Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge noch? Wir werfen einen kritischen Blick auf Flexibilität, Steuern und die Funktion.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, neben der gesetzliche Rentenversicherung für den eigenen Ruhestand vorzusorgen – und das mithilfe vom Arbeitgeber. Die sog. Betriebsrente bietet jedoch nicht nur Vorteile: In diesem Beitrag beleuchten wir alle Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge, die Sie als Arbeitnehmer kennen sollten.

Als Erinnerung: Das ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Durch die Hilfe des Arbeitgebers zu einer gesicherten Altersversorgung: Die bAV.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Rentensystems und soll Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung im Alter bieten. Das Konzept der bAV basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Ziel ist es, im Rentenalter eine zusätzliche Einkommensquelle neben der gesetzlichen Rente zu haben.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehören die Direktzusage, die Unterstützungskasse, der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Jeder dieser Wege hat seine eigenen Regelungen und steuerlichen Vorteile. Hierzu gehen wir gleich näher ein. Die Auswahl des Durchführungswegs hängt oft von der Größe des Unternehmens, den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter und den finanziellen Möglichkeiten des Arbeitgebers ab.

Ein zentraler Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, dass die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, was zu einer Reduzierung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge führen kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts steueroptimiert für die Altersvorsorge verwenden kann. Zudem beteiligen sich viele Arbeitgeber aktiv an der bAV, indem sie zusätzliche Beiträge leisten.

Die bAV ist in Deutschland gesetzlich geregelt, und es gibt bestimmte Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Beispielsweise gibt es Mindestlaufzeiten für die Unverfallbarkeit der angesparten Beträge, abhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung. Auch die steuerlichen Aspekte der Einzahlungen und Auszahlungen sind genau festgelegt.

Ein wichtiger Punkt, der bei der betrieblichen Altersvorsorge beachtet werden sollte, ist die Portabilität. Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt, kann er die bAV unter bestimmten Bedingungen mitnehmen oder ruhen lassen. Dies bietet eine gewisse Flexibilität und Sicherheit für die Zukunft. Auch hierauf gehen wir weiter unten ein.

Insgesamt kann die betriebliche Altersvorsorge dazu beitrage, die Rentenlücke zu schließen und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie ist jedoch nicht für jeden die optimale Lösung, und es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse, finanziellen Möglichkeiten und steuerlichen Aspekte jedes Einzelnen sorgfältig zu prüfen. Wir bieten eine professionelle und umfangreiche Beratung an, um die bestmögliche Entscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen.

Diese Durchführungswege gibt es

Es wird grundsätzlich zwischen vier bzw. fünf Durchführungswegen unterschieden.

  1. Direktzusage
    Der Chef des Mitarbeiters verpflichtet sich, Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge selbst zu erbringen. Er bildet in seiner Bilanz Rückstellungen für die Pension und trägt die hieraus resultierenden Risiken allein.
  2. Unterstützungskasse
    Der Arbeitgeber greift auf die Unterstützungskasse zu, welche die Beiträge des Arbeitgebers erhält und die Versorgungsleistungen erbringt. Ein rechtlicher Anspruch gegenüber der Unterstützungskasse auf Leistung besteht allerdings nicht.
  3. Direktversicherung
    Der Arbeitgeber schließt mit einer entsprechenden Versicherung eine Lebensversicherung ab, wobei der Arbeitnehmer die versicherte Person und der Bezugsberechtigte ist. Jeder Mitarbeiter kann über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung beantragen, um im Anschluss seinen gewünschten Betrag vom Bruttoeinkommen abziehen zu lassen. Diese werden dann bAV Beiträge vom Arbeitgeber an die Direktversicherung gezahlt. Übrigens: Daher wird hier auch von einer „Lebensversicherung vom Chef“ gesprochen.
  4. Pensionsfonds
    Diese Fonds leisten allein Sterbegeldzahlungen an Hinterbliebene und sind rechtlich gesehen keine Versicherungsunternehmen.
  5. Pensionskasse
    Hierbei handelt es sich nach deutschem Recht um Lebensversicherer, die wegfallendes Erwerbseinkommen versichern.

