Die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus Sicht von Arbeitgebern 

Was Sie jetzt tun müssen

Arbeitgeber werden durch den Gesetzgeber immer strenger in die Haftung genommen, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, geht. Es besteht eine Zuschusspflicht von 15% – und seit dem 01. August 2022 auch die Pflicht zur Versorgungsordnung. 

Viele Arbeitgeber fühlen sich mit dem Wissen, Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun und ihnen beim Thema Altersvorsorge unter die Arme zu greifen, gut und freuen sich über diese Möglichkeit. Denn: In Zeiten hoher Inflation und niedriger Verzinsung ist die bAV eine der wirklich wenigen sinnvollen Versicherungsverträge, wenn es um die Altersversorgung geht. Daher macht es – eigentlich – nur Sinn, die bAV mit Blick auf die Fürsorgepflicht, Mitarbeiterbindung und die Optimierung der Lohnkosten im eigenen Unternehmen voranzutreiben. 

Die bAV – Nichts neues

Die Pflicht zum Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht bereits seit langer Zeit. Seit dem 1. Januar 2022 ist es zwingend erforderlich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Angebot einer bAV unterbreiten, die Arbeitnehmer hierüber aufklären und einen Zuschuss von 15% zu allen bestehenden Verträgen bereitstellen (vgl.  § 26a BetrAVG). Auch die Dokumentation einer möglichen Ablehnung einer bAV durch den Arbeitnehmer ist erforderlich, um einen nachträglich geforderten Vermögensschadensausgleich vorzubeugen. Ab dem 1. August 2022 ist es außerdem Pflicht, die bAV-Regelungen schriftlich festzuhalten (Versorgungsordnung). Fehlt eine solche Schriftform bzw. die Versorgungsordnung als solche, kann den Arbeitgeber eine Strafe von 2.000 Euro treffen. 

Was genau ist eine Versorgungsordnung?

In der Versorgungsordnung für die bAV werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen mit Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Wenn die Ansprüche auf eine bAV bereits im Tarifvertrag definiert sind, kann eine zusätzliche Versorgungsordnung (dennoch) sinnvoll sein, um alle Mitarbeiter über die Abläufe und Details der bAV zu informieren. Das Aushändigen einer solchen Versorgungsordnung erfüllt außerdem die gesetzlichen Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Angestellten.

Die Vorteile der Versorgungsordnung

Durch das Festlegen der Rahmenbedingungen sowie des eigentlichen Ablaufs/ Prozesses bietet die Versorgungsordnung nicht nur eine Hilfe für Arbeitnehmer, sondern stellt auch für Arbeitgeber eine umfassende Orientierung dar. Es kann mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Regelungen zu keinen Individualvereinbarungen kommen, die unter dem gesetzlichen Minimum liegen; Ungleichbehandlungen werden umgangen und die (Arbeits-) rechtliche Zulässigkeit gewahrt (Stichwort: Gleichbehandlungsgrundsatz). Außerdem sorgt dieses Vorgehen natürlich auch für die nötige Transparenz auf beiden Seiten.
Ein festes Schema und ein verschriftlichtes, für alle Beschäftigten zugängliches Rahmenwerk minimiert ebenfalls den Verwaltungsaufwand und reduziert so Kosten. 

Vorteile der bAV für Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wunderbare Möglichkeit, um die Mitarbeiterbindung zu intensivieren und wirkt dem dynamischen Arbeitgeberwechsel von vielen Beschäftigten entgegen. Schließlich ist es kein Geheimnis, dass es zusehends schwerer – und teurer – wird, neue Mitarbeiter zu rekrutieren.
Vielen Arbeitgebern ist auch ihre soziale und gesellschaftliche Verantwortung wichtig, die sie als “Arbeitsplatz-Provider” nun einmal haben: Für einige, wenn nicht sogar viele Beschäftigte, wird die Altersarmut zu einem realen Problem werden. Entweder, weil aktuell Mittel fehlen, um privat vorzusorgen, das Bewusstsein für finanzielle Hürden im Alter noch nicht vorhanden ist oder andere Gründe zu erschwerten Bedingungen zum Renteneintritt führen. Durch das Bereitstellen der Informationen und des Angebots bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern daher eine attraktive Möglichkeit, für ihr Alter vorzusorgen und dies noch bezuschussen zu lassen.
Eine bAV, die richtig verwaltet wird, kann auch eine gute Investition darstellen, da es eine der wenigen Rentenversicherungsmodelle ist, die sich noch lohnt. Die bAV kombiniert im Idealfall die benötigte Sicherheit mit der gewünschten Rendite. 

Die Möglichkeiten der bAV gehen jedoch weit über die reine Altersvorsorge hinaus: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch Zugang zur Berufsunfähigkeitsabsicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Auch finanziell lohnt sich die bAV auf beiden Seiten: Durch die Gehaltsoptimierung einerseits und die Senkung von Lohnnebenkosten andererseits profitieren alle Beteiligten. 

Unser Angebot für Sie

Wir helfen Ihnen, die betriebliche Altersversorgung rechtssicher in Ihr Unternehmen einzuführen und Ihren Pflichten als Arbeitgeber zuverlässig nachzukommen. Konkret bedeutet dies das Erstellen der Beratungsdokumentationen, Informationsweitergabe an Mitarbeiter und die Beratung dieser – vor Ort oder digital. Hinzu kommt die Kommunikation mit dem Steuerbüro und der Buchhaltung und natürlich das Aufsetzen einer individuell an Ihr Unternehmen angepassten Versorgungsordnung. 

Außerdem überprüfen wir die Aktualität aller Personalakten hinsichtlich der Entgeltumwandlungsvereinbarung. Unser Angebot erstreckt sich auch auf die Prüfung bereits bestehender Verträge: Diese müssen zwingend rechtssicher sein, da Sie als Arbeitnehmer ansonsten zur Haftung herangezogen werden.

Gekonnte Digitalisierung auch beim Thema bAV ist uns wichtig und spart Ihnen Platz und Zeit. Daher bieten wir all unsere Leistungen in digitaler Weise an, sodass Sie keinen Papierkram mehr abheften oder eine Vielzahl von Versicherungsbeständen und Beitragsänderungen per Hand sortieren müssen. Das Ergebnis: Effizientere Arbeitsabläufe.

Fazit:

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich und stellt ein gelungenes Instrument zur Förderung der Mitarbeiterbindung dar. Hierbei gibt es dennoch wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, insbesondere aus Arbeitgeberperspektive. Es gilt ein Zuschuss von 15 % für bestehende Verträge sowie Neuverträge. Auch sollten die Arbeitnehmer stets transparent und schriftlich über das Angebot einer bAV informiert werden und Sie als Arbeitgeber sich an die Bedingungen der Versorgungsordnung halten. Lehnt ein Mitarbeiter eine bAV ab, sollte dies zur eigenen Absicherung auch schriftlich in der Personalakte dokumentiert werden.