Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

 Der umfassende AU Ratgeber

  • Was passiert, wenn Sie länger krank sind? Unser Ratgeber erklärt klar die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente – leicht verständlich.

 

Durch den Beruf können wir uns nicht nur bestenfalls selbst verwirklichen, sondern vor allem bietet er die finanzielle Grundlage für unseren Lebensstandard. Was passiert aber, wenn wir nicht mehr arbeiten können? Diesen Fall sichert eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab, um die es in diesem Artikel gehen soll. Wir beschäftigen uns zunächst mit der Frage, worum es sich bei dieser genau handelt, wo der Unterschied zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung liegt und worauf Sie achten müssen, um im Falle der Arbeitsunfähigkeit bestmöglich geschützt zu sein.

Inhaltsübersicht

Arbeitsunfähigkeit: Warum dieses Thema jeden Berufstätigen betrifft

Wer arbeitet, finanziert damit Miete oder Kredit, Lebenshaltung, Vorsorge – kurz: den eigenen Lebensstandard. Fällt das Arbeitseinkommen länger aus, geraten diese Bausteine schnell in Schieflage. Genau deshalb gehört das Risiko „Arbeitsunfähigkeit“ auf die Agenda aller Berufstätigen: Angestellter wie Selbstständiger, Vollzeit wie Teilzeit. Während eine kurzfristige Erkrankung meist unproblematisch überbrückt wird (Lohnfortzahlung, Krankengeld), wird es heikel, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert oder die Rückkehr in den Beruf ungewiss ist. Dann entscheidet eine passende Absicherung – etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel, eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder das Krankentagegeld – darüber, ob Ihr Einkommen gesichert bleibt. Widmen wir uns zunächst den Begriffsbestimmungen, deren Differenzierung für die nachfolgenden Informationen essenziell ist.

Medizinisches Zubehör mit Stethoskop, Maske und Medikamenten – Darstellung gesundheitlicher Risiken bei Arbeitsunfähigkeit.
Versicherungen wie die BU helfen, wenn die Arbeitskraft versagt und finanzielle Lücken drohen

Begriffserklärung

Arbeitsunfähigkeit (kurz AU) bedeutet, dass Sie Ihre (arbeits-)vertraglich geschuldete Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben, also nicht mehr arbeiten können, typischerweise mit Aussicht auf Besserung. Der Grund ist hier erst einmal zweitrangig. So kann ein Knochenbruch Sie bspw. daran hindern, ihren körperlich belastenden Job auszuüben, eine akute psychische Krise ebenfalls, aber auch eine Grippe kann Sie eine Zeit lang außer Gefecht setzen. Kurz: Sie können vorübergehend nicht arbeiten. Ärzte weisen die Arbeitsunfähigkeit per Attest nach (umgangssprachlich auch „gelber Schein“ genannt). Gesetzlich müssen Sie spätestens am 4. Kalendertag eine AU-Bescheinigung vorlegen; einige Arbeitsverträge verlangen sie früher. Gegenüber der Krankenkasse muss die AU binnen einer Woche nach Beginn nachgewiesen werden (heute meist digital übermittelt).

Wie geht es dann weiter? Für die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die Vergütung weiter (Entgeltfortzahlung). Ab Woche sieben springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieses beläuft sich auf max. 70 % des Bruttos, höchstens aber 90 % des Nettoeinkommens und ist zudem gedeckelt.

Der Anspruch ist zeitlich begrenzt: In drei Jahren gibt es für dieselbe Erkrankung max. 78 Wochen, auf die die sechs Wochen Lohnfortzahlung angerechnet werden.

Privatversicherte hingegen haben keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch und sollten das Risiko via Krankentagegeld-Versicherung privat abdecken.

Wann ist jemand arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähig ist jemand, sobald eine Ärztin oder ein Arzt die vorübergehende Unfähigkeit zur Arbeitsleistung attestiert. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausübbarkeit der konkreten Tätigkeit – also nicht, ob Sie irgendeine andere Arbeit theoretisch machen könnten. Daneben ist die Prognose auf Genesung charakteristisch: Nach medizinischer Behandlung und/oder Reha ist eine Rückkehr in den Job möglich und wird erwartet. Genau deshalb ist die AU zeitlich begrenzt und über Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld abgesichert, mit den oben genannten Grenzen.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

Wichtig ist die Abgrenzung der AU zur Berufsunfähigkeit: Diese Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – auch hier ohne Rücksicht darauf, ob Sie theoretisch noch eine andere Tätigkeit leisten könnten. Durch den Verzicht auf eine abstrakte (und ggf. konkrete) Verweisung kann hier auch ein Berufswechsel bzw. Positionswechsel ausgeschlossen werden.

Der Nachweis erfolgt nicht über die AU-Bescheinigung, sondern über medizinische Befunde und eine Leistungsprüfung der BU‑Versicherer. Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf Dauer angelegt (bis zum Endalter, dem Vertragsende bzw. Genesung) und sichern das Einkommen mit einer Berufsunfähigkeitsrente ab.

Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung greift nur bei schwerwiegender Einschränkung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit. Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann; teilweise Erwerbsminderung liegt bei 3 bis 6 Stunden vor, hier wird nur eine reduzierte Leistung ausgeschüttet. Zusätzlich gelten versicherungsrechtliche Voraussetzungen (u. a. Mindestbeitragszeiten). Die Rentenhöhe liegt im Durchschnitt deutlich unter dem vorherigen Einkommen (2023 rund 958 €/Monat bei voller EMR) und reicht regelmäßig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Warum sind diese Unterschiede wichtig?