Private Altersvorsorge: Ein Muss

Es gibt viele Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen: Die betriebliche Altersvorsorge glänzt zwar mit ihrem Arbeitgeberzuschuss, stellt aber bei weitem nicht die einzige Form der Vorsorge dar. Die Notwendigkeit, seine Finanzen, auch und besonders für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit, selbst in die Hand zu nehmen und sich um die Vorsorge zu kümmern, wird vor allem mit Blick auf das aktuelle Rentenniveau deutlich: Nach Berechnungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur etwa 48 Prozent vom letzten Bruttolohn als Rente übrig bleiben. Die Prognose sieht nicht gut aus: Das Niveau könnte bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent sinken.

Diese Nachteile erwartet Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben nicht nur Vorteile durch die bAV: Hier sind die wichtigsten Nachteile.

Die Kritik an der betrieblichen Altersvorsorge bAV konzentriert sich vor allem auf die nachgelagerten Besteuerung im Alter. Weitere Umstände, die vor allem die Vertragsbestimmungen und Flexibilität betreffen, können ebenfalls zu Problemen führen.

Fraglich ist auch, ob ein bAV Vertrag noch zum heutigen Arbeitsleben passt, welches sich im Wandel befindet und deutlich dynamischer ist als noch vor dreißig Jahren. Wir gehen daher auch darauf ein, was es für den bAV Vertrag heißt, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird.

Viele der Nachteile erkennt man leider erst „zu spät“, also wenn durch den Renteneintritt der Beginn der Auszahlungsphase eingeläutet wird.

Sehen wir uns nun die einzelnen Kritikpunkte und Nachteile genauer an.

Nachgelagerte Besteuerung und Entgeltumwandlung

Ist sie ihr Geld wert? Arbeitnehmende müssen die Steuer im Auge behalten.

Zwar ist die Entgeltumwandlung mit einigen Vorteilen für Arbeitnehmende verbunden, aber kann je nach Einzelfall und Einkommen auch Nachteile für die Betriebsrente mit sich ziehen.

Kritik wird auch von Verbraucherzentralen mit Blick auf die Entgeltumwandlung laut: Die Auszahlungen aus der bAV sind beim Rentenbezug zu versteuern, weshalb es sich eher um eine Stundung der Steuern als um eine Erleichterung handele. Gleiches gelte für die Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, welche nur auf die Zeit der Rente verschoben werde.

Ein großer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt also darin, dass die Auszahlung dieser im Alter voll versteuert werden muss.

Um dies zu verstehen, blicken wir genauer auf die Auszahlung der bAV:

Beginnend mit dem ordentlichen Rentenalter kann die Betriebsrente auf unterschiedliche Arten ausgezahlt werden:

Bei der lebenslangen Rente wird – wie der Name schon verrät – dem ehemaligen Arbeitnehmer bis zum Ende seines Lebens jeden Monat ein gewisser Betrag ausgezahlt, dessen Höhe von dem angesparten Kapital abhängt. Hier sollte aber ein gewisses Alter erreicht werden, bis zu dem mehr Rente ausgezahlt wird, als während der Erwerbstätigkeit eingezahlt wurde.

Wer sich für die vollständige Kapitalauszahlung entscheidet, dem steht das gesamte angesparte Geld auf einmal zur Verfügung. Hier verfügt der Betroffene sofort über eine beachtliche Summe, muss aber selbst dafür sorgen, dass diese möglichst lange und ins hohe Alter reicht. Außerdem sind die zu zahlenden Steuern „dank“ der Steuerprogression höher: Der eigene Steuersatz steigt entsprechend der – einmalig – höheren Einnahmen durch die Auszahlung.

Unser Tipp: Achten Sie bei Ihrem Vertrag auf eine sogenannte Verschiebung der Auszahlung. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge nicht im selben Jahr ergeht wie die letzte Zahlung des Gehalts, sondern zeitlich verschoben werden kann.

