Funktionsweise, Steuern, Vorteile und mögliche Fallstricke

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie gehört zur ersten Schicht des deutschen Drei-Schichten-Systems, in dem sich auch die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse befinden.
Ihr Ziel ist eine lebenslange, verlässliche Altersversorgung ähnlich wie die gesetzliche Rente, aber individuell abgeschlossen und privat verwaltet.

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Besonders Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, profitieren von dieser Vorsorgeform. Aber auch gut verdienende Angestellte und Beamte nutzen die Rürup-Rente zunehmend, da sie steuerlich stark gefördert wird und zugleich insolvenz- und bürgergeldsicher ist.

Rürup-Rente: Ein Überblick

Was genau ist die Rürup-Rente und wie funktioniert sie?

Die Rürup-Rente wurde 2005 unter Federführung des Ökonomen Bert Rürup eingeführt, dem sie auch ihren Namen zu verdanken hat. Sie funktioniert ähnlich wie eine Rentenversicherung: Versicherte zahlen regelmäßig Beiträge ein, die der Versicherer wiederum anlegt, um ihnen später eine lebenslange Rente zu garantieren.

Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen ist jedoch kein Kapitalzugriff vor Rentenbeginn möglich. Das bedeutet: Sie können das Geld nicht vorzeitig entnehmen oder sich bei Rentenbeginn auszahlen lassen. Diese strenge Bindung ist Ausdruck des Grundprinzips der Basisversorgung: sie stellt sicher, dass Sie im Ruhestand tatsächlich über ein lebenslanges Einkommen verfügen.

Die Rente beginnt frühestens mit 62 Jahren. Bei Altverträgen vor 2012 findet sich jedoch häufig ein Rentenbeginn mit 60 Jahren.
Das angesparte Kapital wird dann lebenslang verrentet, auch wenn die anfängliche Einzahlsumme theoretisch aufgebraucht wäre. Der Versicherer trägt also das Langlebigkeitsrisiko.

Steuerliche Behandlung: Heute Steuern sparen, später Rente versteuern

Ein wesentlicher Vorteil der Rürup-Rente ist die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Versicherungsnehmer können die Einzahlungen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen und damit Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Im Jahr 2025 sind 100 Prozent der Beiträge bis zu 29.343,60 Euro (Einzelpersonen) bzw. 58.687,20 Euro (Ehepaare) absetzbar. Damit gehört die Rürup-Rente zu den steuerlich attraktivsten Vorsorgeformen überhaupt.

Für Angestellte gilt allerdings: Die bereits gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet, da sie ebenfalls zur ersten Schicht des deutschen Drei-Schichten-Systems zählen. Wer also hohe Pflichtbeiträge leistet, kann den steuerlichen Vorteil der Basisrente nur noch begrenzt nutzen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Eine selbstständige Grafikdesignerin zahlt jährlich 12.000 Euro in eine Rürup-Rente ein. Sie kann den gesamten Betrag steuerlich absetzen. Ein angestellter Ingenieur, der bereits 15.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann zusätzlich nur noch rund 14.000 Euro absetzen.

Nachgelagerte Besteuerung

In der Rentenphase greift die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Sie sparen heute Steuern und versteuern Ihre Rente später, wenn Ihr Einkommen und damit Ihr Steuersatz meist deutlich niedriger ist.

Maßgeblich ist das Kohortenprinzip: Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. 2025 liegt er bei 83,5 Prozent, und er steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 alle Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig sind.

Auch wichtig zu wissen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen bei der Rürup-Rente nicht automatisch an. Sind Sie privat krankenversichert, bleibt Ihre Rürup-Rente in der Regel beitragsfrei, sie zählt nicht als beitragspflichtiges Einkommen.

Sind Sie dagegen gesetzlich krankenversichert, kann Ihre Rente unter bestimmten Umständen beitragspflichtig sein. Entscheidend ist, ob die Rürup-Rente als regelmäßiges Arbeitseinkommen im Sinne der Krankenkasse gilt. Das ist meist dann der Fall, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Pflichtversicherte Rentner müssen auf Leistungen aus der Basisrente dagegen in der Regel keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge zahlen.

