Als Privatversicherte werden Sie kurz vor Jahreswechsel einen Brief von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, in dem angekündigt wird, dass im Jahr 2022 eine befristete Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung erfolgt – Der sogenannte Corona-Zuschlag. Was hat es mit dem befristeten Zuschlag für die private Pflegeversicherung auf sich? Und was sollten Versicherte beachten? In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Corona-Zuschlag in der PKV Pflegeversicherung für 2022.

Diese Beitragsanpassung für die Pflegeversicherung erfolgt aufgrund der Corona-Pandemie. Der Gesetzgeber hat diesen befristeten Corona-Zuschlag eingeführt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrausgaben für die Pflegeversicherung zu finanzieren. Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und Pflegebedürftige hatten seit der Corona-Pandemie mit besonders vielen Mehrkosten zu kämpfen.

Der Pflege-Rettungsschirm und Mehrkosten im Pflegebereich

Der neue Zuschlag soll den eingeführten Rettungsschirm für den Pflegebereich, welcher am Anfang der Pandemie eingeführt wurde, und den finanziellen Mehraufwendungen für Corona-Tests, höhere Personalkosten, Minderbelegungen und spezielle Schutzkleidung für Pflegeeinrichtungen mitfinanzieren.

Neues Gesetz für die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung

Um die Pflegebranche zu sichern und die außerordentlichen Aufwendungen der Einrichtungen in Höhe von 480 Millionen €, die in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind, zu kompensieren, hat der Gesetzgeber mit dem § 110a SGB XI den Corona-Zuschlag für das nächste Jahr erhoben.

Das Gesetz besagt genau:

110a: Befristeter Zuschlag zu privaten Pflege-Pflichtversicherung Verträgen zur Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben.

(1) Für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 können private Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, für bestehende Vertragsverhältnisse über die Prämie hinaus einen monatlichen Zuschlag erheben.
§ 110a SGB XI

Laut der gesetzlichen Regelung ist der Corona-Zuschlag auf ein Jahr befristet. Die Beitragsanpassungen gelten daher nur von Januar bis Dezember 2022 und enden danach wieder.

Beitragshöhe Corona-Zuschlag und Beitragsunterschiede für Versicherte

Der neue Zuschlag unterscheidet sich im Betrag für Versicherte mit und ohne Beihilfeanspruch. Der Gesetzgeber schreibt eine Kostenverteilung nach Anzahl der Empfänger von Pflegeleistungen vor. Ca. 75% der Pflegeempfänger kommen aus der Gruppe der Beamten (Tarifstufe PVB). Dies sind Versicherte mit Beihilfeanspruch. Diese Gruppe muss einen höheren Zuschlag zahlen als die Gruppe der Versicherten ohne Beihilfeanspruch (Tarifstufe PVN).

Versicherte mit dem Tarif PVN zahlen einen monatlichen Corona-Zuschlag von 3,40 €.
Insgesamt ist dies eine Mehrbelastung von rund 41 € für das Jahr 2022.
Wichtig: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Zuschlags für Arbeitnehmer:innen!

Versicherte mit dem Tarif PVB zahlen einen monatlichen Corona-Zuschlag von 7,30 €. Insgesamt ist dies eine Mehrbelastung von rund 88 € für das Jahr 2022.

Wer von dem Corona-Zuschlag betroffen ist

Alle privat Pflegeversicherten müssen den neuen Zuschlag zahlen. Dazu gehören:

  • Versicherte mit einer Privaten Pflegepflichtversicherung –  sowohl mit als auch ohne Beihilfeanspruch.
  • Sind normal versicherte Studierende, Fach- und Berufsschüler:innen sowie Praktikanten:innen nicht beitragsfrei mitversichert, müssen sie die gleichen Zuschläge zahlen wie alle anderen Versicherten, d.h. 3,10 € (PVN) oder 7,30 € (PVB) an.
  • Anwartschaften, in denen Altersungsrückstellungen gebildet werden
  • Beitragspflichtige Kinder mit Einkünften (z.B. bedingt durch Waisenrente) müssen ebenfalls den Corona-Zuschlag befristet an.

