Experte kann durch die Kombination verschiedener Bausteine oft einen Schutz konstruieren, der vielleicht nicht „Gold“ ist, aber “Silber” und damit Ihre Existenz sichert.

Ob Grundfähigkeitsversicherung für den Handwerker oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung für den Akademiker mit Rückenleiden – es gibt fast immer einen Weg, das Risiko des Einkommensverlusts abzufedern. Der größte Fehler ist Untätigkeit. Nutzen Sie die Alternativen, um Ihren Lebensstandard zu verteidigen. 

Plötzlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten – das hat keiner kommen sehen.

FAQ – Häufige Fragen zu Alternativen der BU

Ja, sie ist oft die beste Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde. Sie bietet einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Möglichkeiten: Sie leistet auch bei psychischen Erkrankungen, die heute die häufigste Ursache für das Ausscheiden aus dem Beruf sind. Der Nachteil ist, dass Sie nicht Ihren konkreten Beruf versichern, sondern Ihre allgemeine Arbeitsfähigkeit (Restleistungsvermögen unter 3 Stunden).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn Sie Ihren konkreten Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) zahlt, wenn Sie eine bestimmte körperliche Fähigkeit verlieren (z. B. Gehen, Sehen, Hände gebrauchen), völlig unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten könnten. Eine GF ist oft günstiger und hat einfachere Gesundheitsfragen, deckt aber psychische Krankheiten oft schlechter oder gar nicht ab.

Nein, auf keinen Fall. Eine Unfallversicherung leistet nur, wenn die Invalidität durch einen Unfall entsteht. Statistisch gesehen sind aber über 90 Prozent aller Fälle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit die Folge von Krankheiten (Krebs, Psyche, Rücken etc.). Eine Unfallversicherung deckt also nur einen winzigen Bruchteil des Risikos ab und ist kein Ersatz für eine Rente aus einer BU, EU oder GF.

Ja, das ist oft der Hauptgrund für die Wahl einer Alternative. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt zum Beispiel oft sehr spezifisch nach körperlichen Problemen, ignoriert aber manchmal psychische Vorbelastungen oder Allergien, die bei einer BU zur Ablehnung führen würden. Auch die Unfallversicherung hat nur sehr wenige Gesundheitsfragen. Dennoch gilt auch hier: Nutzen Sie eine anonyme Risikovoranfrage, um Ablehnungen zu vermeiden.

In den meisten Basistarifen: Nein. Die klassische Grundfähigkeitsversicherung fokussiert sich auf den Körper (Motorik und Sensorik). Burnout oder Depressionen führen selten zum Verlust einer Grundfähigkeit wie „Gehen“ oder “Sprechen”. Es gibt mittlerweile Tarife mit Zusatzbausteinen für die Psyche („Psyche-Klausel”), diese sind aber teurer und erfordern wiederum strengere Gesundheitsfragen. Wenn das psychische Risiko abgesichert werden soll, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung meist die passendere Alternative.

weitere Artikel aus unserem Blog

Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema “Berufsunfähigkeitsabsicherung“:

Rückfragen / weitere Unterlagen

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