
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder psychische Belastung: Jede dieser Situationen kann dazu führen, dass wir unseren Beruf nicht mehr ausüben können. Die finanziellen Folgen sind meist gravierend: Ohne Einkommen gerät schnell der gesamte Lebensstandard ins Wanken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt genau vor diesem Risiko, und zwar über einen vorher festgelegten Zeitraum. Doch hier liegt oft eine entscheidende Stellschraube: das sogenannte Endalter der BU-Versicherung. Immer wieder taucht in der Beratung die Frage von Kunden nach dem richtigen Endalter des Vertrages auf und welche Leistungsdauer die beste für Sie ist.
In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit genau diesen Fragen, erklären, was das Endalter überhaupt bedeutet, wie es sich auf Kosten und Leistung auswirkt, welche Laufzeit wirklich sinnvoll ist und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Überblick Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung, die einspringt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft oder für längere Zeit nicht mehr ausüben können. Blicken wir auf die gesetzliche Definition, die auch den allermeisten Versicherungsverträgen zu Grunde liegt:
Berufsunfähig ist, wer seine bisherigen beruflichen Tätigkeiten zu mindestens 50 Prozent über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausführen kann.
Zwar besteht eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch in ihrem Leistungsvolumen und der Absicherungshöhe nicht an die Berufsunfähigkeitsversicherung herankommt. In der gesetzlichen Absicherung spielt es keine Rolle, ob Sie allein Ihren zuletzt ausgeführten Beruf noch ausüben können. Es wird bloß geprüft, ob Sie überhaupt noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, also grundsätzlich auch einer solchen, die deutlich schlechter vergütet wird als Ihr bisheriger Job.
Die private BU hingegen sichert genau den Beruf ab, den Sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübt haben. Es ist für die Leistung der BU also nicht maßgeblich, ob sie in der Theorie noch einen anderen Job ausführen könnten.
Im Leistungsfall, wenn Sie also berufsunfähig geworden sind, zahlt die Versicherung die vereinbarte BU-Rente, die Ihren Lebensunterhalt sichern soll. Diese Leistung läuft so lange, wie der Zustand der Berufsunfähigkeit anhält, maximal allerdings nur bis zu dem vertraglich vereinbarten Endalter.
Gerade dieser Punkt ist entscheidend: Läuft Ihre BU-Police beispielsweise nur bis zum 60. Geburtstag und Sie werden berufsunfähig, wenn Sie 59 Jahre alt sind, endet die Zahlung bereits ein Jahr später. Danach müssen Sie die Zeit bis zur gesetzlichen Rente anderweitig finanziell überbrücken, und das im schlimmsten Fall über mehrere Jahre.
Deshalb ist es so wichtig, nicht nur die Höhe der BU-Rente, sondern auch die Laufzeit der BU-Versicherung sorgfältig zu wählen. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
Die richtige Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung: Das müssen Sie wissen

Die Laufzeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und damit das Endalter legt fest, bis zu welchem Lebensjahr Sie Anspruch auf die BU‑Rente haben, wenn Sie berufsunfähig werden. Sie beeinflusst nicht nur die Sicherheit im Ernstfall, sondern auch die Höhe Ihrer Beiträge. Hier die richtige „Balance“ zu finden, ist nicht einfach, denn eine zu kurze Laufzeit bedeutet zwar geringe Kosten, aber ein hohes Risiko einer finanziellen Lücke. Das Umgekehrte gilt für eine zu lange Dauer. Zu welcher Variante wir Ihnen raten und weshalb, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Gesetzliche Rentenversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige Altersgrenzen
Ein wesentlicher Punkt bei der Festlegung des Endalters in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese hat ihre eigenen Alters-Bestimmungen, die für die Planung einer BU-Laufdauer unbedingt beachtet werden sollten. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt derzeit je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren (Personen, die nach 1963 geboren sind, können etwa mit 67 Jahren in Rente gehen). Wer also plant, bis zu diesem Alter zu arbeiten, sollte seine private BU möglichst so abschließen, dass sie den Zeitraum bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente überbrückt.