  • Leistungsweg und Tempo: AU-Leistungen (Krankengeld, ggf. AU-Klausel) sind auf kurz- bis mittelfristige Zeiträume ausgelegt und zahlen – je nach Ausgestaltung – schneller, aber begrenzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft gründlicher, zahlt dafür länger (bis Endalter) und berufsbezogen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur bei sehr hoher Einschränkung und ist niedrig.

  • Finanzielle Lücke: Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung sinkt das gesetzliche Einkommen auf 70 Prozent bzw. 90 Prozent des Krankengeldes und endet nach 78 Wochen. Ohne eine private Absicherung entsteht schnell eine spürbare Einkommenslücke und neben der Genesung weitere, wirtschaftliche Probleme.

  • Beruflicher Fokus: Nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft an Ihren konkreten Beruf an und sichert so den gewohnten Beruf und die genaue Tätigkeit ab.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Unter einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung versteht man entweder eine eigenständige Police, die bei längerer AU eine Rente zahlt, oder – häufiger – die AU-Klausel als Zusatzbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Gemeinsamkeit: Sie überbrückt die Zeit langer Krankschreibung, in der zwar eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die Berufsunfähigkeit aber (noch) nicht festgestellt ist. Typisch ist eine Leistung rückwirkend ab vier Monaten ununterbrochener AU, wenn zugleich die Prognose auf mindestens sechs Monate AU besteht – häufig als rückwirkende Zahlung bis zum ersten Tag der Krankschreibung ausgestaltet. Das entlastet in der Praxis das Budget zwischen Krankengeld und BU-Anerkennung; Leistungen sind aber üblicherweise befristet, oft bis 18 Monate.

Für Privatversicherte und Selbstständige (ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch) kann die Absicherung besonders sinnvoll sein; gesetzlich Versicherte prüfen, ob Krankengeldhöhe und -dauer genügen oder ob ein zusätzliches Krankentagegeld bzw. die Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel sinnvoll ergänzt.

Wichtig: AU-Leistungen erfolgen rückwirkend und erhöhen meist den Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer kurzfristig laufende Kosten decken muss, nutzt ergänzend ein Krankentagegeld, das früher einsetzt.

Reine AU-Police vs. AU Klausel in der BU

Beide Wege adressieren dieselbe Lücke: längere Arbeitsunfähigkeit, in der der volle BU-Nachweis noch nicht geführt ist, die Einkommenslücke aber bereits schmerzhaft spürbar wird.

In einer Berufsunfähigkeitsversicherung fungiert die AU-Klausel als integrierter Überbrückungsschutz: Liegt eine durchgehende Krankschreibung über mehrere Monate vor (je nach Tarif typischerweise vier bis sechs Monate) und besteht die medizinische Prognose, dass die Arbeitsunfähigkeit insgesamt mindestens sechs Monate andauert, leistet der Versicherer rückwirkend ab dem ersten AU-Tag in Höhe der vereinbarten Monatsrente der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die AU-Leistung endet, sobald die Berufsunfähigkeit anerkannt ist (dann läuft die BU-Rente weiter) oder eine vertragliche Höchstdauer erreicht wird. Damit bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Rahmen, in dem sowohl die kurzfristige Überbrückung als auch der langfristige Schutz ineinandergreifen.

Demgegenüber steht die reine Arbeitsunfähigkeitsversicherung als eigenständiger Vertrag mit eigenen Bedingungen. Sie verlangt ebenfalls den formalen AU-Nachweis über ärztliche Bescheinigungen und Facharztberichte, kennt aber keinen BU-Nachweis und zahlt in der Regel nur zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12, 18 oder 24 Monate pro Fall oder insgesamt).

Vorteilhaft ist hier, dass die Liquidität teilweise früher greift, als es eine BU mit AU-Klausel faktisch braucht; der Preis ist jedoch, dass ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung kein Langzeitschutz gegen den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft besteht.

In der Praxis entscheidet daher der Bedarf: Wer bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt oder plant, fährt mit der AU-Klausel meist stringenter – ein Antrag, eine Definition, eine Rente, nahtloser Übergang in die BU-Leistung. Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, wenn (noch) keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist (Gesundheit, Budget) oder gezielt zeitlich befristete Zusatzliquidität gewünscht wird. Unabhängig vom Weg gilt: Leistungen müssen mit Krankentagegeld und ggf. Krankengeld koordiniert werden, weil die meisten Verträge Überkompensation oberhalb des tatsächlichen Netto-Bedarfs ausschließen.

Wer sauber plant, vermeidet Doppelungen, sichert die Einkommen realistisch ab und hält die Beiträge im Griff. So wird aus der oft abstrakt diskutierten Frage, ob eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung Sinn ergibt, eine handfeste Architektur, die im Ernstfall trägt. Als Versicherungsvermittler und Berater finden wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie ideale Versicherungslösung. Wir ermitteln Ihren Bedarf, fokussieren uns auf Ihre Wünsche und Ansprüche und suchen das bestmögliche Angebot.