Da die genaue Einstufung von individuellen Faktoren abhängt – etwa Ihrer Versicherungsart, der Rentenhöhe und weiteren Einkünften – empfiehlt es sich, die Auswirkungen vorab mit der Krankenkasse oder dem Steuerberater zu prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie genau wissen, welche Abgaben im Ruhestand auf Sie zukommen.

Kapitalanlage: klassisch, fondsgebunden oder mit ETFs

Bei der Basisrente haben Versicherungsnehmer die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen.

  1. Klassische Basisrente: Hier investiert der Versicherer Ihr Geld überwiegend in festverzinsliche Anlagen mit garantierter Verzinsung. Das ist sicher, aber in Zeiten niedriger Zinsen kaum rentabel.
  2. Fondsgebundene Basisrente: Das Kapital wird in Investmentfonds oder ETFs investiert. Diese Variante bietet deutlich höhere Renditechancen, allerdings auch höhere Schwankungen.

Besonders beliebt sind ETF-basierte Basisrenten, bei denen die Beiträge breit gestreut in Aktienindizes investiert werden. Viele Anbieter ermöglichen sogar 100 Prozent Fondsanlage ohne Beitragsgarantie.
Ein sogenanntes Ablaufmanagement sorgt für den nötigen Schutz und schichtet kurz vor Rentenbeginn automatisch in sicherere Anlagen um.

Auch Einmalzahlungen, beispielsweise am Jahresende, um Steuervorteile optimal auszuschöpfen, sind bei vielen Anbietern möglich. Diese Flexibilität ist insbesondere für Selbstständige und Unternehmer interessant.

Kosten, Garantien und Rentenfaktor

Wie bei allen Versicherungsprodukten sollten Sie auf die Effektivkostenquote achten. Gute Rürup-Verträge liegen bei etwa 1 Prozent Gesamtkosten. Höhere Kosten schmälern langfristig Ihre Rendite deutlich.

Entscheidend für Ihre spätere Rente ist zudem der Rentenfaktor. Dieser beschreibt, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro Vertragsguthaben erhalten. Ein praktisches Beispiel: Liegt Ihr Rentenfaktor bei 25, bedeutet das 25 Euro Monatsrente je 10.000 Euro Kapital.

Achten Sie darauf, dass der Rentenfaktor garantiert ist und keine Treuhänderklausel enthält, mit der der Versicherer ihn nachträglich senken könnte. Ideal ist eine Besserstellungsoption: Wenn der tatsächliche Faktor bei Rentenbeginn höher liegt, wird der höhere Wert genutzt.

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Hinterbliebenenschutz: Was passiert im Todesfall?

Standardmäßig endet die Rürup-Rente mit Ihrem Tod: Sie ist nicht vererbbar. Um dennoch Angehörige abzusichern, können Sie folgende Zusatzoptionen vereinbaren:

  • Beitragsrückgewähr: Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, werden die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Hinterbliebenenrente: Die vereinbarte Rente geht an den Ehepartner oder die Kinder über.
  • Rentengarantiezeit: Während der Rentenphase wird die Rente über einen bestimmten Zeitraum – meist zehn Jahre – auch bei frühzeitigem Tod weitergezahlt.

Diese Optionen erhöhen die finanzielle Sicherheit, führen aber auch zu höheren Beiträgen oder geringeren Rentenleistungen. Sie sollten deshalb sorgfältig abgewogen werden, insbesondere, wenn bereits andere Absicherungen bestehen.

Hier könnte etwa eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein, um Hinterbliebene im Todesfall vor unmittelbaren Bestattungskosten oder offenen Verpflichtungen zu schützen. Sie lässt sich unabhängig von der Rürup-Rente abschließen und sorgt dafür, dass im Ernstfall schnell Liquidität zur Verfügung steht.

