Diese E-Mail habe ich am 26. Mai von meinem Kunden bekommen:

14 Jahre BeitrĂ€ge wurden zurĂŒckgezahlt! – ein tolles Ergebnis fĂŒr einen Neukunden von mir. đŸ„ł.

Hier die ganze Geschichte

Mitte Januar 2023 habe ich all seine VersicherungsvertrĂ€ge in meine Betreuung ĂŒbernommen, wie Sie am Bild darunter sehen können.

Seine VertrĂ€ge hat er selbstĂ€ndig in meinem digitalen Kundenordner angelegt und durch seine Maklervollmacht konnte ich mir aktuelle NachtrĂ€ge bei den Versicherungsgesellschaften anfordern. 

HierfĂŒr nutze ich einen externen Dienstleister (=Maklerpool), der mir zum einen meine Kundenapp “simplr” zur VerfĂŒgung stellt und zum anderen viele TĂ€tigkeiten abnimmt. Hier erfahren Sie mehr darĂŒber:

Nachweis ĂŒber den Übertrag der Versicherungsbeauftragung
Hier sehen Sie, dass der Kunde mir alle VersicherungsvertrĂ€ge ĂŒbertragen hat.

Nachdem ich Anfang Februar die Unterlagen zur privaten Krankenversicherung von seiner minderjÀhrigen Tochter erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass seit Beginn (=Geburt) im Jahr 2009 die Pflegepflichtversicherung nicht beitragsfrei gewesen ist, bei seinem anderen Kind schon.

Seit der Geburt 2009 wurden regelm. 13,81 € als Beitrag fĂŒr die Tochter
Seit Geburt wurden BeitrĂ€ge fĂŒr die Tochter gezahlt.

Hier hat anscheinend der alte Makler einen Fehler beim Antrag gemacht, das konnte ich aber nicht mehr nachvollziehen. Fakt ist aber, dass bis heute der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung angefallen ist.

Dazu muss man wissen, dass neugeborene Kinder in der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei versichert werden. Nachlesen können Sie das auf der Seite vom Bundesgesundheitsministerium, hier der Link:

Der Versuch einer Lösung

Daraufhin habe ich die Krankenversicherung angeschrieben, mit der Bitte, die Tochter beitragsfrei in der Pflegepflichtversicherung zu versichern und die BeitrĂ€ge dem Kunden zu erstatten. 

Die erste Antwort der Krankenversicherung am 03. Februar war, dass ein Nachweis benötigt wird ĂŒber das Einkommen der Tochter. Nun ja, die Tochter wird bald 14 Jahre alt und ist SchĂŒlerin. Aber gut. Die ErklĂ€rung vom Kunden ĂŒber das nicht vorhandene Einkommen wurde eingereicht gegen Mitte Februar. 

Antwort der BBKK - RĂŒckvergĂŒtung maximal die letzten 3 Jahre möglich

3 Wochen spĂ€ter bekam mein Kunde ein Antwortschreiben, in dem stand, dass der Vertrag zum MĂ€rz 2023 umgestellt wird und der Beitrag fĂŒr die Pflegepflichtversicherung entfĂ€llt. 

Selbige Versicherung hat uns noch Anfang Februar mitgeteilt, dass eine Umstellung max. 3 Jahre rĂŒckwirkend erfolgen kann zum 01.01.2020 und nun die Umstellung ab MĂ€rz 2023?

Das kann nicht sein. 

Erneut habe ich die Krankenversicherung angeschrieben, mit der Bitte um PrĂŒfung, warum dem Kunden die BeitrĂ€ge nicht rĂŒckwirkend erstattet werden und ob ihm die BeitrĂ€ge nicht rĂŒckwirkend ab Beginn zustehen, also seit dem Jahr 2009. 

Das sensationelle Ergebnis

Gestern kam nun endlich die Antwort von der Krankenversicherung und das Ergebnis ist wirklich sensationell:

Die BBKK bestĂ€tigt die RĂŒckerstattung aller BeitrĂ€ge.
RĂŒckerstattung aller BeitrĂ€ge schriftlich bestĂ€tigt.

Die Pflegepflichtversicherung wurde rĂŒckwirkend beitragsfrei gesetzt und die BeitrĂ€ge werden zurĂŒckerstattet.

Diese super Nachricht habe ich natĂŒrlich sofort meinem Kunden mitgeteilt und er hat sich vorgestern Abend bei mir bedankt, wie Sie oben gesehen haben đŸ„ł đŸ€đŸ».


Wie auch Sie Kunde werden können, erfahren Sie hier:

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