Kommen Sie gern jederzeit auf uns zu, ob per E-Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung (KTG) ist etwas anderes: Sie zahlt tagesgenau ab einer vereinbarten Karenzzeit einen festen Betrag pro Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Das ist insbesondere relevant für Privatversicherte und Selbstständige, denn sie erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Privatversicherte schließen deshalb üblicherweise KTG ab, oft mit Leistungsbeginn ab dem 43. Kalendertag (Anschluss an das Ende der Lohnfortzahlung). Das KTG ist damit der kurzfristigste und liquiditätsnächste Baustein bei AU – es leistet früh und laufend, statt wie die AU-Klausel später und rückwirkend. Für gesetzlich Versicherte ersetzt KTG das gesetzliche Krankengeld nicht, kann aber ergänzen (z. B. zur Deckung von Einkommenslücken oberhalb der GKV-Kappung).

Zur Einordnung: Das gesetzliche Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttos und nie mehr als 90 Prozent des Nettos und ist je Kalendertag gedeckelt – zudem besteht der Anspruch höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung). Wer mit diesen Grenzen seinen alltäglichen finanziellen Bedarf nicht halten kann, sollte das Absicherungsniveau (KTG-Höhe und/oder AU-Klausel/BU-Rente) entsprechend kalkulieren.

Monatliche Rente oder Krankentagegeld?

Lupe auf Euro-Geldscheinen und Taschenrechner – Symbolfoto zur finanziellen Absicherung durch Berufsunfähigkeitsversicherung.
Berufsunfähigkeitsrente als auf Dauer angelegtefinanzielle Unterstützung

Ob monatliche AU-Rente oder Krankentagegeld sinnvoller ist, hängt vom Zeithorizont und der gewünschten Verfügbarkeit ab:

  • KTG zahlt früh (nach kurzer Karenz) und fortlaufend pro Tag. Es ist das passende Instrument, wenn ab Tag 43 oder ergänzend zu GKV-Krankengeld unmittelbar laufende Kosten zu bedienen sind.

  • AU-Klausel/-Police zahlt erst rückwirkend, wenn die AU mindestens vier Monate gedauert hat und eine Sechs-Monats-Prognose vorliegt. Sie eignet sich, um längere Krankheitsphasen abzusichern und den Übergang zur Berufsunfähigkeit zu überbrücken, ist aber kein Ersatz für frühe Zahlungen.

In der Praxis kombinieren viele Berufstätige KTG (kurzfristig, sofortige Liquidität) mit BU/AU-Klausel (mittel- bis langfristig). So lassen sich Einkommens- und andere Engpässe stabilisieren und navigieren – von der sechsten Woche bis zur möglichen BU-Rente.

Für wen ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Angestellte in Vollzeit und Teilzeit

Gesetzlich versicherte Angestellte erhalten nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld, allerdings mit den genannten Grenzen (70 Prozent Brutto/90 Prozent Netto, Deckelung, max. 78 Wochen). Eine AU-Klausel in der BU-Versicherung kann hier sinnvoll sein, wenn das Krankengeld die Fixkosten nicht deckt oder wenn eine längere Erkrankung über Monate droht; sie leistet allerdings rückwirkend. Wer die Lücke früh schließen möchte, nutzt ergänzend Krankentagegeld. Für Teilzeitkräfte gelten dieselben Grundsätze – entscheidend ist die Netto-Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung.

Privat versicherte Angestellte haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Für sie ist KTG praktisch Pflicht, idealerweise mit Karenz passend zum Ende der Lohnfortzahlung. Eine AU-Klausel im BU-Tarif kann zusätzlich sinnvoll sein (Überbrückung längerer Verläufe), ersetzt das KTG aber nicht.

Selbstständigen und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Kombination aus Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung und – idealerweise – AU-Klausel besonders wichtig. Denn es gibt weder Lohnfortzahlung noch automatisch Krankengeld. Fixkosten laufen weiter, während Aufträge ausfallen. Krankentagegeld liefert die frühe finanzielle Versorgung: Die Karenzzeit wird an die eigenen Rücklagen angepasst (bei Solo-Dienstleistern häufig 14 bis 28 Tage, bei größeren Puffern auch 42 Tage), die Höhe orientiert sich am realen Netto-Bedarf aus privaten Ausgaben und unternehmerischer Entnahme. Parallel bildet eine ausreichend hohe BU-Rente den Langzeitschutz bis zum vereinbarten Endalter. Wichtig sind Nachversicherungsgarantien und Dynamiken, damit die Absicherung mit dem Einkommen mitwächst.

Die AU-Klausel schließt die Phase länger dauernder Erkrankungen ein, in der zwar eine Krankschreibung vorliegt, die BU-Feststellung aber noch läuft: Sie zahlt nach Erreichen der vertraglichen Mindestdauer und entsprechender Prognose häufig rückwirkend und stabilisiert so den Cashflow, bis die BU anerkannt ist oder die AU-Höchstdauer endet.

In Betrieben mit Mitarbeitern spielt zudem die Umorganisationsklausel der BU eine Rolle: Gute Tarife setzen klare Zumutbarkeitsgrenzen (z. B. Freigrenzen bei kleiner Mitarbeiterzahl oder überwiegend leitender/planender Tätigkeit), damit nicht unrealistische Umbauten verlangt werden.

Typische Stolpersteine sind Überlappungen zwischen Krankentagegeld, AU-Leistung und anderer Einkommensabsicherung sowie lückenhafte Nachweise. Wer medizinische Unterlagen und – bei Selbstständigen üblich – wirtschaftliche Belege (BWA/EÜR) bereithält, beschleunigt Leistungsentscheidungen merklich.