Rechtlicher Schutz: Pfändung, Insolvenz, Bürgergeld

Die Basisrente bietet außerdem einen besonderen Vermögensschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie nämlich unpfändbar –  etwa, wenn keine Kapitalauszahlung möglich ist und die Rente lebenslang gezahlt wird. Das bietet einen zusätzlichen Schutz für Ihr Altersvorsorgekapital im Insolvenzfall.

Zudem ist sie Bürgergeld-sicher. Das bedeutet, dass die Basisrente nicht als verwertbares Vermögen gilt, das vor Inanspruchnahme von Sozialleistungen eingesetzt werden müsste. Sie bleibt also vollständig erhalten.

Auch die steuerliche Anerkennung ist gesichert, sofern der Vertrag eine Zertifizierungsnummer des Bundeszentralamts für Steuern trägt. Diese Kennzeichnung bedeutet, dass der Vertrag offiziell als Basisrente anerkannt ist und die Beiträge somit automatisch als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Sinnvoll oder nicht?

Viele Versicherer bieten Kombiprodukte an, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit der Rürup-Rente verbinden. Das klingt attraktiv, da auch die BU-Beiträge steuerlich absetzbar sind. In der Praxis können wir diese Kombination jedoch oft nicht empfehlen, weil sie die Flexibilität einschränkt: Eine Änderung oder Kündigung der BU wirkt sich auch auf die Basisrente aus. Zudem wird eine mögliche BU-Rente steuerlich ungünstiger behandelt, wenn sie Teil einer Basisrente ist. Mehr zur sog. BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) lesen Sie hier

In den meisten Fällen ist es daher sinnvoller, zwei getrennte Verträge abzuschließen: eine Rürup-Rente zur Altersvorsorge und eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zielgruppe: Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich sehr gut  für Menschen, die langfristig planen, regelmäßig sparen und bereit sind, Flexibilität gegen Sicherheit zu tauschen. Insbesondere daher:

  • Selbstständige erhalten eine steuerlich geförderte, insolvenzsichere Altersvorsorge.
  • Gut verdienende Angestellte nutzen Steuervorteile und profitieren von Fondsrenditen.
  • Ehepaare können Versorgungslücken ausgleichen und doppelt Steuervorteile nutzen.
  • Ältere Personen mit hoher Liquidität können Einmalbeiträge leisten und kurzfristig Steuervorteile nutzen.

Für Selbstständige könnte die Rürup-Rente künftig an Bedeutung gewinnen: Im Rahmen einer geplanten Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige ist es vorgesehen, dass eine anerkannte private Altersvorsorge nachgewiesen werden muss. Hierfür könnte die Rürup-Rente eine wichtige Rolle spielen. Da Details zur Umsetzung noch offen sind, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Gern stehen wir Ihnen hier helfend zu Seite. Kontaktieren Sie uns gern jederzeit, ob per E-Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Nachteile und Grenzen der Rürup-Rente

So sinnvoll und steuerlich attraktiv die Rürup-Rente auch ist, sie ist nicht für jeden die passende Lösung. Als freie Versicherungsmakler ist es uns wichtig, auch die Einschränkungen offen anzusprechen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

