Es gibt zahlreiche Produkte gleicher Art, Größe, Qualität und mit ähnlichem Preis. Das macht es Käufern schwer, sich für ein bestimmtes Produkt zu entscheiden. In solchen Fällen kann die Garantie auf das Produkt zum Zünglein an der Waage werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Garantien, die zum Kauf angeboten werden oder die mit einem Produkt einhergehen. Doch die verschiedenen Bezeichnungen werden häufig synonym oder falsch verwendet. Besonders häufig kommt es zur Verwechslung bei der Unterscheidung zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung. Bringen wir also im Folgenden Licht ins Dunkel des Garantie-Dschungels.

Gewährleistung vs. Garantie

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oft synonym verwendet werden. Dabei haben sie unterschiedliche Bedeutungen und bieten verschiedene Arten von Schutz für den Käufer. Verbraucher sollten die entscheidenden Unterschiede kennen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Gewährleistung vs. Garantie ist vor allem beim Gebrauchtwagenkauf ein bekanntes Thema.

Die Gewährleistung – gesetzlich vorgeschriebener Schutz

Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form der Garantie. Sie wird in der Regel vom Verkäufer gewährleistet. Die Gewährleistung soll garantieren, dass ein gekauftes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln sein muss und über einen bestimmten Zeitraum funktionieren sollte. Sollte während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftreten, kann der Käufer vom Verkäufer eine Reparatur oder einen Ersatz fordern. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre bzw. zwölf Monate bei gebraucht gekauften Produkten. Allerdings steht zur Diskussion, ob die Gewährleistung für bestimmte Produkte verlängert werden soll – für einige Produkte steht sogar eine Gewährleistung auf die Lebensdauer eines Produkts im Raum.

Nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist tritt eine Umkehr hinsichtlich der Beweislast ein. Konkret bedeutet das, der Käufer muss nach Ablauf der ersten sechs Monate nachweisen, dass der Mangel am Produkt bereits beim Kauf vorlag.

Übrigens: Der Kaufpreis kann im Rahmen der Gewährleistung nicht zurückverlangt werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Verkäufer dem Kunden ein Rückgaberecht einräumt. Dabei ist das Rückgaberecht, genau wie das Umtauschrecht, eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Garantie als Zusatzversicherung vom Hersteller

Bei einer Garantie handelt es sich im Unterschied zur Gewährleistung um eine freiwillige Zusicherung von Seiten des Herstellers (Herstellergarantie) oder Verkäufers. Im Unterschied zur Gewährleistung ist die Garantie nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder geregelt. Hersteller oder Verkäufer sichern freiwillig einen bestimmten Zeitraum zu, über den das Produkt einwandfrei funktionieren soll. Dabei kann die Garantie eine längere Frist als die Gewährleistung beinhalten und / oder zusätzliche Leistungen oder Bedingungen umfassen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinausgehen. Tritt im Laufe der Garantiezeit ein Problem auf, kann sich der Käufer an den Hersteller oder an den Verkäufer wenden und entsprechend der genauen Garantiebedingungen einen zugesicherten Service einfordern.

Die Garantieversicherung

Eine Garantieversicherung wird auch als Servicevertrag bezeichnet. Für die Garantieversicherung fallen einmalig oder regelmäßig zu zahlende Kosten für den Käufer an. Der Abschluss einer Garantieversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine Herstellergarantie gewährt wird oder wenn die Leistungen der Garantieversicherung über Gewährleistung und Herstellergarantie hinausreichen. Im Unterschied zur Herstellergarantie bietet eine Garantieversicherung beispielsweise oft eine längere Deckungsdauer, in der das Produkt repariert oder ersetzt werden kann. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich dabei vor allem nach dem Wert des Produkts, das versichert wird.

Abhängig vom Produkt und vom Versicherer ist der Abschluss der Versicherung auch nachträglich – also bis zu einem bestimmten Zeitraum nach dem Kauf – möglich.  Dabei sichert die Garantieversicherung den Verbraucher gegen zukünftige Reparaturkosten oder Ausfälle ab.

Bei einer Garantieversicherungen handelt es sich um eine Versicherungspolice, die eine zusätzliche Garantie für ein Produkt oder eine Dienstleistung bietet, die über die Gewährleistung und / oder die Herstellergarantie hinausgeht.

Der Abschluss einer Garantieversicherungen ist vor allem bei folgenden Produkten üblich:

  • Elektrogeräte wie Fernseher, Computer oder Smartphones
  • Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Geschirrspüler
  • Autos

Vor dem Abschluss einer Garantieversicherung sollte der Verbraucher beachten, dass die Versicherung meist mit bestimmten Bedingungen und Einschränkungen verbunden ist und dass nicht alle Arten von Ausfällen oder Reparaturen abgedeckt werden. In vielen Fällen ist auch eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Wie bei anderen Versicherungen auch, sollte daher genau abgewägt werden, ob sich der Abschluss lohnt und das Kleingedruckte sollte genau gelesen und geprüft werden.