Unterm Strich lautet die robuste Empfehlung: KTG für die frühe Phase, BU mit AU-Klausel für den langen Atem – so bleibt der Lebensstandard auch dann tragfähig, wenn durch Krankheit oder Unfall das Arbeitseinkommen länger als „nur ein paar Wochen“ unterbrochen wird.

Junge Menschen: Schüler, Studenten, Azubis

Junge Zielgruppen verfügen selten über Rücklagen, gleichzeitig ist das Lebenszeit-Einkommen das größte Vermögen – darum gilt die BU-Versicherung gerade auch „in jungen Jahren“ als wesentliche und wichtige Absicherung. Eine AU-Absicherung (als Klausel) kann helfen, frühe Langzeiterkrankungen abzufedern; entscheidend bleibt aber die BU als zentrale Säule für langfristigen Einkommensschutz. Ein KTG ist bei Studierenden/Schülern selten Priorität, bei Azubis je nach Status und Versicherungslage prüfenswert. Warum wir zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch in jungen Jahren raten, lesen Sie außerdem hier.

Besondere Berufsgruppen

Bei Heilberufen, handwerklich-praktischen Tätigkeiten und risikoreichen Hobbys sind AU-Episoden (Unfälle, OP-Serien, Reha) wahrscheinlicher. Hier kann die AU-Klausel zusätzlichen Schutz geben, insbesondere wenn psychische Erkrankungen nicht im Vordergrund stehen und eine vollständige Genesung realistisch ist.

Unabhängig davon bleibt die private Berufsunfähigkeitsversicherung das zentrale Instrument. Statistisch ist jeder Vierte im Berufsleben von Berufsunfähigkeit betroffen; die staatliche Erwerbsminderungsrente fällt deutlich geringer aus und setzt deutlich hohe Hürden (volle Leistung erst bei unter drei Stunden täglicher Leistungsfähigkeit).

Was leistet eine AU-Versicherung?

Plüschbär mit Pflaster als Symbolbild für Krankheit und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
Auch das Berufsleben läuft nicht immer geradlinig, vor allem nicht, wenn Krankheiten dazwischen funken

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Versicherung) federt das Risiko ab, dass Sie über längere Zeit arbeitsunfähig sind, ohne dass bereits eine Berufsunfähigkeit (BU) nachgewiesen ist. Sie zahlt – tarifabhängig – eine monatliche Rente zur Sicherung von Einkommen und Lebensstandard, solange die versicherungsvertraglichen AU-Voraussetzungen erfüllt sind. Damit schließt sie die Lücke zwischen ärztlicher Krankschreibung und (eventuell späterer) BU-Anerkennung.

Voraussetzungen der Leistung

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen der Krankschreibung und einer möglichen Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Konkret zahlt sie je nach Vertrag eine monatliche Rente, solange eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit über einen vordefinierten Zeitraum besteht.

In der Praxis verlangen die meisten Versicherer eine ununterbrochene AU von vier bis sechs Monaten; einige Tarife sehen bereits nach drei Monaten vorläufige Leistungen vor. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation: durchgängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fachärztliche Befunde zur Diagnose und zum Schweregrad sowie eine Prognose, dass die AU insgesamt mindestens etwa ein halbes Jahr andauern wird. Wer hier sauber nachweist, vermeidet spätere Reibungen, insbesondere bei Erkrankungen, die sich typischerweise länger ziehen (psychische Erkrankungen, Störungen des Bewegungsapparats, chronische Leiden).

Für die Leistung aus einer AU-Police sind in der Regel drei Dinge zu erfüllen:

  1. Durchgehende Arbeitsunfähigkeit über einen Mindestzeitraum
    Üblich sind 4 bis 6 Monate (manche Tarife auch 3 Monate). Entscheidend ist, dass die AU ohne Unterbrechung vorliegt; kurze, medizinisch begründete Unterbrechungen können je nach Bedingung unschädlich sein.

  2. Formale, ärztliche Nachweise

    Hierzu zählt eine lückenlose Bescheinigung (Krankschreibungen) vom ersten Tag an.
    Darüber hinaus können noch fachärztliche Bestätigungen der Diagnose(n), des Schweregrads und der Prognose verlangt werden. Viele Versicherer fordern, dass ein Facharzt (nicht nur der Hausarzt) die voraussichtliche Dauer plausibel begründet.
    Außerdem ist die Mitwirkungspflicht zentral: Schweigepflichtentbindung, Einholung von Befunden, ggf. Reha-/Therapienachweise sind der Versicherung auszuhändigen und mitzuteilen.

  3. Prognose-Element
    Neben der bereits verstrichenen Dauer wird meist verlangt, dass insgesamt eine AU von mindestens sechs Monaten zu erwarten ist. Dieses Prognosekriterium soll sicherstellen, dass es sich nicht um kurzzeitige Schwankungen handelt.

    Wichtig für Arbeitnehmer und Selbstständige: Die AU-Rente ist kein Krankengeld/Krankentagegeld. Sie orientiert sich nicht an Kalendertagen, sondern an der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und den vertraglichen Schwellen.

Höhe der monatlichen Rente

Die „richtige“ Rentenhöhe einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach der wirtschaftlichen Angemessenheit: Versichert werden darf in der Regel nur, was Sie im Ernstfall auch tatsächlich an Einkommenslücke haben. Für Angestellte dient das monatliche Nettoeinkommen als Leitzahl (inklusive regelmäßiger variabler Bestandteile wie Provisionen und/oder Schichtzulagen), bei Selbstständigen/Freiberuflern der durchschnittliche bereinigte Gewinn der letzten ein bis drei Jahre (ggf. plus private Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge).