Befreiung vom Corona-Zuschlag

Es gibt Personengruppen, die in der privaten Pflegeversicherung sind und von der Zahlung des Corona-Zuschlags befreit sind. Zu diesen Personen zählen:

  • Personen, die nach den Vorgaben des Gesetzes SGB II oder SGB XII hilfsbedürftig sind und Arbeitslosengeld beziehen
  • Kinder, die in der privaten Pflegepflichtversicherung mitversichert sind, aber keinen Beitrag zahlen
    Versicherte in kleiner Anwartschaften, d.h. ohne Altersrückstellungen
  • Kriegsgeschädigte nach §27 BVG
  • Beitragsfrei mitversicherte Student:innen, Praktikanten:innen und Fach- und Berufsschüler:innen

Kein Corona-Zuschlag der gesetzlichen Pflegeversicherung

Da die gesetzlichen Pflegekassen einen direkten Zuschlag vom Bund erhält, wird es für Versicherte aus der gesetzlichen Versicherung keine Beitragsanpassung geben.

Arbeitgeber-Zuschuss für Corona-Zuschläge der Pflegeversicherten

Für Arbeitnehmer:innen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Corona-Zuschlags als Zuschuss. Das bedeutet für Arbeitnehmer:innen einen Eigenanteil von 1,70 € im Monat und hochgerechnet auf das Jahr 2022 einen Gesamtbetrag von 20,40 €. Beamte:innen ohne Arbeitgeber tragen den Zuschuss selbst.

Als Pflegeversicherte sollten Sie gemeinsam mit der Beitragsanpassung für die Pflegeversicherung auch eine neue Arbeitgeberbescheinigung bekommen haben. Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber diese Bescheinigung ein.

Höherer Pflegezuschlag für Beamte und Beihilfeempfänger

Beamte und Beihilfeempfänger müssen einen höheren Pflegezuschlag zahlen. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass die Kosten des Pflege-Rettungsschirms nach der Zahl der Leistungsempfänger zu verteilen sind. In der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind etwa 75 % Beihilfeempfänger (Tarifstufe PVB).  In der  Gruppe der Beamten und Beamtinnen sind entsprechend mehr Pflegebedürftige.

Aus diesem Grund muss diese Gruppe einen größeren Anteil  der Corona-Mehrausgaben tragen. Heruntergebrochen auf alle Versicherten sind die Kosten pro Person auch höher.

Wichtig: Normalerweise übernimmt die Beihilfe 70 % der Pflegekosten. Anders ist es hingegen beim Corona-Zuschlag. Hierbei beteiligt sich die Beihilfe nicht! Versicherte müssen daher den kompletten Corona-Zuschlag zahlen.

Worauf Sie bei der Beitragsanpassung zum Jahreswechsel achten sollten

Bei der neuen Einführung des Corona-Zuschlags müssen Sie in der Regel nicht viel tun.
Meist erhalten Sie Post von Ihrem Versicherer, der Sie über den Zuschlag informiert und die angepassten Beträge von 20,40 € (PVN) oder 87,60 € (PVB) als Zahlungsaufforderung übermittelt.

Der befristete Zuschlag beginnt zum Jahresanfang 2022 und endet automatisch zum Ende des Jahres.

Zum Jahresende 2022 erhalten Sie automatisch eine neue Arbeitgeberbescheinigung, die Sie bitte Ihrem Arbeitgeber überreichen.

Achten Sie darauf, dass Sie, wenn Sie Beträge monatlich überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, auch an die neue Anpassung der Beträge. Vergessen Sie nicht, diese dann Ende 2022 wieder anzupassen. Falls Sie Ihre Beträge per Lastschrift zahlen, müssen Sie nichts weiter tun.

Wenn Sie die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung jährlich oder im Voraus gezahlt haben, so müssten Sie den Restbetrag für den neuen Corona-Zuschlag nachträglich bezahlen.

Wussten Sie übrigens, dass eine Vorauszahlung in der PKV auch ein sehr interessantes Modell zum Steuern sparen ist?

Absicherung durch Zusatzprodukte der privaten Pflegeversicherung

Tendenziell werden die Kosten für die Pflege steigen. Dies liegt daran, dass Versorgung von Pflegebedürftigen zunehmen wird, bedingt durch eine immer höhere Lebenserwartung der Gesellschaft. Mit Zunahme der alternden Bevölkerung, die auf eine angemessene Pflege angewiesen ist, müssen Heime, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen finanziell in Zukunft stärker unterstützt werden. Denn die Pflege-Pflichtversicherung kann Kosten als Grundversorgung nicht allein decken.

Rückfragen / Angebotserstellung zur privaten Pflegezusatzversicherung

Sie können sich über private Pflegezusatz-Produkte absichern. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie mich – Ich stehe Ihnen bei Fragen rund um Pflegeversicherung und Versicherung im Allgemeinen zur Verfügung.

Wenn Sie dazu weitere Fragen oder ein Angebot wünschen zur Pflegezusatzversicherung, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu ([email protected]) oder nutzen mein Kontaktformular.