Die teilweise Kapitalauszahlung tritt als Mischform der zuvor genannten Auszahlungsmöglichkeiten auf: Zunächst kann ein Teil des angesparten Kapitals, regelmäßig 30 Prozent ausgezahlt werden. Der übrige Betrag erfolgt als monatliche, lebenslange Rente.

Steuern und Sozialabgaben

Auf diese Auszahlung muss der bAV-Bezieher Steuern und Sozialabgaben zahlen, schließlich gehören sie zu dessen Einkünften. Ihre Höhe hängt maßgeblich vom persönlichen Steuersatz ab.

Dies bedeutet: Ein Teil der während des Berufslebens angesparten Abgaben wird also im Nachhinein gefordert, daher spricht man auch von der nachgelagerten Besteuerung.

Seit dem Jahr 2020 werden Betriebsrenten bei den Sozialabgaben durch einen monatlichen Freibetrag von 169,75 Euro (Stand 2023) entlastet. Auf diesen Anteil der Zusatzrente fallen keine Abgaben für die Krankenversicherung an. Aber: Von dem Betrag der Betriebsrente, welcher über den Freibetrag hinausgeht, müssen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, welche dann mit dem aktuellen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung verrechnet werden

Dennoch wird der eigene Steuersatz im Ruhestand in der Regel deutlich geringer. Der sogenannte Altersbelastungsbetrag, von dem Rentner profitieren, wird hingegen jährlich abgebaut, bis er 2040 gänzlich verschwindet.

Die eben genannten Kosten spart der Arbeitnehmer während der Ansparphase: Ein Teil des Entgelts wird für den bAV Beitrag verwendet, was das Bruttoeinkommen schmälert, also auch den zu versteuernden und sozialabgabenpflichtigen Teil des Einkommens.

Aber: Durch die Verringerung des sozialabgabenpflichtigen Bruttolohns sinken auch der Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie auf Arbeitslosenversicherung bzw. -Geld, Kranken- und Elterngeld.

Mit Blick auf die Sozialabgaben müssen Rentner ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe selbst erbringen, egal, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Schließlich fällt der Arbeitgeberanteil weg. Gleiches gilt für Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Addiert man all diese Zahlen, müssen Rentner rund 18 Prozent Sozialabgaben abführen.

Gut zu wissen: Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Daher ist es an dieser Stelle wichtig, die Einsparungen der Besteuerung und das damit anfallenden „Minus“ gegenüberzustellen und zu vergleichen. Durch das Gegenrechnen erfährt man, ob sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich für einen lohnt oder eben nicht.

Exkurs: Wie können die Abgaben gesenkt werden?

Wer nach einem Jobwechsel privat in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse einzahlt, kann weniger Sozialabgaben trotz seiner Eigenschaft als bAV Bezieher abführen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn man selbst als Vertragspartner auftritt, der Vertrag muss daher umgeschrieben werden. Ist weiterhin der ehemalige Arbeitgeber Vertragspartner, kann hiervon nicht profitiert werden.

Wechsel des Jobs, neuer Arbeitgeber, neue Verträge?

bAV Verträge als Sache des Chefs?

Noch vor wenigen Jahren, vor allem aber bei älteren Generationen, war die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Bindung fürs Leben – oder zumindest für eine sehr lange Zeit. Es war und ist nicht unüblich, wenn 20 Jahre oder mehr im selben Unternehmen verbracht werden. Blickt man vor allem auf die späten Millennials oder Gen Z, hat sich das Verständnis von Arbeit und Bindung an einen Arbeitgeber verändert, ist dynamischer geworden. Jobs werden häufiger gewechselt, was unweigerlich zur Frage führt, was mit der Betriebsrente und dem bAV Vertrag passiert, wenn der Mitarbeiter ein andere Unternehmen seinen Arbeitgeber nennt?

