Im November 2022 wurde Fondssparern mit einem DWS Depot mitgeteilt, dass aus diesem Depot zum ersten Dezember ein MorgenFund Depot der frisch gegründeten MorgenFund GmbH (https://www.morgenfund.com) wird. 

Diese Nachricht hinterließ bei vielen DWS-Fondssparern ein Gefühl der Verunsicherung bezüglich des neuen Vertragspartners und es kamen Fragen zu den mit der DWS geschlossenen Riester-Verträgen, den aktuellen Konditionen sowie dem konkreten Ansprechpartner auf. 

In diesem Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Bedenken und Fragen ein und versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen. 

Gibt es einen Grund zur Verunsicherung? In diesem Artikel gibt es Antworten.

Verzicht auf Herausgabe von Bestandsprovisionen seitens der Sparer – wie Sie Ihr Geld dennoch kriegen

Fondssparer sollen auch beim MorgenFund Depot – wie zuvor beim DWS Depot – auf die Herausgabe der Bestandsprovisionen verzichten.


Wenn Sie als Inhaber eines – nunmehr MorgenFund – Depots den Anbieter wechseln wollen, beraten wir Sie ausführlich und bieten Ihnen eine zuverlässige Alternative an, bei der Sie gut aufgehoben und umfassend  betreut werden. 

Aus dem DWS Depot wird ein MorgenFund Depot – warum überhaupt?

Der Grund hierfür liegt in dem Verkauf des Depot-Geschäfts der DWS Group an BlackFin Capital Partners, ein Finanzunternehmen mit vier Niederlassungen in Europa. Dies geht aus der Pressemitteilung der DWS Group im Herbst 2021 hervor; der Verkauf betrifft im Übrigen nur das Depot-Geschäft, nicht aber die Fondsgesellschaft DWS an sich. MorgenFund, die neue Fondsplattform, ist ein Gemeinschaftsunternehmen und wird von der DWS zu 30 Prozent gehalten. 

Während der Verkauf bereits 2021, vor nunmehr über einem Jahr beschlossen wurde, kommt es erst jetzt zum Vollzug des Deals. Dies kann seine Ursache in einer erst kürzlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde haben oder auf steuerliche Überlegung zurückgeführt werden. 

Welche Änderungen kommen auf Depot-Kunden zu?

Liest man sich die Kundeninformationen der DWS durch, so ändert sich zunächst rein gar nichts nach dem Wechsel. Etwaige Dokumente oder Ausführungen, namentlich Nichtveranlagungsbescheinigungen, vorgemerkte Transaktionen, Sparpläne, Freistellungsaufträge, Auszahlpläne, Vollmachten oder Sperrmermale wie Treuhändersperrvermerke oder Verpfändungen, werden unverändert von MorgenFund übernommen, auch die bekannte Depotnummer, unter der das eigene Investmentdepot läuft verändert sich nicht. Die Preise bleiben ebenfalls dieselben. Hier die Übersicht des MorgenFund-Preisverzeichnisses: 

Änderungen ergeben sich jedoch bei der Gläubiger-ID bei SEPA-Lastschriftmandaten. 

Warum die Zustimmung der DWS-Kunden benötigt wird

Zur Beantwortung der Frage muss ein Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (kurz: BGH) geworfen werden: Im rechtlichen Sinne darf Schweigen nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Schweigen bedeutet schlichtweg nicht agieren, was eben keinem aktiven oder konkludenten Tun (hier: Zustimmen) gleichsteht (eine Ausnahme bildet etwa das kaufmännische Bestätigungsschreiben, das aber aus mehreren Gründen hier keine Anwendung findet, allein schon weil es sich vorliegend um eine Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und Unternehmer handelt). Darüber hinaus wird die Zustimmung der (noch) DWS-Kunden wohl auch deshalb benötigt, da es Änderungen in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gibt. 

Ein Beispiel aus den AGB:

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Institut die von den Verwaltungsgesellschaften an das Institut geleisteten laufenden Vertriebsprovisionen erhält und behält, vorausgesetzt, dass das Institut die laufende Vertriebsprovisionen nach den dafür geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften annehmen und behalten darf. Abweichend von eventuell anwendbaren gesetzlichen Regelung vereinbaren das Institut und der Kunde, dass das Institut die oben genannten Zuwendungen vereinnahmen und behalten sowie – sofern vorhanden – an den Vermittler des Kunden, dessen Vertriebsorganisation bzw. deren IT-Dienstleister gewähren darf – sofern dies gesetzlich/aufsichtsrechtlich zulässig ist – und das ein Anspruch des Kunden gegen das Institut und/oder den Vermittler des Kunden und/oder dessen Vertriebsorganisation und/oder dessen IT-Dienstleister auf Herausgabe der oben dargestellten Zuwendungen nicht entsteht.

Quelle: Rentablo Provisionsrechner

Gut zu wissen: Für einen Depotübertrag dürfen Banken innerhalb Deutschlands keine Gebühren fordern – dies bestätigte auch der BGH in seinem Urteil vom 30.November 2004 (Az. XI ZR 200/03). Außerdem hat die BaFin, die Deutsche Finanzaufsicht, im Frühling 2022 angewiesen, dass eine Übertragung von Wertpapierdepots die Dauer von drei Wochen in der Regel nicht überschreiten darf. 

Keine Zustimmung erteilt – und nun?

Stimmt der DWS-Kunde nicht zu, bedeutet dies noch keine unmittelbare Kündigung des Depots oder Beendigung der Vertragsbeziehung durch MorgenFund; diese kontaktieren den betreffenden Kunden zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Ziel, eine Zustimmung – oder eben eine klare Verweigerung dieser- zu erhalten. Selbst wenn zum 1.Dezember 2022 keine Zustimmung vorlag, wurde das Depot zunächst übertragen. Wann MorgenFund der fehlenden Zustimmung nachgeht und eine Kündigung des Depots ankündigt, ist unklar. 

Riester-Verträge bei der DWS

MorgenFund übernimmt die Riester-Fondssparpläne nicht, die Verträge bleiben bei der DWS.

Kontaktdaten der MorgenFund

Nach den aktuell veröffentlichten Informationen bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten. 

  • Telefon: +352 23645-020, +352 23645-023 (hierbei handelt es sich um eine Rufnummer aus Luxemburg)
  • Telefax: +352 23645-025
  • customers.luxembourg@service.morgenfund.lu
  • welcomepackage@service.morgenfund.lu