Endet die private BU-Police beispielsweise mit 63 Jahren, entsteht im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Versorgungslücke von mehreren Jahren, die nur durch eigenes Kapital oder andere Absicherungen geschlossen werden kann. Umgekehrt kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, das Endalter bewusst kürzer zu wählen, etwa wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private Rentenversicherung einspringt. Grundsätzlich gilt jedoch: Je besser sich das Endalter der BU an der gesetzlichen Rentenregelung orientiert, desto geringer ist die Gefahr, in den letzten Berufsjahren ohne Einkommen dazustehen.
Laufzeit und Endalter: Die wichtigsten Begriffe

Wer sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, stößt schnell auf zwei zentrale Begriffe: Laufzeit und Endalter. Lassen Sie uns nun herausfinden, worum es sich hierbei genau handelt.
Laufzeit
Die Laufzeit bezeichnet den gesamten Zeitraum, in dem der BU-Schutz besteht und Beiträge gezahlt werden. Sie beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit dem vertraglich vereinbarten Endalter. Während dieser Zeit ist der Versicherte gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Wird während der Laufzeit der Leistungsfall anerkannt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ende des Vertrages.
Endalter
Das Endalter gibt an, bis zu welchem Lebensjahr die Versicherung im Leistungsfall zahlt, und stellt damit eine Art Obergrenze für die Absicherung dar. Wählen Sie beispielsweise ein Endalter von 67 Jahren, haben Sie Anspruch auf Leistungen bis zu Ihrem 67. Geburtstag. Danach endet der Schutz automatisch, unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Das Endalter ist entscheidend für die Dauer des Einkommensschutzes, und die Entscheidung über das richtige Jahr sollte sorgfältig in Einklang mit Ihren persönlichen Renten- und Vorsorgeplänen gewählt werden.
Gut zu wissen: Manche BU‑Versicherer leisten nicht das ganze letzte Jahr, sondern nur bis zum Monat, in dem die Versicherung einst abgeschlossen wurde. Achten Sie darauf, dass die Versicherungsdauer tatsächlich ausgereizt wird, also wirklich erst an dem Tag endet, an dem Sie bspw. 67 Jahre alt werden, und nicht bereits einige Wochen zuvor.
Auswirkungen des Endalters auf …
Beitragsdynamik
Die Beitragsdynamik ist ein Mechanismus, mit dem sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente und die zu zahlenden Versicherungsbeiträge regelmäßig erhöhen, um die Kaufkraft der Rente trotz Inflation zu erhalten. Sie greift während der Beitragszahlungsphase und endet mit Erreichen des Endalters. Ein höheres Endalter verlängert also auch den Zeitraum, in dem sich die Rente dynamisch entwickeln kann. Wer ein zu niedriges Endalter wählt, reduziert damit nicht nur den Zeitraum der Absicherung, sondern auch die Möglichkeit, über viele Jahre hinweg die Rente inflationsgeschützt anzupassen.
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die BU-Rente zu bestimmten Anlässen oder sogar anlasslos zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Typische Anlässe sind Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhungen. Diese Option steht jedoch nur während der Laufdauer des Vertrags zur Verfügung. Ein früheres Endalter verkürzt auch den Zeitraum, in dem solche Erhöhungen möglich sind. Für jüngere Versicherte kann dies bedeuten, dass das Potenzial für eine spätere Aufstockung eingeschränkt wird.
Leistungsdynamik
Die Leistungsdynamik wirkt nicht während der Beitragszahlungsphase, sondern im Leistungsfall. Sie sorgt dafür, dass die BU-Rente jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz steigt, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Die Dauer dieser Erhöhung ist ebenfalls direkt an das Endalter gekoppelt: Je länger die vereinbarte Leistungsdauer, desto länger greift auch die Dynamik und desto besser wird die Rente vor Inflation geschützt.
Kosten der BU
Das Endalter hat einen erheblichen Einfluss auf den Beitrag. Je länger die Versicherung läuft, desto größer ist das Gesamtrisiko für den Versicherer, leisten zu “müssen”, und damit auch die Höhe des Beitrags. Eine BU bis zum 67. Lebensjahr ist deutlich teurer als ein Vertrag bis 60, weil die Wahrscheinlichkeit steigt, dass im Laufe der Zeit der Leistungsfall eintritt, gerade je älter die Versicherungsnehmer werden. Umgekehrt gilt: Eine kürzere Laufzeit senkt den Beitrag, erhöht aber das Risiko einer Versorgungslücke.