Von dieser Basis ziehen Sie erwartbare Parallelleistungen ab, insbesondere Krankengeld (GKV) bzw. Krankentagegeld (PKV). Die AU-Rente sollte die verbleibende Lücke schließen, ohne eine Überversicherung zu erzeugen (darauf achten Versicherer bei der Prüfung ausdrücklich). 

Praktikabel ist ein zweistufiges Vorgehen:

  1. Fixkosten-Check: Miete/Kreditraten, Lebenshaltung, Versicherungen, Unterhalt, Kinderbetreuung usw.

  2. Liquiditätspuffer: z. B. 10–20 % für Unvorhergesehenes, Mehrkosten durch Therapie/Anfahrt etc.

Als untere Orientierung hat sich in der Beratungspraxis eine Mindest-AU-Rente von etwa 1.000 € pro Monat bewährt; darunter verpufft der Effekt häufig, weil laufende Fixkosten die Leistung „auffressen“. Viele Haushalte benötigen je nach Lebenssituation 1.500 bis 2.500 € oder mehr, damit der Lebensstandard stabil bleibt. Selbstständige kalkulieren oft höher, da sie Betriebs- und Vorsorgeaufwendungen (z. B. Altersvorsorge, private KV) aus der AU-Rente mitfinanzieren müssen.

Wichtig: Einige Tarife begrenzen die versicherbare Rente pro Beruf und Alter; außerdem rechnen manche Anbieter Krankentagegeld ganz oder teilweise an. Beides sollte bereits bei der Antragstellung sauber abgestimmt werden.

Denken Sie zudem an die Zeitkomponente: Bei längerer AU kann die Inflation spürbar nagen. Wo angeboten, hilft eine Beitrags- oder Leistungsdynamik (jährliche Steigerung um z. B. 2 bis 3 Prozent), die Kaufkraft zu erhalten.

Leistungsdauer, Nachleistung und rückwirkende Anerkennung

Die Höhe der monatlichen Rente wird bei Vertragsbeginn festgelegt und orientiert sich, wie eben festgestellt, an der wirtschaftlichen Angemessenheit, also am realen Bedarf zur Sicherung von Einkommen und Lebensstandard. Als Referenz dient das Nettoeinkommen (bei Selbstständigen: bereinigter Gewinn bzw. private Entnahmen). Weil Parallelleistungen, etwa Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichertes Krankentagegeld, häufig angerechnet werden, sollte die AU-Rente die verbleibende Lücke füllen, ohne eine Überversicherung zu erzeugen.

Unser Erfahrungswert: Unter rund 1.000 Euro monatlich verliert die Absicherung oft spürbar an Wirkung. Wer höhere Fixkosten wie Miete, Finanzierung oder Familienausgaben trägt, kalkuliert entsprechend mehr. Wichtig ist, die Anrechnungsregeln des jeweiligen Tarifs zu kennen, damit die Summe aus Krankentagegeld/Krankengeld und AU-Rente stimmig bleibt.

Die Leistungsdauer der AU-Versicherung ist grundsätzlich befristet. Viele Tarife zahlen pro Fall zwischen 12 und 24 Monaten, teilweise gibt es zusätzlich eine Obergrenze über die gesamte Vertragslaufzeit. Wird im Verlauf aus der Arbeits- eine Berufsunfähigkeit, endet die AU-Rente mit Anerkennung der BU und eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente tritt an ihre Stelle. Gute Bedingungswerke sehen zudem eine rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der durchgehenden AU vor, sobald die Mindestdauer erreicht und die formalen Anforderungen erfüllt sind – ein wesentlicher Punkt für Zahlungsmöglichkeiten in den ersten Monaten.

Typische Ausschlüsse und Wartezeiten

Wie jede Versicherung arbeitet auch die AU-Police mit Ausschlüssen, Warte- und Karenzzeiten. Allgemein ausgeschlossen sind in der Regel vorsätzliche Selbstschädigungen und Straftaten; unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstandene Schäden können, wenn sie ursächlich sind, ebenfalls vom Schutz ausgenommen sein. Vorerkrankungen führen nicht selten zu Zuschlägen oder individuell formulierten Ausschlussklauseln (klassische Beispiele: Rücken- und psychische Vorerkrankungen). Bei einigen Tarifen bestehen Wartezeiten für psychische Leiden von drei bis sechs Monaten ab Versicherungsbeginn; bei Schwangerschaft wird regulär nicht geleistet, es sei denn, dokumentierte Komplikationen erfüllen die medizinischen Kriterien der Bedingungen. Zusätzlich kennen viele Verträge eine vertragliche Karenzzeit, bevor die Rente einsetzt. Diese Stellschraube beeinflusst den Beitrag spürbar: Längere Karenz macht den Vertrag günstiger, kürzere teurer. Maßgeblich sind sie ebenfalls für die Qualität der Versicherung.

Unterm Strich ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ein finanzieller Baustein: Sie zahlt schneller als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber zeitlich begrenzt. Wer den Einkommensschutz robust aufstellt, denkt modular – Krankentagegeld für die frühen Wochen, AU-Rente für die mehrmonatige Phase der Arbeitsunfähigkeit und BU-Versicherung als wichtigster Träger für den langfristigen Schutz der Arbeitskraft. Entscheidend sind saubere Nachweise, eine realistisch bemessene Rentenhöhe, passende Karenzzeiten und das Bewusstsein für Ausschlüsse und Anrechnungen. So entsteht ein Versicherungsschutz, der im Fall der Fälle tatsächlich trägt. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter und finden die optimale Versicherungslösung!

Vertragsgestaltung: Darauf sollten Versicherte unbedingt achten

Unterschriebener Versicherungsvertrag mit Füllfederhalter – Symbolfoto zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Vertragsabschluss
Ein Vertrag ist nur so stark wie seine Vertragsbedingungen

Ob eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU) oder AU-Klausel innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Qualität steht und fällt mit dem Bedingungswerk. Entscheidend ist, wie Arbeitsunfähigkeit definiert wird, welche Nachweise verlangt werden, ab wann die Leistung beginnt und wie lange sie gezahlt wird. Beachtet werden sollte außerdem das Zusammenspiel mit Krankengeld bzw. Krankentagegeld, damit das Einkommen lückenlos abgesichert ist und es keine unerwünschten Anrechnungen gibt.

In unserer Beratungspraxis hat sich gezeigt: Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Definition, Nachweisführung, Leistungsstart und Leistungsdauer sauber geregelt sind – und wenn sie strategisch auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung abgestimmt ist, die als zentrales Fundament die Berufsunfähigkeitsrente perspektivisch trägt. Sie wollen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Wir helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.

Klare Definition von AU, Attestanforderungen, Nachprüfungen

Gute Verträge knüpfen an eine durchgehend ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit an (klassisch nach § 5 EntgFG), oft ergänzt um eine Prognose, dass die AU voraussichtlich länger andauert (z. B. mindestens 3 oder 6 Monate). Je präziser die Definition, desto geringer das Streitpotenzial. Vorsicht bei unbestimmten Formulierungen („erhebliche Einschränkung“ ohne Zeit-/Prognosebezug) – hier drohen später Auslegungsspielräume. Bei AU-Klauseln in der BU Versicherung sollte zusätzlich klar geregelt sein, dass die monatliche Rente auf AU-Basis unabhängig von einer bereits festgestellten Berufsunfähigkeit gezahlt wird; die BU-Prüfung läuft dann parallel.

Ärztliche Nachweise und lückenlose Bescheinigung

In hochwertigen Tarifen genügt für die AU-Leistung eine lückenlose Folge von AU-Bescheinigungen über den geforderten Zeitraum. Manche Versicherer verlangen explizit fachärztliche Atteste bei bestimmten Erkrankungen (z. B. Orthopädie, Psychiatrie, Kardiologie). Planen Sie realistisch: Praxisurlaube oder Terminlücken sollten nicht zu „Bescheinigungslöchern“ führen. Gute Bedingungen lassen kurze Unterbrechungen (z. B. bis 7–14 Tage) zu, ohne dass die Wartefrist neu gestartet wird – ein feiner, aber wichtiger Qualitätsunterschied.

Prognose und Dokumentation

Je nach Vertrag wird eine Fortbestehens-Prognose verlangt (etwa „voraussichtlich weitere 3 Monate arbeitsunfähig“). Mediziner formulieren Prognosen zurückhaltend; eine saubere Arztkommunikation hilft. Halten Sie Befunde, Therapien, Reha-Berichte und Arbeitsversuche geordnet, denn diese stützen den Leistungsanspruch und beschleunigen Entscheidungen.

Nachprüfungen und Mitwirkung

AU-Leistungen sind typischerweise befristet und werden nachgeprüft. Die Versicherer sind berechtigt, aktuelle Atteste einzufordern oder fachärztliche Zusatzfragen zu stellen; Sie sind verpflichtet, daran mitzuwirken (Schweigepflichtentbindung in angemessenem Rahmen). Gute Tarife prüfen anlassbezogen und verhältnismäßig, nicht schematisch in engen Takten. Achten Sie auf klare Regeln: Turnus der Nachweise, zulässige Prüfinstrumente, Fristen zur Nachreichung.

Leistungsstart: Karenzzeit, Soforthilfen, rückwirkende Leistungen

Die Karenzzeit bestimmt, wie lange nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gewartet wird, bevor die Leistung aus der AU-Versicherung einsetzt. Üblich sind 0, 1, 3 oder 6 Monate. Für Arbeitnehmer mit Entgeltfortzahlung (6 Wochen) und anschließendem Krankengeld (§ 44 SGB V) kann eine längere Karenz sinnvoll sein, um Beiträge zu sparen – vorausgesetzt, das Krankengeld plus Haushaltsbudget deckt die laufenden Kosten ab. Selbstständige und Freiberufler hingegen wählen oft kurze Karenzen (0–1 Monat) oder kombinieren die AU mit Krankentagegeld, damit die Liquidität früh gesichert ist.

Prüfen Sie die Koordination: AU-Rente, Krankengeld/Krankentagegeld und ggf. Berufsunfähigkeitsrente dürfen sich ergänzen, sollten sich aber nicht gegenseitig neutralisieren.

Rückwirkende Leistungen bei durchgehender AU

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal: Gute AU-Produkte (und viele AU-Klauseln in BU-Tarifen) leisten rückwirkend ab dem ersten Tag der durchgehenden AU, sobald die vertragliche Wartefrist (z. B. 3 oder 6 Monate) erfüllt ist. Beispiel: Sie sind vom 1. Januar bis 30. Juni durchgehend krankgeschrieben; der Vertrag verlangt 6 Monate AU. Wird zum 30. Juni die Leistung anerkannt, erhalten Sie die Rente für den gesamten Zeitraum Januar–Juni in einer Summe nachgezahlt. Achten Sie auf die Anforderungen an die Durchgängigkeit (zulässige Kurzunterbrechungen?) und darauf, ob die Rückwirkung ausdrücklich zugesagt ist.

Soforthilfen und Vorschüsse

Einige Anbieter sehen Vorschussregelungen vor, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungspflicht besteht, die abschließende Prüfung (z. B. Einholung von Arztberichten) aber noch andauert. Solche Soforthilfen sind kein Branchenstandard, können jedoch in der Praxis den Unterschied machen, wenn Zahlungsmittel knapp sind. Prüfen Sie konkret, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorschüsse möglich sind (z. B. ab eingereichtem lückenlosen Attestpaket, bei klarer Diagnose-/Therapielage).

Übergang zur Berufsunfähigkeit: klare Anschlusslogik

Gerade bei einer AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, wie die Leistung in die BU-Rente übergeht. Idealerweise endet die AU-Leistung ohne Lücke, wenn Berufsunfähigkeit (mindestens 50 Prozent, voraussichtlich sechs Monate, bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf) anerkannt ist; parallel begonnene BU-Prüfungen vermeiden Wartezeiten. Relevant ist hier, ob AU-Leistungen auf BU-Leistungsfristen angerechnet werden und ob bei BU-Anerkennung rückwirkend geleistet wird, falls die BU-Definition schon früher erfüllt war.

Feinabstimmung mit Krankengeld und Krankentagegeld

Für Arbeitnehmer schließt sich nach 6-wöchiger Lohnfortzahlung das Krankengeld an (i. d. R. 70 % vom Brutto, gedeckelt). Für Privatversicherte und Selbstständige ist das Krankentagegeld der zentrale Kurzfristbaustein. In beiden Fällen muss die AU-Rente so dimensioniert und terminiert sein (Karenz), dass sie ergänzt, nicht ersetzt. Vorsicht bei Anrechnungsklauseln oder Obergrenzen (Stichwort: „Bereicherung“): Seriöse Policen achten auf finanzielle Angemessenheit am Nettoeinkommen, begrenzen aber nicht pauschal die Leistung, solange Sie keine Doppelleistung über 100 % Ihres üblichen Nettoeinkommens erzielen.

AU-Versicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Büroszene mit Karton und Dokumenten – Symbolfoto für Arbeitsplatzverlust und finanzielle Folgen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann ein Versicherungsnehmer aus verschiedenen Gründen nicht mehr arbeiten, bekommen sie finanzielle Unterstützung

Aus Beratungssicht erfüllen Arbeitsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben im Einkommensschutz. AU adressiert primär die Zeit bis zur Klärung, also Phasen längerer Krankschreibung mit ärztlichem Attest, in denen ein BU-Nachweis noch nicht geführt ist oder der BU-Prozess noch läuft. BU sichert das Dauerrisiko: den langfristigen oder dauerhaften Verlust der Arbeitskraft und damit des Arbeitseinkommens.

Beide Lösungen zahlen typischerweise monatliche Renten, doch der Leistungsauslöser unterscheidet sich: AU knüpft an fortbestehende Arbeitsunfähigkeit (ärztlich dokumentiert) an, die BU an die juristisch/medizinisch belegte Berufsunfähigkeit.

Stärken und Schwächen: „Schneller zahlen“ vs. „länger zahlen“

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (oder die AU-Klausel im BU-Tarif) punktet mit niedrigerer Hürde und schnellerer Leistung: Wer kontinuierlich krankgeschrieben ist und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt, erhält häufig frühzeitig eine monatliche Rente, oft sogar rückwirkend ab Beginn der AU. Das entlastet spürbar in der Phase, in der Krankengeld (GKV) oder Krankentagegeld (PKV) nicht ausreicht bzw. entfällt, oder bis der Leistungsantrag des Versicherungsnehmers entschieden ist. Die Schwäche: AU-Leistungen sind zeitlich limitiert (je nach Tarif Monate bis wenige Jahre), an fortbestehende Krankschreibung gebunden und enden, sobald Arbeitsfähigkeit wieder vorliegt – selbst wenn später erneut Ausfälle auftreten. Ein „lebenslanger“ Schutz bis zum Endalter ist nicht Ziel dieser Produkte.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen der Langstreckenläufer: Sie zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit nach Bedingungen anerkannt ist – dann jedoch dauerhaft (bis Vertragsende oder Endalter) und unabhängig von weiteren AU-Bescheinigungen. Das macht die BU zur tragenden Säule des privaten Einkommensschutzes. Die Hürde ist jedoch höher (Annahme und Konditionen, Definition der BU, Nachweise, ggf. Gutachten), der Prüfprozess gründlicher – dafür ist die Leistungsdauer ungleich größer. Schwächen der BU sind weniger das Bedingungsniveau moderner Tarife als vielmehr praktische Hürden: Ohne gute Vorbereitung (Tätigkeitsbeschreibung, saubere Antrags- und Arztunterlagen, Beantwortung der Gesundheitsfragen) dauern Entscheidungen länger und eine Annahme ist nicht gewiss.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Und warum BU der Goldstandard beim langfristigen Einkommensschutz bleibt

Für den langfristigen Einkommensschutz bleibt die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Goldstandard. Sie schützt die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben – nicht nur irgendeine Tätigkeit. Sie ersetzt planbar einen Teil des Nettoeinkommens, begleitet verlässlich bis zum Endalter und lässt sich über Beitrags- und Leistungsdynamik sowie Nachversicherungsgarantien an steigende Lebenshaltungskosten und Karrierewege anpassen. Gerade bei psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats oder chronischen Leiden – den häufigsten BU-Gründen – zeigt sich der Wert der BU, weil es häufig nicht bei wenigen Monaten Krankschreibung bleibt. Kurz: Die AU hilft früh, die BU hilft lang – und im Zweifel geht es um die Existenzsicherung über Jahre. Wir raten daher nachdrücklich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Rolle der AU-Klausel in der BU Versicherung: Überbrückung bis zur BU-Anerkennung

Viele moderne BU-Tarife bieten eine AU-Klausel als Baustein: Liegt eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit über den tariflichen Zeitraum vor (häufig 6 Monate; in einigen Tarifen bereits ab 3 Monaten), zahlt der Versicherer BU-Rente „auf AU-Basis“, ohne die BU im engeren Sinne bereits festzustellen. Leistungen erfolgen in der Regel rückwirkend ab Beginn der durchgehenden AU und grundsätzlich. Befristet (z. B. bis zu 18/24/36 Monaten, je nach Tarif).

Diese Klausel ist in der Praxis ein Liquiditätsanker: Sie überbrückt Wartezeiten, Gutachtenläufe und Nachfragen im BU-Leistungsfall, ohne die strenge BU-Definition sofort erfüllen zu müssen. Wichtig ist die Feinmechanik: namentlich etwa geforderte Facharztatteste, zulässige Unterbrechungen, Nachweismodalitäten, maximale Bezugsdauer und die Anrechnung auf spätere BU-Leistungen.

In einer Beratung prüfen wir etwa, wie früh die AU-Klausel greift, wie lange sie zahlt und wie sauber die Rückwirkung geregelt ist – hier unterscheiden sich Tarife und uns ist es wichtig, den für Sie passenden zu bieten.

Infografik: Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung im Vergleich – Definition, Leistungsdauer, Nachweis und Leistungsträger. Übersicht der drei Stufen der Einkommensabsicherung mit AU, BU und EMR als visuelle Tabelle.
Infografik für Sie zum kostenlosen Download

Wann beide Bausteine kombinieren? Praxisfälle und Strategien

Ob eine separate AU-Police zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn ergibt, hängt vom Berufsprofil, Liquiditätsrisiko und Budget ab:

  • Budget- und Einstiegsstrategie (junge Berufstätige, Studenten/Azubis): Wenn eine sofort „große“ BU-Rente finanziell (noch) zu ambitioniert ist, kann eine solide BU mit moderater Rente plus AU-Klausel ein tragfähiger Start sein. Die AU-Komponente federt kurzfristige Ausfälle ab, während die BU über Nachversicherung, Dynamiken und Karriereoptionen mit dem Einkommen mitwächst.

  • Selbstständige/Freiberufler mit volatiler Liquidität: Hier ist das Zeitfenster bis BU-Anerkennung geschäftskritisch. Kombinationen aus BU (+ AU-Klausel) und Krankentagegeld sind meist effizienter als eine eigenständige AU-Police.

  • Berufe mit hoher Rezidiv- oder Abklärungslast (z. B. psychische Erkrankungen, komplexe Orthopädie): Wiederkehrende, lange Krankschreibungen kommen vor; die BU-Anerkennung braucht Zeit. Eine starke AU-Klausel im BU-Tarif ist hier besonders wertvoll.

  • Geringes GKV-Krankengeld / lange Karenz: Wer (z. B. Teilzeit, hohe Beitragsbemessungssituation, privat versichert ohne ausreichendes Krankentagegeld) wenig oder verzögert abgesichert ist, überbrückt die Lücke mit AU (Klausel/Police) – die BU bleibt für die lange Strecke gesetzt.

Fazit: Wann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist – und warum die BU meist die zentrale Säule bleibt

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (oder die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung) schließt eine reale Lücke: Sie zahlt bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit oft rückwirkend eine monatliche Rente und überbrückt damit die Zeit, in der Krankengeld/­Krankentagegeld nicht reicht und die BU-Prüfung noch läuft. Für Selbstständige und Privatversicherte (ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch) ist dieser Baustein besonders wertvoll; für Angestellte stabilisiert er das Einkommen, wenn 70 %-/90 %-Grenzen das Nettobudget reißen. Entscheidend ist die Vertragsqualität: klare AU-Definition, fachärztliche Nachweise, zulässige Unterbrechungen, Karenzzeit, rückwirkende Leistungen und eine realistische Rentenhöhe. Richtig eingestellt, ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll – als Liquiditätspuffer, nicht als Dauerlösung.

Für den langfristigen Einkommensschutz bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) der Goldstandard: Sie leistet bei Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Endalter und schützt damit den Lebensstandard verlässlich über Jahre. Eine tragfähige Architektur sieht daher meist so aus: BU als zentrale Säule, je nach Bedarf ergänzt um AU-Klausel (Überbrückung) und – insbesondere bei Selbstständigen/Privatversicherten – Krankentagegeld (frühe Liquidität). Wer die Bausteine sauber koordiniert (Anrechnung, Höchstgrenzen), Überversicherung vermeidet und Nachweise strukturiert führt, erhält robusten Schutz vom ersten Krankentag bis zur möglichen BU-Rente.

BU-Wiki

Bei der Berufsunfähigkeits­versicherung gibt es viel zu beachten. Schnell verliert man den Überblick:

Was ist wichtig? Wo soll man beginnen?

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