  1. Keine Kapitalauszahlung oder Kündigungsmöglichkeit
    Einmal eingezahltes Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden. Eine vorzeitige Kündigung oder Teilauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Beitragsfreistellung ruht der Vertrag, Sie können also keine weiteren Einzahlungen leisten, erhalten aber auch keine Beiträge zurück. Das ist sinnvoll im Sinne der Altersvorsorge, schränkt aber Ihre Liquidität und Flexibilität deutlich ein.
  2. Nachgelagerte Besteuerung kann zur Belastung werden
    Während der Ansparphase profitieren Sie von der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Beiträge. Im Ruhestand hingegen müssen Sie Ihre Rente versteuern. Wenn Ihr Gesamteinkommen im Alter höher ausfällt als erwartet – etwa durch weitere Renten oder Mieteinnahmen – kann das zu einer unerwartet hohen Steuerlast führen.
  3. Eingeschränkte Vererbbarkeit
    Ohne Zusatzvereinbarungen (Beitragsrückgewähr, Hinterbliebenenrente oder Rentengarantiezeit) verfällt das angesparte Kapital beim Tod der versicherten Person. Das ist für Singles meist unproblematisch, für Familien oder Paare ohne Absicherungsbausteine jedoch ein Nachteil.
  4. Eingeschränkte Produktvielfalt bei manchen Anbietern
    Nicht jeder Versicherer bietet kostengünstige oder moderne Tarife an. Besonders ältere oder klassische Rürup-Verträge enthalten oft hohe Abschlusskosten, eingeschränkte Fondsauswahl oder wenig Flexibilität bei der Anpassung der Beiträge. Hier lohnt sich ein objektiver Marktvergleich, bevor Sie sich langfristig binden. Dabei helfen wir Ihnen gern!
  5. Für Personen mit niedrigem Einkommen meist wenig geeignet
    Der größte Vorteil der Rürup-Rente liegt in der Steuerersparnis. Und die ist nur dann spürbar, wenn Sie ein höheres Einkommen und damit eine relevante Steuerlast haben. Wer wenig verdient, profitiert kaum oder gar nicht von der steuerlichen Förderung, trägt aber die vollen Kosten der Versicherung.
  6. Komplexe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
    Ob und in welcher Höhe später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, hängt von individuellen Faktoren ab. Das macht die Rürup-Rente komplexer als andere Vorsorgeformen und erfordert im Idealfall eine Abstimmung mit einem Steuerberater oder der Krankenkasse, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Das kann die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist kein kurzfristiges Anlageprodukt, sondern ein langfristiges Fundament für die Altersvorsorge. Sie kann Altersarmut entgegenwirken, sichert ein lebenslanges Einkommen und bietet deutliche steuerliche Vorteile.

Wer den Vertrag regelmäßig überprüft, Kosten und Rentenfaktor im Blick behält und die passende Anlageform wählt, schafft sich mit der Basisrente eine verlässliche und sichere Einkommensquelle im Alter.

Als freie Versicherungsmakler und -berater verstehen wir Altersvorsorge als zentrale Säule und individuelles Konzept. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Ihre aktuelle Situation, zeigen steuerliche Vorteile auf und finden die Absicherung, die wirklich zu Ihnen passt – kompetent, transparent und mit Fokus auf Sie und Ihre Ziele. Kontaktieren Sie uns gern jederzeit, ob per E-Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular

FAQ: Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Kann jeder eine Rürup-Rente abschließen?

Ja. Sie steht Selbstständigen, Angestellten und Beamten offen.

Wie viel kann ich steuerlich absetzen?

2025 können 100 Prozent Ihrer Beiträge bis zu 29.343,60 Euro (Alleinstehende) bzw. 58.687,20 Euro (Ehepaare) geltend gemacht werden.

Wann kann ich frühestens Rente beziehen?

Frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen ab 60).

Ist eine Kapitalauszahlung möglich?

Nein. Die Rürup-Rente ist ausschließlich auf lebenslange Rentenzahlungen ausgelegt.

Wie wird die Rente besteuert?

2025 sind 83,5 Prozent steuerpflichtig, jährlich steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte.

Kann ich Beiträge flexibel gestalten?

Ja. Sie können Ihre Beiträge erhöhen, senken oder Einmalzahlungen leisten.

Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig werde?

Ihr angespartes Kapital bleibt pfändungssicher und wird im Insolvenzfall nicht angetastet.

Lohnt sich die Rürup-Rente auch kurz vor der Rente?

Ja, vor allem, wenn größere Einmalzahlungen steuerlich abgesetzt werden sollen.

Kann ich die Rürup-Rente im Ausland beziehen?

Ja. Die Rente kann auch ins Ausland gezahlt werden, ggf. mit inländischer Steuerpflicht.

Wie sicher ist die Rürup-Rente?

Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht und ist durch die Kapitalanlage des Versicherers sowie gesetzliche Sicherungsmechanismen geschützt.

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