Höhe der BU-Rente
Auch die maximal versicherbare Rente kann indirekt vom Endalter abhängen. Versicherer kalkulieren die Leistungshöhe im Zusammenhang mit der Vertragsdauer. Bei längerer Laufzeit kann die maximal mögliche Rente in bestimmten Konstellationen geringer ausfallen, um das Gesamtrisiko zu begrenzen. Als Ausgleich und im Gegensatz hierzu kann eine längere Absicherung über höhere Dynamiken und Nachversicherungsoptionen im Laufe der Zeit zu einer deutlich höheren abgesicherten Summe führen.
Als freie Versicherungsmakler und -Berater haben wir uns neben der Altersvorsorge auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und beraten unsere Kunden individuell, transparent und kompetent zu jeder Frage und zu all ihren Anliegen im Bereich Versicherung und Finanzen. Für unsere Arbeit ist es zentral, die bestmögliche Leistung für Ihren Anspruch und Ihre Wünsche zu finden. Daher finden wir maßgeschneiderte Lösungen und greifen nicht auf Standardantworten zurück. Wenn Sie mehr über den Berufsunfähigkeitsschutz, den für Sie passenden BU-Vertrag oder die Möglichkeiten, sich fürs Alter abzusichern, wissen wollen, kommen Sie gern jederzeit auf uns zu – ob per E-Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 60. Lebensjahr abschließen?
Grundsätzlich lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit einem Endalter von 60 Jahren vereinbaren. Manche Interessenten sehen darin eine Möglichkeit, die monatlichen Beiträge deutlich zu senken. Diese Rechnung geht jedoch nur in seltenen Fällen auf. Zwar wird der Vertrag günstiger, je kürzer der Versicherer in der Theorie leisten müsste, aber genau hierin liegt auch die Gefahr, denn die abgesicherte Zeit bis zum Rentenbeginn verkürzt sich erheblich. Das führt zu einer gravierenden Lücke: Wer zum Beispiel mit 57 berufsunfähig wird, erhält nur noch zwei Jahre lang Leistungen und muss dann die verbleibenden Jahre, bis er in Rente gehen kann, aus eigenen Mitteln finanzieren.
Wenn Sie planen, bis zum 60. Lebensjahr ein ausreichendes Vermögen aufzubauen, sollten Sie bedenken, dass dieser Plan auch scheitern könnte. Einiges im Leben ist planbar, vieles jedoch nicht. So kann der geplanten Karriere doch etwas Unkalkulierbares im Weg stehen oder Betroffene können deutlich früher, etwa mit 40 oder 50 Jahren, berufsunfähig werden. In diesem Falle entfallen nicht nur die Erwerbseinkünfte, sondern auch die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Sich in dieser Phase des Lebens ein erhebliches Vermögen aufzubauen, würde zusätzlich erschwert, Ihre spätere Altersrente entsprechend deutlich geringer ausfallen und die Versorgungslücke nach Vertragsende wäre umso größer.
Eine Absicherung bis 60 kann allenfalls dann sinnvoll sein, wenn zu diesem Zeitpunkt gesicherte Einkünfte oder Vermögenswerte in ausreichender Höhe vorliegen. Diese Situation ist mit Blick auf die Realität jedoch eher selten. Wer sich nicht absolut sicher ist, dass er finanziell unabhängig ist oder sein wird, sollte von einem zu niedrigen Endalter Abstand nehmen.
Übrigens: Wenn Sie mehr über den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss eines BU‑Vertrages erfahren wollen, lesen Sie nach diesem Artikel gern hier weiter.
Wie lange sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?

Mit dieser Frage wenden sich viele Kunden an uns Vermittler und Berater, und das zu Recht, denn sie ist hoch relevant und die Entscheidung muss fundiert und überlegt getroffen werden:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise bis zum regulären Renteneintrittsalter abgeschlossen werden. Stand jetzt liegt dieses in Deutschland für die meisten bei 67.