Das wichtigste zuerst: Die angesparten Rentenbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge bAV müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Anspruch auf Auszahlung besteht fort. Das Bestehenbleiben der eingezahlten Beiträge nennt sich übrigens auch Unverfallbarkeit. Diese Unverfallbarkeit besteht in manchen Konstellationen aber erst unter bestimmten Voraussetzungen und nach einer gewissen Frist. In anderen Worten: Erst, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können Arbeitnehmer ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel „mitnehmen“.

Zur Bestimmung, wann das Rentenanwartschaftsrecht unverfallbar wird, ist maßgeblich, wer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge geleistet hat. Wessen Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen wurden (sog. Entgeltumwandlung), hat diese selbst in die bAV gezahlt und der Anspruch auf die Rente ist unmittelbar unverfallbar. Gleiches gilt für den Arbeitgeberzuschuss.

Hat das Unternehmen jedoch die Finanzierung der Betriebsrente ganzheitlich übernommen, wird es etwas schwieriger: Die Unverfallbarkeit hängt nun von dem Alter des Arbeitnehmers und von der Länge der Betriebszugehörigkeit ab. Wichtig ist, wann dem Arbeitnehmer die Betriebsrente als sog. Pensionszusage, zugesichert wurde.

Hierfür hat das Gesetz Fristen vorgesehen:

Für Vereinbarungen ab Januar 2018 gelten folgende Bedingungen: Die Zusage muss seit mindestens drei Jahren bestehen, und die Angestellten müssen zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens 21 Jahre alt sein.

Für Vereinbarungen, die zwischen 2009 und 2017 getroffen wurden, sind die Anforderungen wie folgt: Die Zusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen, und die Angestellten müssen zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens 25 Jahre alt sein.

Für Pensionszusagen, die vor 2009 gemacht wurden, ist lediglich das Mindestalter von 25 Jahren zu erfüllen; eine Mindestbetriebszugehörigkeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel: So geht es weiter

Grundsätzlich kann sich zwischen drei Möglichkeiten, wie es mit der betrieblichen Altersvorsorge weitergeht, entschieden werden:

  1. Den Vertrag ruhen lassen
    Wer sich gegen die Vorsorge fürs Alter über die bAV entscheidet, kann den Vertrag ganz einfach ruhen lassen. Es werden also keine Beiträge mehr gezahlt und die bislang angesparte Summe verbleibt wie vereinbart beim Anbieter und wird dort verzinst. Aber: Bei dieser Methode können jedoch Gebühren anfallen, welche von der angesparten Summe in Abzug gestellt werden.
  2. Die bAV privat weiterführen
    BAV Verträge können auch ohne die Arbeitgeberseite weitergeführt werden. Dies erfolgt über eine Direktversicherung: Der Versicherte zahlt nach dem Jobwechsel selbst ein – nur eben ohne Arbeitgeberzuschuss. Er verliert also die steuerlichen Vorteile, welche bei der Entgeltumwandlung entstehen. Ob sich dies dann noch lohnt, ist fraglich.
  3. Den bAV Vertrag zum neuen Unternehmen mitnehmen
    Anwartschaftsrechte, also auch solche aus einer bAV in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen oder -Fonds können in der Regel beim Wechsel des Jobs mitgenommen werden. Sie sind jedoch nur verpflichtet, dem neuen Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung zuzüglich des Mindestzuschusses anzubieten. Pensionsfonds und -kassen müssen hier nicht berücksichtigt werden. Es ist daher stets ratsam, sich beim Wechsel über die unternehmensinterne Handhabung der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren.

Abwägung der Vorteile und Nachteile

Spätere Renten als Geschenk des Arbeitgebers oder echter Nachteil für Sparer? bAV Pro und Contra.

Ein klares „Ja“ oder „Nein“ auf die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge eine gute Idee ist, können und wollen wir an dieser Stelle nicht geben. Dies hat den Grund, dass die Bewertung der Vorsorge so individuell wie der Mensch dahinter ist. Mehr hierzu aber gleich.

