
Jahr für Jahr werden in Deutschland Millionen Steuererklärungen abgegeben – und doch bleibt viel Geld beim Staat, das eigentlich in die eigenen Taschen fließen könnte. Oft liegt das nicht an mangelnder Ehrlichkeit, sondern an fehlendem Wissen über die vielen Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet. Wer sich auf die Erfahrung eines Steuerberaters verlässt, entdeckt häufig Sparpotenziale, die im Alltag leicht übersehen werden. Besonders in bestimmten Bereichen lohnt sich ein genauer Blick.
Handwerkerrechnungen: Mehr als nur kleine Beträge
Viele wissen, dass sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen lassen. Doch wie hoch der Vorteil tatsächlich ausfällt, bleibt oft unklar. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Steuerberater Fischer&Reimann in Köln klärt auf: “Dabei zählen nicht nur große Renovierungen, sondern auch kleinere Arbeiten wie das Streichen der Wohnung oder das Reparieren eines Wasserhahns.”. Wichtig ist, dass die Rechnung per Überweisung bezahlt wird. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Wer hier sorgfältig Belege sammelt, kann jedes Jahr bares Geld sparen.
Umzugskosten: Der Wohnortwechsel als Sparchance
Ein Umzug ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Doch viele wissen nicht, dass sich diese Ausgaben steuerlich absetzen lassen – und zwar nicht nur bei einem berufsbedingten Umzug. Auch private Umzüge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, etwa wenn sich die Wohnsituation deutlich verbessert oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Neben den reinen Transportkosten erkennt das Finanzamt auch Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen und sogar Trinkgelder für Umzugshelfer an. Wer alle Belege aufbewahrt, kann so einen Teil der Ausgaben zurückholen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hilfe im Alltag zahlt sich aus
Ob Putzhilfe, Gärtner oder Babysitter – wer Hilfe im Haushalt beschäftigt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Bis zu 20 Prozent der Ausgaben, maximal 4.000 Euro pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das gilt nicht nur für fest angestellte Kräfte, sondern auch für Minijobber oder gelegentliche Helfer. Entscheidend ist, dass die Zahlung nachgewiesen werden kann. Auch hier gilt: Barzahlungen werden nicht anerkannt. Viele Steuerpflichtige verschenken Jahr für Jahr Geld, weil sie diese Möglichkeit nicht nutzen oder keine ordentlichen Nachweise vorlegen.
Krankheitskosten und Pflege: Entlastung in schwierigen Zeiten
Wer krank wird oder pflegebedürftige Angehörige betreut, muss oft tief in die eigene Tasche greifen. Doch viele dieser Ausgaben lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Fahrtkosten zum Arzt oder die Anschaffung medizinischer Hilfsmittel. Auch die Kosten für eine ambulante Pflegekraft oder den Aufenthalt im Pflegeheim können berücksichtigt werden. Oft lohnt es sich, alle Belege zu sammeln und gemeinsam mit einem Steuerberater zu prüfen, welche Ausgaben anerkannt werden. Denn die Regeln sind komplex und ändern sich regelmäßig.
Ausbildung und Studium: Investitionen in die Zukunft lohnen sich
Eltern, die ihre Kinder während der Ausbildung oder des Studiums unterstützen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Ausgaben absetzen. Auch die Kinder selbst profitieren: Kosten für ein Zweitstudium oder eine berufliche Weiterbildung lassen sich als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten und sogar ein eigener Laptop. Wer hier genau Buch führt, kann am Ende des Jahres eine spürbare Steuererstattung erwarten.
Fazit: Kleine Beträge, große Wirkung
Oft sind es die vielen kleinen Ausgaben, die sich am Ende zu einer spürbaren Steuerersparnis addieren. Ein erfahrener Steuerberater kennt die Möglichkeiten und sorgt dafür, dass kein Cent verschenkt wird. Wer Belege konsequent sammelt und sich beraten lässt, kann jedes Jahr mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro sparen. Ein genauer Blick auf die eigenen Ausgaben lohnt sich – nicht nur für das eigene Konto, sondern auch für das gute Gefühl, das Maximum aus der Steuer herausgeholt zu haben.
Auch hier lässt sich etwas herausholen: Zuschuss Berufsunfähigkeitsversicherung & Förderung Berufsunfähigkeitsversicherung.