Der Grund ist einfach:
Nur so ist sichergestellt, dass die Berufsunfähigkeitsrente nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht. Wird ein kürzeres Endalter gewählt, entsteht eine Versorgungslücke, die im schlimmsten Fall mehrere Jahre betragen kann und eine erhebliche finanzielle Belastung für Betroffene darstellt.
Wer eine zu kurze Vertragslaufzeit – beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr – nimmt, unterschätzt oft die finanziellen Folgen: Denn tritt die Berufsunfähigkeit vor Ablauf des Versicherungsschutzes ein, zahlt die Versicherung zwar bis zum vereinbarten Endalter, danach endet die Leistung jedoch sofort, selbst wenn man weiterhin nicht arbeiten kann. Die Jahre bis zur gesetzlichen Rente müssen dann aus eigenen Ersparnissen oder anderen Einkünften überbrückt werden.
Zudem wirkt sich die Berufsunfähigkeit negativ auf die spätere Altersrente aus, da in dieser Zeit keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk fließen. Die Folge: eine dauerhafte Rentenkürzung. Hierzu aber gleich mehr.
Abschluss bis 65 oder 67 Jahre?
Wir haben also festgestellt, dass die „Reichweite“ des Schutzes und somit die Dauer der BU‑Versicherungen so lang wie möglich sein sollte. Was aber, wenn das Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung auf nur zwei Jahre vor Beginn der Rente gelegt wird, also auf 65 – wäre das nicht ein guter Kompromiss?
Die Differenz zwischen einem Endalter von 65 und 67 Jahren erscheint zwar gering, kann aber im Ernstfall einen erheblichen Unterschied bedeuten. Zwei Jahre weniger Leistung können, je nach Höhe der versicherten Rente, einen Verlust von mehreren zehntausend Euro bedeuten. Auch auf die Altersvorsorge hätte ein Endalter von 65 im Leistungsfall negative Auswirkungen: Wer schon zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Diese Rentenabschläge liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme und somit bei 3,6 Prozent pro vorgezogenem Jahr, insgesamt also 7,2 Prozent bei zwei Jahren – dieser Abzug bleibt ein Leben lang.
Außerdem ist der Unterschied in den monatlichen Versicherungsbeiträgen zwischen einem Endalter von 65 und 67 aus finanzieller Sicht oft geringer, als viele denken. Wenn jemand das niedrigere Endalter also nur wählt, weil er sparen möchte, so lohnt sich dieser Aspekt nicht genug für das höhere Risiko, das er gleichzeitig eingeht.
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Akademiker mit einer BU-Rente von 2.500 Euro kann im Schnitt nur rund 14 Euro pro Monat sparen, wenn er bis 67 Jahre statt 65 absichert. Dem gegenüber steht ein potenzieller Verlust von über 60.000 Euro an Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Leistungsfall kurz vor dem 65. Lebensjahr eintritt.
Vor diesem Hintergrund ist die Absicherung bis 67 in fast allen Fällen die klügere Wahl. Sie bietet nicht nur mehr Sicherheit, sondern reduziert auch das Risiko, im Alter noch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Unterschiedliche Laufzeiten je nach Beruf
Ein kleiner Exkurs: Nicht jeder Beruf kann bei allen Versicherern automatisch bis 67 Jahre abgesichert werden. Vor allem in Berufen mit hoher körperlicher Belastung setzen manche Gesellschaften ein niedrigeres maximales Endalter an, etwa 60 oder 65 Jahre. Dazu zählen beispielsweise Bauhandwerker, Pflegekräfte oder bestimmte Berufe in der Industrie. Der Hintergrund: In diesen Tätigkeiten ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit im höheren Alter besonders hoch, was für den Versicherer eine erhöhte Leistungswahrscheinlichkeit bedeutet.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht bei allen Anbietern. Es lohnt sich daher, gezielt nach Gesellschaften zu suchen, die auch in körperlich anspruchsvollen Berufen längere Laufzeiten anbieten. Besonders bei Beamten mit einer Dienstunfähigkeitsklausel kann die maximale Laufzeit ebenfalls variieren. Für Büro- und Akademikerberufe ist ein Endalter von 67 in der Regel problemlos möglich.
Wer in einem körperlich belastenden Beruf tätig ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um gegebenenfalls durch geschickte Vertragsgestaltung oder die Kombination mehrerer Policen eine Absicherung bis zum gewünschten Alter zu erreichen. Wir helfen Ihnen gern bei der Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung und beraten Sie umfassend zu den Optionen des Marktes!
Verlängerungsoption Endalter: Verlängerung möglich?

Viele Versicherte stellen im Laufe der Jahre fest, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu kurz abgeschlossen wurde. Das war vor allem bei älteren Verträgen häufig der Fall, als Endalter von 55 oder 60 Jahren noch gängige Praxis war. Heute liegt der Standard meist bei 67 Jahren.
Daher stellt sich die Frage, ob sich ein bestehender Vertrag einfach verlängern lässt. Die Antwort: In der Regel ist das nicht ohne Weiteres möglich. Wer sein Endalter anpassen möchte, muss größtenteils eine komplett neue Gesundheitsprüfung durchlaufen, und das oft zu ungünstigeren Bedingungen als beim ursprünglichen Abschluss. Mit zunehmendem Alter steigt nicht nur der Beitrag, sondern auch das Risiko, dass Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen, Zuschlägen oder sogar Ablehnungen führen. Mehr zur Risikoprüfung und den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung lesen Sie übrigens hier.
Es gibt allerdings moderne BU-Verträge, die eine Verlängerungsoption vorsehen. Diese greift jedoch fast ausschließlich dann, wenn der Gesetzgeber das reguläre Renteneintrittsalter anhebt. Eine beliebige Verlängerung auf eigenen Wunsch ist damit nicht möglich. Außerdem gelten bei solchen Optionen häufig Altersgrenzen, zum Beispiel, dass der Antrag auf Verlängerung nur bis zu einem Alter von 50 oder 55 Jahren gestellt werden kann.
Vorteile der Verlängerung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der größte Vorteil einer Verlängerungsoption liegt auf der Hand: Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz an eine gesetzliche Anhebung des Renteneintrittsalters anzupassen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Das ist besonders wertvoll, wenn sich der Gesundheitszustand im Laufe der Vertragsjahre verschlechtert hat.
Neben der Möglichkeit, den Schutz ohne Gesundheitsprüfung zu verlängern, hat die Option auch einen psychologischen und strategischen Vorteil: Sie gibt Planungssicherheit, selbst wenn heute noch nicht klar ist, ob und wann das Renteneintrittsalter tatsächlich steigt. Für jüngere Versicherte ist das besonders wichtig, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie von einer späteren Anhebung betroffen sein werden. Außerdem kann die Verlängerungsoption verhindern, dass man kurz vor dem Rentenalter eine Versorgungslücke schließen muss, was ohne Option oft gar nicht mehr möglich ist – entweder wegen zu hoher Beiträge oder aufgrund gesundheitlicher Ausschlüsse.
Ein zusätzlicher Vorteil dieser speziellen Verlängerungsoption ist, dass sie in vielen modernen BU-Tarifen automatisch enthalten ist und keine Mehrkosten verursacht. Manche Versicherer haben zudem die Altersgrenze für die Beantragung von 50 auf 55 Jahre angehoben, was vor allem für spät eingestiegene Versicherte mehr Flexibilität schafft.
Allerdings gilt die Option in der Regel nur, wenn die Erhöhung der Regelaltersgrenze tatsächlich in Kraft tritt – rein hypothetische Anhebungen, eine vage Aussage oder politische Diskussionen reichen also nicht aus. Eine „freie“ Erhöhung auf ein beliebiges Endalter ist weiterhin nicht vorgesehen.
Nachteile der Verlängerung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Verlängerungsoption hat jedoch klare Grenzen. Erstens ist sie an strikte Voraussetzungen geknüpft. Wer beispielsweise ein Endalter unter 63 Jahren vereinbart hat, kann von der Option meist nicht profitieren. Zweitens gilt sie nur in Verbindung mit einer offiziellen Anhebung des Rentenalters: Eine Verlängerung aus eigenem Wunsch oder wegen veränderter Lebensplanung ist nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass manche Versicherer die Option ausschließen, wenn während der Vertragslaufzeit bereits ein Leistungsfall eingetreten ist oder bestimmte Zusatzbausteine wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel in Anspruch genommen wurden.
Exkurs: Laufzeitverkürzung oder vorzeitige Kündigung?
Während eine Verlängerung in den meisten Fällen schwierig ist, können Verträge jederzeit verkürzt oder vorzeitig beendet werden. Wer feststellt, dass er die Absicherung nicht mehr in vollem Umfang benötigt – etwa weil Kredite abbezahlt sind und/oder ein ausreichend hohes Vermögen vorhanden ist –, kann die BU‑Rente herabsetzen oder den Vertrag ganz kündigen. Erstgenanntes ist größtenteils ohne Gesundheitsprüfung möglich und wirkt sich sofort auf den Beitrag aus. Eine solche Reduzierung oder Kündigung sollte jedoch sehr gut überlegt sein, denn ein späterer Neuabschluss erfolgt zu den dann gültigen Konditionen und unter erneuter Risikoprüfung.
Daher: Im Zweifel wenden Sie sich lieber an Versicherungs-Experten und holen sich die Profi-Meinung ein, bevor Sie vorschnell den Schritt der Kündigung gehen oder den Schutzumfang der BU-Versicherung kürzen.
Zwei Endalter absichern: So geht´s

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Berufsunfähigkeitsabsicherung auf zwei Verträge mit unterschiedlichen Endaltern zu verteilen. Dabei dient ein Vertrag mit Endalter 67 der Absicherung des grundlegenden Lebensunterhalts bis zum regulären Rentenalter, während ein zweiter Vertrag mit kürzerem Endalter gezielt zeitlich befristete Kosten abdeckt. Zum Beispiel die Raten einer Immobilienfinanzierung oder den Unterhalt für Kinder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung.
Der Vorteil dieser Aufteilung liegt in der flexiblen und genauen Anpassung des Versicherungsschutzes an den tatsächlichen Bedarf. Für den BU-Vertrag mit kürzerer Laufzeit fallen geringere Beiträge an, sodass sich die Gesamtkosten im Vergleich zu einer einheitlich hohen Absicherung bis 67 Jahre oft reduzieren lassen. Zudem kann die Verteilung auf zwei Policen den Spielraum bei späteren Anpassungen durch Nachversicherungsgarantien vergrößern.
Allerdings birgt das Modell auch Risiken: Ändern sich Lebensumstände, etwa durch Trennung, verspäteten Immobilienkauf oder ein weiteres Kind, kann die kürzere Laufzeit zu einer Absicherungslücke führen. Deshalb sollte diese Strategie nur gewählt werden, wenn die begrenzten Kostenblöcke mit hoher Sicherheit planbar sind. Wir beraten Sie gern zu Möglichkeiten der Aufteilung des Berufsunfähigkeitsschutzes auf zwei Verträge und erklären, welche Optionen Sie nutzen können, um rundum abgesichert zu sein.
Fazit: BU Versicherung nur bis 60 Jahren? Besser: Versicherungsschutz bis 67!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum 60. Lebensjahr ist für die meisten Menschen keine gute Wahl. Zwar lassen sich mit einem niedrigeren Endalter kurzfristig Beiträge sparen, doch das finanzielle Risiko ist enorm: Wer kurz vor oder nach dem Vertragsende berufsunfähig wird, steht bis zur Rente ohne Leistungen da und muss zudem mit einer dauerhaft gekürzten Altersrente rechnen.
Die Absicherung sollte im Regelfall so lange wie möglich und idealerweise bis zur Regelaltersgrenze von 67 laufen, um eine nahtlose Überbrückung bis zum Rentenbeginn zu gewährleisten. Kürzere Vertragslaufzeiten sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, wenn tatsächlich gesicherte Einkünfte oder ausreichendes Vermögen ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet nicht nur auf die Rentenhöhe, sondern auch auf ein passendes Endalter und eine flexible Vertragsgestaltung insgesamt, die sich dem Bedarf und dem eigenen Anspruch anpasst, damit der Lebensstandard auch im Ernstfall erhalten bleibt.