Das Für und Wider der Betriebsrente ist eine umfassende Abwägung und eine entsprechende Entscheidung sollte reichlich überlegt sein, bevor sie getroffen wird. Oft ist eine Kombinationslösung sinnvoll, welche die verschiedenen Arten der finanziellen Vorsorge kombiniert und hierdurch einen umfassenden Schutz fürs Alter gewährleistet.

Umfassende Altersvorsorge: Das können wir für Sie tun

Wir nehmen Ihre Altersvorsorge ernst: Gemeinsam gut vorbereitet auf die Rente.

Wenn bei Rentenbeginn Ihr laufendes Einkommen wegfällt und die gesetzliche Rente und nicht ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern, entsteht eine sogenannte Versorgungslücke. Und mit Blick auf das aktuelle Rentenniveau wird diese für viele größer sein, also sie ahnen.
Daher ist die Altersvorsorge für uns als freie Vermögensberater und Versicherungsmakler ein besonders wichtiges Thema.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein guter Baustein für die Absicherung im Alter, aber eben nicht der einzige und auch nicht die „one fits all-Lösung“. Eine Zusatzrente zu generieren ist auf den ersten Blick wunderbar, aber vor allem hinsichtlich der Steuern und Einschränkungen in der Flexibilität auch nicht unproblematisch. Arbeitnehmern raten wir daher, sich nicht auf der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch nicht auf der Betriebsrente, der bAV auszuruhen, sondern die Altersversorgung selbst in die Hand zu nehmen und so die Vorteile der Möglichkeiten zu vereinen.

Durch die private Vorsorge kann der gewohnte Lebensstandard auch in der Rente weitergeführt werden, empfindliche Einkommenseinbußen können einfacher abgefedert oder gar voll umgangen werden. Wir begreifen die Altersvorsorge als ganzheitliches Konzept, das wir auf Ihre individuelle Situation, Ihre Wünsche und Ansprüche maßschneidern.

Kommen Sie gerne auf uns zu für mehr Informationen: Über unser Kontaktformular können Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, wir melden uns in Kürze bei Ihnen. Wir freuen uns auf Sie!

Fazit: Betriebliche Altersvorsorge Nachteile

Finanzen selbst in die Hand nehmen und früh genug mit der Altersvorsorge beginnen!

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Sie stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar und soll Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter bieten. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, um im Alter eine Rente zu erhalten. Dies geschieht durch verschiedene Durchführungswege, wie beispielsweise Direktzusagen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

Trotz der klaren Vorteile, die die betriebliche Altersvorsorge mit sich bringt, sind auch einige Nachteile zu berücksichtigen.

Ein wichtiger Nachteil sind die steuerlichen Auswirkungen. Während die Einzahlungen in die bAV steuerlich gefördert werden, sind die Rentenleistungen im Alter steuerpflichtig. Dies kann dazu führen, dass im Rentenbezug weniger Nettoeinkommen zur Verfügung steht, als es auf den ersten Blick erscheint.

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt liegt darin, dass die betriebliche Altersvorsorge nicht in allen Fällen die beste Rendite für den Sparer bietet. Die Rendite kann je nach gewähltem Durchführungsweg und Anlagestrategie variieren, und es gibt Faktoren, die die Rentabilität beeinflussen können.

Kritik zeigt sich auch mit Blick auf Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wechseln. Die Übertragbarkeit von bAV-Verträgen ist nicht immer so einfach. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Arbeitnehmer die bAV als festen Bestandteil seiner Altersversorgung betrachtet hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die betriebliche Altersvorsorge zweifelsohne ihre Vorteile hat, jedoch auch mit einigen Nachteilen verbunden ist. Arbeitnehmer sollten daher genau abwägen, ob die bAV zu ihrer individuellen Lebenssituation und langfristigen finanziellen Planung passt. Es ist wichtig, alle relevanten Faktoren und die langfristigen Auswirkungen auf das Gehalt und die finanzielle Bilanz zu berücksichtigen, um die bestmögliche Entscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen.